Beratung Behörden NRW

Der Fachbereich 33 berät das Ministerium für Umwelt, Natur und Verkehr NRW sowie das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW in allen Fragen zu den Auswirkungen von Schadstoffen auf die menschliche Gesundheit. Gemäß des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst in Nordrhein-Westfalen (ÖGDG NW) hat das LANUV als fachliche Leitstelle für den öffentlichen Gesundheitsdienst die Aufgabe, auf dem Gebiet der Umweltmedizin die unteren Gesundheitsbehörden zu beraten und zu unterstützen. Zu den weiteren Behörden, die in umweltmedizinischen Fragen beraten werden, zählen die Bezirksregierungen in NRW, kommunale Umwelt- und Verbraucherschutzbehörden, Landesbehörden der Polizei sowie Gerichte in NRW.

Die umweltmedizinische Beratung bei Genehmigungsverfahren erfolgt gemäß Absprache zwischen den Bezirksregierungen und dem LANUV über die Abteilung 7 des LANUV.  Verbraucherschutzbehörden wenden sich bei einem Beratungsbedarf bitte an die Abteilung 8 des LANUV. 

Anfragen von Gesundheitsämtern sowie weiteren Behörden aus NRW erfolgen bitte per E-Mail an Fachbereich33(at)lanuv.nrw.de

Fachbereich 33

Umweltmedizin, Toxikologie, Epidemiologie, Noxen-Informationssystem

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