Freileitungen und Landschaftsbild

Freileitungen stellen Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes dar. Damit sie nicht als Fremdkörper in der Landschaft wahrgenommen werden, ist eine landschaftsgerechte Wiederherstellung oder Neugestaltung der Landschaft erforderlich (§ 15 Abs. 2 BNatSchG).

Bei vertikalen Strukturen mit der Höhe von mehr als 20 Metern ist das jedoch nicht möglich (§ 31 Abs. 5 LNatSchG), stattdessen ist für die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes ein Ersatz in Geld zu leisten (§ 15 Abs. 6 Satz 1 BNatSchG).

Mit dem „Erlass zur Ersatzgeldberechnung für Eingriffe in das Landschaftsbild durch Freileitungen mit Masthöhen über 20 Meter“ vom 25.10.2018 wird das vom LANUV entwickelte Verfahren zur Ermittlung des Ersatzgeldes und die Landschaftsbildbewertung des LANUV zugrunde gelegt.

Verfahren zur Ermittlung des Ersatzgeldes

In Anlehnung an die Methodik zur Bewertung von Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes durch Windenergieanlagen wurde vom LANUV ein Verfahren zur Ermittlung des Ersatzgeldes für Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes durch Freileitungen entwickelt. Eine Modifizierung der Methodik war u.a. nötig, da Freileitungen - im Gegensatz zu Windenergieanlagen - lineare Eingriffe darstellen und das Landschaftsbild über lange Strecke zerschneiden bzw. beeinträchtigen.

Die anzuwendende Methodik zur Ermittlung des Ersatzgeldes orientiert sich hinsichtlich der Masten an dem Vorgehen im Windenergieerlass („Erlass für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen und Hinweise für die Zielsetzung und Anwendung“), in der Fassung vom 22.05.2018. Berücksichtigt werden dabei jedoch die netzausbauspezifischen Besonderheiten.

Die Höhe des Ersatzgeldes richtet sich demnach nach dem Wert des Landschaftsbildes in einem Korridor in der Breite der 10-fachen durchschnittlichen Masthöhe beiderseits der Leitungsachse.

Verfahren zur Ersatzgeldermittlung

Landschaftsbildbewertung

Für die Erstellung der Fachbeiträge des Naturschutzes und der Landschaftspflege hat das LANUV für die gesamte Fläche des Landes NRW eine Bewertung des Landschaftsbildes erarbeitet. Die Ergebnisse sind im LANUV-Fachinformationssystem Schutzwürdige Biotope in Nordrhein-Westfalen im Downloadbereich abrufbar.

  • Eine Übersichtskarte liefert lediglich einen nicht parzellenscharfen Überblick über die landesweite Verteilung der Landschaftsbildeinheiten und ihrer Bewertung im Maßstab 1:500.000 als DIN A1 Karte.
  • Für gebietsspezifische Detailkarten im PDF-Format richten Sie Ihre Anfragen – samt konkreter Gebietsabgrenzung – bitte an Frau Rütter02361 305-3308.
    Bitte beachten Sie, dass hierfür je nach Anzahl Gebühren anfallen.
  • Für den Bereich des Kreises Euskirchen wenden Sie sich bezüglich der Geodaten zur Landschaftsbildbewertung bitte an die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Euskirchen.

Robert Jung

Planungsbeiträge zu Naturschutz und Landschaftspflege, Biotopverbund

Biotopschutz, Vertragsnaturschutz

Anett Rütter

Planungsbeiträge zu Naturschutz und Landschaftspflege, Biotopverbund

Teilen Sie diese Seite auf