Störfallrelevante Ereignisse

Obwohl die Errichtung und der Betrieb von Industrieanlagen in Deutschland durch ein dichtes Vorschriftenwerk geregelt sind, lassen sich Unfälle oder Ereignisse mit Personen- und Sach­schäden bzw. umweltrelevanten Emissionen nicht gänzlich ausschließen. Die Kenntnis und Analyse der konkreten Sachverhalte derartiger Ereignisse stellt eine der wichtigsten Erkenntnisquellen zur Ermittlung und Beseitigung von Schwachstel­len in Industrieanlagen dar. Die Erfassung und Bewertung sicherheitsrelevanter Ereignisse gewinnen daher national und international zunehmend an Bedeutung.

Ereignisse NRW

JahrAnzahl
Kriterium
I
Anzahl
Kriterium
II
Anzahl
Kriterium
III
Anzahl der
Verletzten
innerhalb
des BB*
Anzahl der
Toten
innerhalb
des BB*
Anzahl der
Verletzten
außerhalb
des BB*
20113133--
201275172215
201331291-
201431-2--
20152447--
20165-2---
201721----
20183121--
2019222---
20201-----
2021766397-
2022213---
20231-3---

*BB=Betriebsbereich
Kriterien nach Störfall-Verordnung
- Kriterium I : Störung des Betriebs durch wesentliche beteiligte Stoffmenge oder wesentliche Auswirkung
- Kriterium II: aus technischer Sicht bedeutsam
- Kriterium III: beteiligter Stoff nach Anhang I der Störfallverordnung, Schäden sind eingetreten, Gefahren waren nicht ausgeschlossen

Meldepflichtige Ereignisse gemäß Störfall-Verordnung müssen den Umweltministerien des Landes (MULNV) und des Bundes (BMU) gemeldet werden. Darüber hinaus erfolgt eine Meldung an das Umweltbundesamt (UBA). Dort werden die Ereignisse bundesweit erfasst und ausgewertet und in einer Datenbank bei der „Zentralen Melde- und Auswertestelle für Störfälle und Störungen in verfahrenstechnischen Anlagen (ZEMA)“ im Internet zur Verfügung gestellt.

Die Ereignisse werden zusätzlich an die Europäische Kommission weitergeleitet, wo sie in die Datenbank Major Accident Reporting System (eMARS) aufgenommen werden.

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