In bestimmten Berufsbereichen ist das LANUV zuständige Behörde für die Anerkennung und Zulassung.
Wer mit einem außerhalb der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossenem Studium der Veterinärmedizin in Deutschland als Tierärztin/Tierarzt tätig werden möchte, benötigt hierfür eine spezielle Berufszulassung: die Approbation bzw. die Berufserlaubnis. Für eine Tätigkeit in Nordrhein-Westfalen erteilt diese das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz.
Amtliche Fachassistenten und -assistentinnen können den amtlichen Tierarzt/die amtliche Tierärztin bei der amtlichen Überwachung unterstützen. Die Aufgaben sowie die Ausbildung dieser Berufsgruppe sind in den Verordnungen (EU) 2017/625 und 2019/624 sowie in Nordrhein-Westfalen in der Verordnung über Ausbildung und Prüfung amtlicher Fachassistentinnen und Fachassistenten (VAPaF) in der jeweils geltenden Fassung geregelt.
Amtliche Veterinärassistenten und -assistentinnen können den amtlichen Tierarzt/die amtliche Tierärztin bei der amtlichen Überwachung unterstützen. Zu den Aufgaben gehört insbesondere die Kontrolle von Tierhaltungen.
Um sich als Hufbeschlagschmied/in gemäß § 4 HufBeschlG selbstständig machen zu können, ist die staatliche Anerkennung erforderlich. Voraussetzung für die staatliche Anerkennung ist eine andere, erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung.
Das LANUV überwacht und koordiniert im Rahmen der Berufsbildung im öffentlichen Dienst in NRW die Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz und führt die entsprechenden Zwischen-, Abschluss- und Meisterprüfungen durch.
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