Betreiber von industriellen Anlagen, insbesondere von genehmigungsbedürftigen Anlagen nach dem BundesImmissionsschutzgesetz (BImSchG), haben regelmäßig verschiedene Berichtspflichten über die von ihren Anlagen ausgehenden Emissionen gegenüber der zuständigen Behörde zu erfüllen.
Hierzu zählen:
die Emissionserklärung (11. BImSchV)
der GFA-Bericht nach 13. BImSchV und 17. BImSchV
der PRTR-Bericht nach E-PRTR-VO 166/2006/EG
Für eine Vereinfachung der elektronischen Berichterstattung zu Umweltdaten übermitteln die berichtspflichtigen Betreiber in NRW ihre Daten an das zentrale bundeseinheitliche Internetportal:
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