Als Rechtsgrundlage für die Untersuchung von Abfällen dient i.d.R. das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) in Verbindung mit der Abfallverzeichnisverordnung (AVV), der Nachweisverordnung, der T A Abfall, Teil 1 bzw. T A Siedlungsabfall sowie der Ablagerungs- und Deponieverordnung, der Versatzverordnung und der Altholtzverordnung. Hiernach sind Abfälle, deren Zusammensetzung nicht bekannt ist, nach den abfallbestimmenden Parametern zu untersuchen. Diesbezüglich sind für abfalltechnische Untersuchungen insbesondere folgende Bestimmungen zu berücksichtigen:
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