Sicherheitsmanagementsystem (SMS)

Alle Betriebsbereiche, die unter die Störfall-Verordnung fallen, müssen über ein Sicherheitsmanagementsystem (SMS) verfügen. Die Verpflichtung hierzu findet sich im § 8 der Störfallverordnung und im Anhang III der Störfall-Verordnung werden die Grundsätze für ein SMS genannt.

Betriebsbereiche der oberen Klasse müssen in ihrem Sicherheitsbericht darlegen, dass ein SMS in ihrem Betriebsbereich vorhanden ist.

Explizit angesprochen wird das Sicherheitsmanagementsystem in der Störfall-Verordnung in den Paragrafen und Anhängen

  • § 8    Konzept zur Verhinderung von Störfällen,
  • § 9    Sicherheitsbericht,
  • § 16  Überwachungssystem,
  • § 21  Ordnungswidrigkeiten,
  • Anhang II  „Mindestangaben im Sicherheitsbericht“,
  • Anhang III „Sicherheitsmanagementsystem“.

 Ein SMS nach Störfall-Verordnung entspricht in seinen grundlegenden Anforderungen den generellen Anforderungen an Managementsysteme. D.h. es muss über einen prozessorientierten Ansatz, eine Struktur der Regelungen und Dokumentation und über Überprüfungszyklen, die kontinuierliche Verbesserungs- und Anpassungsprozesse gewährleisten, verfügen.

Das SMS muss auf einer Unternehmenspolitik zur Prozess- und Anlagensicherheit im Sinne der Störfall-Verordnung basieren. Zusätzlich muss es den Gefahren, Tätigkeiten und der Komplexität des Betriebsbereiches angemessen sein. Das SMS beruht daher auf einer Risikobeurteilung.

Das SMS muss mindestens folgende im Anhang III der Störfall-Verordnung aufgeführten zu regelnden Punkte umfassen und diese müssen bei den Prozessen des Betriebsbereiches Berücksichtigung finden:

a) Organisation und Personal

b) Ermittlung und Bewertung der Gefahren von Störfällen

c) Überwachung des Betriebes

d) Sichere Durchführung von Änderungen

e) Planung für Notfälle

f) Überwachung der Leistungsfähigkeit des SMS

g) Systematische Überprüfung und Bewertung

    Das LANUV hat einen Fragenkatalog mit dazugehörigen Bewertungshilfen entwickelt, der zur Unterstützung der Beurteilung von SMS dienen kann.

    Dieser ist inhaltlich ein Bestandteil von SMVP – einem EDV-Programm, dessen Einsatz ein Beitrag zur effektiven Durchführung der Überwachung von Betriebsbereichen durch die zuständigen Behörden ist.  

    Zur Überprüfung der Wirkungen von SMS wurde vom LANUV 2008 ein Untersuchungs-vorhaben in Auftrag gegeben. Das Ergebnis bestätigte, dass ein gut implementiertes SMS im Betriebsbereich ein geeignetes Instrument ist, um das Sicherheitsniveau aufrechtzuerhalten und stetig weiterzuentwickeln.

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