Schadstoffe sind giftig (akut toxisch, chronisch toxisch und/oder krebserregend) und können auf verschiedene Weise schädlich für die Umwelt wirken. So können sie neben der direkten Schädigung der Bodenlebewesen in Gewässer gelangen und die dortigen Lebewesen schädigen oder in das für die Trinkwassergewinnung verwendete Rohwasser gelangen. Sie können direkt auf Menschen einwirken über die Luft (gasförmig oder staubgebunden) oder über die orale Aufnahme z.B. durch das spielende Kind. Indirekt können Schadstoffe auch von Pflanzen aufgenommen und in den verzehrfähigen Pflanzenteilen angereichert werden oder zu einer Belastung von Futtermitteln führen, die wiederum eine Belastung tierischer Lebensmittel zur Folge haben, siehe LANUV-Info 13 über "Ursachen – Wirkungen – Bewertung – Handlungsempfehlungen".
Giftige Wirkungen sind für eine Vielzahl von Stoffen bekannt.
Organische Schadstoffe
Persistenten organischen Schadstoffen („Persistent Organic Pollutants“ = POPs) sind aufgrund ihrer Langlebigkeit, Giftigkeit und ihrer weltweiten Verbreitung sehr umweltrelevant. POPs sind chemische Verbindungen, die in der Umwelt nur langsam abgebaut werden. Sie verbleiben nach ihrer Freisetzung in der Umwelt und reichern sich in der Nahrungskette an. Damit können sie ihre schädigende Wirkung auf Ökosysteme und Mensch langfristig entfalten. Einige POPs weisen eine hohe Toxizität (=Giftigkeit) auf. Da sie auch weiträumig transportiert werden, können sie selbst in entlegenen Gebieten zu einer Belastung führen. Zu den POPs gehören Chemikalien, die zum Zwecke einer bestimmten Anwendung hergestellt wurden (z. B. PCB) aber auch solche, die unbeabsichtigt bei Verbrennungs- oder anderen thermischen Prozessen entstehen (z. B. Dioxine und Furane). Die wichtigsten Verbindungen sind:
Anorganische Schadstoffe
Unter Anorganischen Schadstoffen versteht man vor allem Schwermetalle wie Arsen, Cadmium, Blei, Chrom, Kupfer, Nickel, Quecksilber, Thallium, Zink. Sie sind natürliche Bestandteile der Erdkruste und werden durch Aktivitäten des Menschen in die Umwelt eingetragen. So werden Metalle insbesondere bei der Verbrennung fossiler Brennstoffe sowie bei ihrer Herstellung (Verhüttung) und Verarbeitung in großen Mengen freigesetzt. Weitere wichtige Emissionsquellen sind Müllverbrennungsanlagen, die Zementindustrie, die Glasindustrie und der Kraftfahrzeugverkehr. Metalle sind in der Umwelt langlebig und werden ständig weiterverbreitet. Sie wirken in bestimmten Konzentrationen toxisch (= giftig) und können die Bodenfunktionen und die Qualität der darauf wachsenden Pflanzen beeinträchtigen. So können sie sich auch in Nahrungs- und Futterpflanzen anreichern und gelangen damit in die Nahrung des Menschen.
Von schadstoffbelasteten Böden können Wirkungen auf andere Umweltmedien und die Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen ausgehen.
Die Bewertung einer gemessenen Schadstoffkonzentration im Boden hängt von der Nutzung der Böden und dem damit verbundenen Aufnahmepfad ab. Es werden folgende Aufnahmepfade unterschieden:
Für alle drei Pfade und für eine Vielzahl von Schadstoffen formuliert die BBodSchV Beurteilungswerte (Vorsorgewerte, Prüfwerte, Maßnahmenwerte) bei deren Überschreitung die Gefahr der Entstehung einer schädlichen Bodenveränderung nicht mehr als ausgeräumt gelten kann.
Ob überhaupt gegenüber dem „Normalzustand“ erhöhte Werte vorliegen, kann mit Hilfe der statistisch abgeleiteten Hintergrundwerte überprüft werden.
In der Detailuntersuchung werden neben der Abgrenzung der Belastung auch weitere Parameter berücksichtigt. So kann die Mobilität von Schadstoffen im Boden sehr unterschiedlich sein (z.B. sind Cadmium, Blei und Zink bei hohen pH-Werten fast immobil), was insbesondere für die Aufnahme durch Pflanzen relevant ist. Die Resorptionsverfügbarkeit eines Schadstoffes (Wie viel des Schadstoffes wird bei oraler Aufnahme im Verdauungstrakt überhaupt vom Körper aufgenommen?) ist bei der Betrachtung des Pfades Boden zu Mensch (Direktpfad) von Bedeutung. Eine umfassende Übersicht über die in der Detailuntersuchung abzuprüfenden Expositionsbedingungen gibt die entsprechende LABO-Arbeitshilfe.
Liegen in einem Boden Schadstoffkonzentrationen vor, die auch nach der Detailuntersuchung negative Wirkungen auf Bodenfunktionen erwarten lassen, liegt bodenschutzrechtlich eine "schädliche Bodenveränderung" vor.
Welches die dabei relevanten Wirkungen und Gefahren sind und welches wirksame Maßnahmen zur Gefahrenabwehr sind, ist im Einzelfall hängt vor allem von der Bodennutzung ab.
Flächenhafte Belastungen erfordern großflächige Vorgaben, welche entweder durch Allgemeinverfügungen oder durch Bodenschutzgebietsverordnungen erlassen werden können.
Stellvertretende Fachbereichsleitung
Bodenschutz, Altlasten, Ökotoxikologie
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