PFAS können durch punktuelle und diffuse Einträge in Böden gelangen.
Punktuelle PFAS-Einträge in Böden werden häufig durch den Einsatz von fluorhaltigen Löschmitteln (Feuerlöschübungsplätze, Großbrände, …) verursacht. Alt- und Betriebsstandorte bestimmter Branchen (u.a. Galvaniken, Textilverarbeitung, Papierherstellung sowie weitere), sowie Flughäfen und Truppenübungsplätze können ebenfalls mit PFAS belastet sein. Daneben kann auch bei Altablagerungen und Deponien die Notwendigkeit zur Einbeziehung von PFAS in Untersuchungen geboten sein. Ein weiteres Kontaminationsrisiko besteht durch bzw. infolge früherer Materialausbringungen (siehe PFAS-Aufbringungsflächen).
Diffuse PFAS-Einträge in Oberböden wurden im Rahmen eines Forschungsprojektes des LANUV im Auftrag des MUNV zu „Hintergrundgehalten und -werten von PFAS in ländlicher Gebiete NRWs“ erstmals für Nordrhein-Westfalen belegt. Das Spektrum der in den verschiedenen Bodenproben vorgefundenen Einzelsubstanzen ist vergleichbar. Der ubiquitäre Eintrag der PFAS muss demnach hauptsächlich über atmosphärische Deposition erfolgt sein. Der Projektbericht wurde als LANUV- Fachbericht 150 veröffentlicht.
Zur Ermittlung des aktuellen Standes von Fällen mit punktuellen PFAS-Belastungen im Boden und Grundwasser in NRW hat das LANUV mit Stand Februar 2023 die Unteren Bodenschutzbehörden aller Kreise und kreisfreien Städte sowie die Dezernate 52 der Bezirksregierungen um Mitteilung der bekannten PFAS-Belastungen in Boden und Grundwasser gebeten (Bestandsaufnahme von Einzelfällen in NRW). Die Anzahl dieser Fälle, ihre Ursachen und der jeweilige Bearbeitungsstand werden seit 2011 alle zwei Jahre ermittelt.
Um die punktuellen PFAS-Belastungen lokalisieren zu können, muss zunächst eine Nacherfassung dieser Standorte erfolgen, damit die Bodenschutzbehörden diese in ihre Kataster überführen und bearbeiten können. Daher wurde in einem länderübergreifenden Projekt (LFP-LABO B 4.14) eine „Arbeitshilfe zur flächendeckenden Erfassung, standortbezogenen historischen Erkundung und zur Orientierenden Untersuchung“ speziell zu PFAS erstellt. Diese Arbeitshilfe wurde dem Vollzug in NRW per Erlass vom 12.02.2016 zur Berücksichtigung bei entsprechenden Fragestellungen bzw. Fallgestaltungen empfohlen. In einem Folgeprojekt (LFP-LABO B 4.15) wurde sowohl die flächendeckende Anwendung dieser Erfassungskriterien als auch die standortbezogene Erkundung exemplarisch getestet. Es wurde ein mehrstufiges Vorgehen zur flächendeckenden PFAS-Erfassung erarbeitet, das den Behörden per Erlass vom 28.02.2018 bekannt gegeben und zur Anwendung empfohlen wurde.
Die Bewertung belasteter Böden erfolgt einzelfallbezogen und berücksichtigt mögliche schädliche Wirkungen.
Für den Wirkungspfad Boden-Grundwasser sind in der novellierten BBodSchV Prüfwerte in Höhe der Geringfügigkeitsschwellenwerte für sieben Stoffe der Stoffgruppe PFAS enthalten. Bis zum Inkrafttreten der novellierten BBodSchV (01.08.2023), sollten im Sickerwasser die GFS-Werte für PFAS als Prüfwertvorschläge für den Ort der Beurteilung verwendet werden.
Der Leitfaden des Bundes zur PFAS-Bewertung mit Empfehlungen für die bundeseinheitliche Bewertung von Boden- und Gewässerverunreinigungen sowie für die Entsorgung PFAS-haltigen Bodenmaterials wurde in NRW per Erlass vom 04.03.2022 eingeführt.
Für den Wirkungspfad Boden-Mensch liegen bisher keine Prüfwerte im Regelungskreis der BBodSchV für PFAS vor. Eine länderübergreifende Arbeitsgruppe unter Leitung des Umweltbundesamtes (und mit Beteiligung des LANUV) erarbeitet derzeit entsprechende Prüfwertvorschläge anhand human-toxikologischer Grundlagen.
Auch beim Wirkungspfad Boden-Pflanze liegen bisher keine Prüfwerte für PFAS-Gehalte in Böden vor. Verschiedene Untersuchungen haben jedoch gezeigt, dass PFAS in Böden von Pflanzen über die Wurzeln aufgenommen werden können. Die Aufnahme unterscheidet sich je nach Einzelsubstanz und Pflanzenart. Auch für den Pfad Boden-Pflanze hat sich im Jahr 2023 eine länderübergreifende Arbeitsgruppe unter Leitung des UBA (Beteiligung LANUV) zur Ableitung von Prüfwerten konstituiert.
Diverse Sanierungsmaßnahmen des Bodens sowie des Grundwassers auf Standorten mit Schäden aufgrund des Einsatzes von Löschmitteln sowie auf Galvanikstandorten laufen in Nordrhein-Westfalen bereits. Die Beurteilung einer Sanierungsnotwendigkeit und Ausrichtung der Maßnahmen beruhen auf einer Einzelfallbetrachtung.
Das Umweltbundesamt hat 2020 eine Arbeitshilfe zum Sanierungsmanagement für lokale und flächenhafte PFAS-Kontaminationen erstellt, in der die für PFAS in Frage kommenden Sanierungsverfahren sowie die Vor- und Nachteile und die technischen und genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen dargestellt werden.
Leitfaden zur PFAS-Bewertung von LABO/LAGA/LAWA (2022)
Arbeitshilfe zur Erfassung von Einzelfällen
Exemplarische flächendeckende Erfassungen und standortbezogene Erhebungen
Bestandsaufnahme von Einzelfällen in NRW [Stand: Februar 2023]
Bestandsaufnahme von Einzelfällen in NRW [Stand: Mai 2021]
Bestandsaufnahme von Einzelfällen in NRW [Stand: Februar 2019]
Bestandsaufnahme von Einzelfällen in NRW [Stand: April 2017]
Ergebnisbericht PFC-Workshop September 2017
Ergebnisbericht PFC-Sanierungsworkshop September 2019
Hintergrundgehalte und -werte von PFAS in Böden ländlicher Gebiete in Nordrhein-Westfalen
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