Der Bereich Rechtsfragen ist für die Führung der gerichtlichen Verfahren zuständig, die den Vollzug des Abwasserabgabengesetzes und des Wasserentnahmeentgeltgesetzes NRW betreffen. Weiterhin werden hier die im Vollzug beider Gesetze auftretenden Rechtsfragen geklärt sowie die Nebenentscheidungen im Verwaltungsverfahren (Stundung, Erlass, Aussetzung der Vollziehung, Wiedereinsetzungsanträge u. ä.) im Bereich des Wasserentnahmeentgelts getroffen.
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