Wasserrahmenrichtlinie

 

Die europäische Wasserrahmenrichtlinie (Richtlinie 2000/60/EG), kurz WRRL, schafft den Ordnungsrahmen für Maßnahmen der europäischen Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik. Sie ist am 22.12.2000 in Kraft getreten und dient dem Schutz aller europäischer Gewässer als Trinkwasserreservoir und als Lebensraum für aquatische Organismen.

Zentrales Ziel der Richtlinie ist es, die Qualität der Oberflächengewässer (Fließgewässern, Stehgewässer, Übergangs- und Küstengewässer) und des Grundwassers zu verbessern. Für das Grundwasser soll der gute chemische und mengenmäßige Zustand erzielt werden. Für Oberflächengewässer soll der gute chemische und ökologische Zustand erreicht werden. Dafür findet die Bewirtschaftung von der Quelle bis zur Mündung im Gewässer-⁠Einzugsgebiet⁠ statt. In Deutschland werden dafür zehn Flussgebiete ausgewiesen, wovon Anteile der vier Flussgebiete Ems, Maas, Rhein und Weser zu NRW gehören.

Innerhalb von drei Bewirtschaftungszeiträumen, die jeweils sechs Jahre umfassen (2009-2015, 2016-2021 und 2022-2027), sollen die Ziele der WRRL umgesetzt werden. Für jeden dieser Bewirtschaftungszeiträume gibt es einen NRW-Bewirtschaftungsplan, der u.a. Aufschluss über den aktuellen Zustand, über vorhandene Gewässerbelastungen sowie über Maßnahmen zur Zielerreichung gibt. Die in den NRW-Bewirtschaftungsplänen dargestellten Informationen beziehen sich auf die nordrhein-westfälischen Flussgebietsanteile von Ems, Maas, Rhein und Weser. Alle Bewirtschaftungspläne sind über die Internetseite flussgebiete.nrw abrufbar. Diese Website bündelt Informationen zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in NRW und enthält neben den Bewirtschaftungsplänen umfangreiche weiterführende Informationen, wie WRRL-Grundlagen und sowie im Kontext der WRRL laufende und durchgeführte Projekte in NRW.

Die Bewirtschaftungspläne beziehen sich auf alle berichtspflichtigen Gewässer:

  • Bäche und Flüsse mit einem Einzugsgebiet von mehr als 10 km²

-> ca. 1.000 Fließgewässer mit einer Gesamtlänge von ca. 14.000 km (einschließlich Schifffahrtskanäle) - dies entspricht ca. 30 % des insgesamt etwa 50.000 km umfassenden Fließgewässernetzes von Nordrhein-Westfalen

  • Seen mit einer Fläche von mehr als 50 ha

​​​​​​​​​​​​​​-> 25 Seen mit einer Gesamtfläche von ca. 1.500 ha

  • Das gesamte Grundwasser

An diesen Gewässern findet eine regelmäßige Gewässerüberwachung statt. In diesem Zuge werden chemische, ökologische sowie gewässermophologische Qualitätskomponenten untersucht um den Zustand zu ermitteln.

Diese Überwachungsergebnisse dienen der Aktualisierung der Bestandsaufnahme, als Grundlage zur Erstellung des Bewirtschaftungsplans und des Maßnahmenprogramms. Die wichtigsten Ergebnisse und Bewertungen zum ökologischen, chemischen bzw. auch mengenmäßigen Zustand sowie zu Maßnahmen sind in Planungseinheiten-Steckbriefen für einzelnen Oberflächenwasser- und Grundwasserkörper dargestellt. Diese sind ebenfalls über die Internetseite flussgebiete.nrw einsehbar.

Ergänzend dazu sind umfangreiche Informationen und Karten für den Bereich Wasserwirtschaft über das Fachinformationssystem ELWAS-WEB zu finden.

Die Ergebnisse der Überwachung geben Auskunft über den derzeitigen Zustand und die Entwicklung der Gewässerqualität. Für die Umsetzung der WRRL ermöglichen sie die Beurteilung, inwieweit die Umweltqualitätsnormen eingehalten und die Ziele erreicht wurden. Ziel der WRRL ist der gute ökologische und chemische Zustand.

Die Überwachung der Oberflächenwasserkörper im Sinne der WRRL erfolgt in drei Überwachungsarten:

  • Überblicksüberwachung: Besonders umfangreiche und zeitdichte Überwachung zur Erfassung der Grundsituation größerer Einzugsgebiete und zur Trendbeobachtung
  • Operative Überwachung: Überwachung auf regionaler Ebene zur flächendeckenden Beurteilung des Zustands der Oberflächenwasserkörper
  • Investigative oder Überwachung zu Ermittlungszwecken: Anlassbezogene Überwachung auf lokaler Ebene mit angepassten Untersuchungsprogrammen

und differenziert nach den drei Schutzgütern:

  • Aquatische Biozönose
  • Menschliche Gesundheit
  • Trinkwassergewinnung

Der ökologische und der chemische Zustand der Oberflächengewässer werden an operativen Messstellen grundsätzlich im dreijährigen Turnus ermittelt.

Die Durchführung der Überblicksüberwachung und der operativen Überwachung obliegt dem LANUV. Lokal und zeitlich begrenzte Untersuchungen, z.B. zur Ursachenforschung bei Zielverfehlung, zur Erfolgskontrolle, bei Schadensfällen werden vom LANUV bei überregionaler oder landesweiter Bedeutung durchgeführt. Ansonsten liegt die Zuständigkeit bei den Bezirksregierungen.

Die  Messkonzepte und die Verfahren zur Probenahme, Untersuchung und Bewertung dazu sind im Leitfaden für das Monitoring der Oberflächengewässer niedergelegt. Die jeweils aktuellen Messergebnisse sind im Internet unter www.elwasweb.nrw.de veröffentlicht.

Teilen Sie diese Seite auf