Kooperation von Naturschutz und Landwirtschaft
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert im Rahmen des bundesweiten GAP-Strategieplans Maßnahmen zur naturschutzgerechten Nutzung von Grünland, Acker und sonstigen Biotopen sowie die Pflege von Streuobstwiesen/-weiden und Hecken. Die Europäische Union beteiligt sich an der Förderung dieser Maßnahmen mit bis zu 47%.
Ziel ist es, im Kontext mit anderen Agrarumweltmaßnahmen die landwirtschaftliche Nutzung über die gute fachliche Praxis hinaus weiter an die Erfordernisse des Naturschutzes anzupassen.
Der durch die Naturschutzmaßnahmen verursachte Minderertrag bzw. die dadurch entstehenden Mehraufwendungen werden finanziell ausgeglichen. Die Teilnahme an den mindestens fünfjährigen Maßnahmen ist freiwillig und trägt damit dem Grundgedanken der Kooperation zwischen Naturschutz und Landwirtschaft Rechnung.
Informationen zum GAP-Strategieplan des Bundes
Fachinformationssystem Vertragsnaturschutz
Alle Fördermaßnahmen des Vertragsnaturschutzes sind in den "Rahmenrichtlinien Vertragsnaturschutz" zusammengefasst. Bewilligungsbehörden sind die Kreise und kreisfreien Städte, die in ihren jeweiligen Kulturlandschaftsprogrammen die fachlichen Förderschwerpunkte und die Förderkulissen beschreiben.
Beim LANUV ist die "Koordinierende Stelle Vertragsnaturschutz" angesiedelt. Sie betreut und koordiniert die Bewilligungsbehörden bei allen Fragestellungen zum Vertragsnaturschutz und sorgt durch Interpretation der Förderrichtlinien für eine einheitliche fachliche Ausrichtung und Abwicklung der Fördermaßnahmen. Von hier aus werden auch die Fördermittel auf die Behörden verteilt.
Das LANUV erarbeitet auf Basis aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse die im Rahmen der Richtlinien umzusetzenden Maßnahmen. Darüber hinaus werden im "Anwenderhandbuch Vertragsnaturschutz" weitere naturschutzfachliche Anforderungen an die Bewirtschaftung und Pflege der Biotope (z.B. Magerrasen und Heiden) sowie ergänzende Hinweise zur Umsetzung der Richtlinien zusammengestellt. Das Anwenderhandbuch Vertragsnaturschutz dient den Bewilligungsbehörden als Arbeitsgrundlage für die konkrete Umsetzung und Ausgestaltung der einzelnen Maßnahmen.
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