Gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Blei können sowohl nach kurzfristiger als auch nach langfristiger Aufnahme verursacht werden. Akute Wirkungen von Blei auf den Menschen sind Abgeschlagenheit, Appetitlosigkeit, Kopfschmerzen, Unterleibsschmerzen, Brechreiz, Muskelschwäche und Anämie. Es ist allerdings davon auszugehen, dass derartige akute Bleivergiftungen bei den heutzutage vorhandenen Umweltkonzentrationen keine Rolle spielen und nur noch sehr selten auftreten.
Im Vordergrund stehen heute chronische gesundheitsschädigende Effekte durch erhöhte Langzeitaufnahme. Hierzu zählen insbesondere Nierenfunktionsstörungen und Beeinträchtigungen des blutbildenden Systems.
Das Nervensystem ist gegenüber Blei besonders empfindlich. Beeinträchtigungen des zentralen Nervensystems machen sich bei Kindern nach vorgeburtlicher und frühkindlicher Exposition u. a. durch Störungen der Feinmotorik und eine Verminderung des Intelligenzquotienten bemerkbar. Hierbei traten die beobachteten Wirkungen noch in niedrigen Konzentrationsbereichen auf. Einen Schwellenwert, unterhalb dessen keine schädlichen Effekte mehr zu erwarten sind, lässt sich nicht angeben.
Ferner sind bei einer Langzeitbelastung gegenüber Blei Wirkungen auf die Fortpflanzung von Bedeutung.
Bei der erwachsenen Allgemeinbevölkerung ist vor allem die Erhöhung des Blutdrucks mit möglichen Herz-/Kreislaufeffekten als kritische Bleiwirkung anzusehen. Im Vergleich zu anderen Risikofaktoren, wie Alter und Körpergewicht, ist der Effekt von Blei allerdings gering.
Zu den Risikogruppen für Blei gehören insbesondere Säuglinge, Kleinkinder, Schwangere sowie Personen mit Eisen-, Kalzium-, Zink- und Phosphatmangel oder Bluthochdruck.
Die Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) hat 2006 Blei und seine anorganischen Verbindungen (einatembare Fraktion) außer Bleiarsenat und Bleichromat als einen Stoff eingestuft, der als krebserzeugend für den Menschen anzusehen ist (Kategorie 2; MAK- und BAT-Werte-Liste). In Kategorie 2 werden von der DFG Stoffe eingeordnet, für die durch hinreichende Ergebnisse aus Langzeit-Tierversuchen oder Hinweisen aus Tierversuchen und epidemiologischen Untersuchungen davon auszugehen ist, dass sie einen nennenswerten Beitrag zum Krebsrisiko leisten.
Zur Bewertung der möglichen gesundheitlichen Wirkungen nach langfristiger inhalativer Exposition gegenüber Blei und seinen anorganischen Verbindungen als Bestandteile von Schwebstaub (PM10) ist im Rahmen der Genehmigung und Anlagenüberwachung nach BImSchG der Immissionswert der TA Luft von 0,5 µg/m3 (Mittelungszeitraum: Jahr) heranzuziehen. Der Immissionswert der TA Luft für Blei basiert auf dem entsprechenden Grenzwert der 1. Tochterrichtlinie der EU "Richtlinie 1999/30/EG des Rates vom 22. April 1999 über Grenzwerte für Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxide, Partikel und Blei in der Luft". Diese wurde mittlerweile in die Richtlinie 2008/50/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21.5.2008 über Luftqualität und saubere Luft für Europa überführt.
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW stellt für das Land Nordrhein-Westfalen kontinuierlich aktualisierte !Messwerte für Blei zur Verfügung.
(Stand: Januar 2022)
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