Gesetze und Regelwerke

Der Umgang mit altlastverdächtigen Flächen und Altlasten wird bundeseinheitlich rechtlich geregelt:

Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (Bundes-Bodenschutzgesetz - BBodSchG) vom 17. März 1998 und

Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) vom 16. Juli 2021 ist am 1. August 2023 in Kraft getreten.

Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV, alt) vom 12. Juli 1999 wurde am 1. August 2023 von der neuen Verordnung abgelöst. Für einige Inhalte gibt es noch Übergangslösungen. Darüber hinaus könnte die alte BBodSchV für laufende Genehmigungsverfahren noch von Bedeutung sein.

 

In Nordrhein-Westfalen gelten ergänzende Regelungen:

Landesbodenschutzgesetz (LBodSchG NW) vom 9. Mai 2000.

 

Verordnung im Rahmen der Zulassung und Anerkennung von Sachverständigen und Untersuchungsstellen, die die Anforderungen, Durchführung und Bekanntgabe regelt:

Verordnung über Sachverständige und Untersuchungsstellen für Bodenschutz und Altlasten

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