Meldungen zum Wasserentnahmeentgelt finden Sie unter WasEG-News
Seit dem 01.02.2004 erhebt das Land Nordrhein-Westfalen ein Wasserentnahmeentgelt für das Entnehmen von Wasser aus Gewässern.
Die gesetzliche Grundlage ist das „Gesetz über die Erhebung eines Entgelts für die Entnahme von Wasser aus Gewässern ( Wasserentnahmeentgeltgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen- WasEG oder über www.recht.de )
Die Entgeltpflicht tritt grundsätzlich unabhängig von der wasserrechtlichen Erlaubnis ein und erfasst alle von Ihnen genutzten Entnahmestellen zur Entnahme von Grundwasser und / oder Oberflächenwasser.
Für öffentliche Wasserversorger besteht die Möglichkeit, die im Veranlagungsjahr für eine Kooperation mit der Landwirtschaft entstandenen Aufwendungen mit dem festgesetzten Wasserentnahmeentgelt zu verrechnen.
Das Aufkommen aus dem Wasserentnahmeentgelt wird für den Aufwand, der aus der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie resultiert, verwendet und es werden Mittel für Aufgaben der Altlastensanierung und Altlastenaufbereitung zur Verfügung gestellt.
Informationen zu den umfangreichen Massnahmen zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie finden Sie unter Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie.
Weitere gesetzliche Grundlagen bei der Festsetzung des Wasserentnahmeentgeltes sind das
in den jeweils gültigen Fassungen.
Fachgebietsleitung
Festsetzung des Wasserentnahmeentgelts, Einziehung Umweltabgaben
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