Wurden Überschreitungen der zulässigen Immissionswerte festgestellt oder ist deren Überschreitung bereits in einer Planungsphase wahrscheinlich, muss nach Verfahren zur Minderung der Erschütterungsimmissionen gesucht werden. Durch genaue Untersuchungen wird dazu im Vorfeld ermittelt, mit welchen Minderungsmassnahmen eine Reduzierung der Erschütterungsimmissionen auf das noch zulässige Maß erreicht werden kann.
Je nach Art der Überschreitung des Immissionswertes kann eine Einhaltung schon durch organisatorische Maßnahmen oder durch Anpassung der Betriebszeiten erzielt werden. Gerade wenn die Beurteilung der Einwirkung von Erschütterungsimmissionen auf Menschen in Gebäuden durch Vergleich der Beurteilungs-Schwingstärke KBFTr mit dem Immissionswert IWr erfolgte, kann unter Umständen durch ausschließlichen Tagesbetrieb oder Tagesbetrieb ausserhalb von Ruhezeiten die Einhaltung des zulässigen Immissionswertes erreicht werden.
In Einzelfällen kann sich auch eine kritische Untersuchung der Betriebsabläufe lohnen. Unter Umständen können dadurch Erschütterungsimmissionen, die hauptsächlich von der Bedienungsart einer Maschine abhängen, sogar gänzlich vermieden werden.
Physikalische Maßnahmen zur Minderung von Erschütterungsimmissionen können am Emissionsort, auf dem Übertragungsweg der Erschütterungen oder am Immissionsort erfolgen.
Maßnahmen am Emissionsort sind in der Regel vorzuziehen, da sich diese dann auf das gesamte Umfeld auswirken und nicht nur partiell wenige ausgewählte Objekte schützen. Bei stationären oder kontinuierlich betriebenen Erschütterungsquellen ist eine vielfach bewährte Maßnahme eine schwingungsisolierte Aufstellung. Hierbei wird die Maschine durch elastische Elemente vom Aufstellungsuntergrund entkoppelt. Eingesetzt werden dazu Kunststoffmatten oder -profile, Gummipuffer oder Luft- und Stahlfederelemente unterschiedlichster Bauart. Einige Beispiele solcher Isolierungselemente sind in den Abbildungen dargestellt.
Sind am Emissionsort keine Minderungsmaßnahmen durchführbar, ist zu prüfen, ob die erforderliche Reduzierung der Erschütterungsimmissionen durch Störung der Erschütterungsausbreitung im Boden erzielt werden kann.
Erschütterungswellen werden an Grenzflächen von Materialien mit unterschiedlichen physikalischen Eigenschaften reflektiert und gebrochen. Mit offenen Schlitzen oder massiven Einbauten im Boden können solche Grenzflächen künstlich geschaffen und die Wellenausbreitung geplant verändert werden.
Weshalb diese Verfahren nicht öfters eingesetzt werden, hat unterschiedliche Gründe. Zum einen wird durch Schlitze oder massive Einbauten die Wellenausbreitung nicht wirklich unterbrochen, sondern nur verändert. Minderungen an einem Immissionspunkt können u.U. Erhöhungen der Erschütterungsimmissionen an einem benachbarten Punkt bedingen. Zum anderen würden diese Einbauten erhebliche Dimensionen einnehmen, für die in bebauten Regionen schlichtweg kein Platz vorhanden ist.
Falls weder an der Erschütterungsquelle noch auf dem Ausbreitungsweg Minderungsmassnahmen durchführbar sind, bleibt als Möglichkeit noch die Schwingungs-Isolierung des Immissionsortes. Die physikalischen Prinzipien einer Schwingungs-Isolierung am Emissions- und Immissionsort entsprechen sich. Nachträgliche Schwingungs-Isolierungen von Gebäuden oder Gebäudeteilen sind sehr aufwendig und sollten deshalb erst in Betracht gezogen werden, wenn sich wirklich keine Alternativen bieten.
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