Mit Wirkung vom 02. November 2023 ist der Runderlass des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW zur Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für eine "Zukunftsfähige und nachhaltige Abwasserbeseitigung in Nordrhein-Westfalen" (ZunA) mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2028 in Kraft. Sie löst die bis zum 30.06.2023 gültige Richtlinie „Ressourceneffiziente Abwasserbeseitigung NRW II (ResA)“ ab.
Der vom LANUV betreute Förderbereich 6 ist nach wie vor Bestandteil der neuen Förderrichtlinie. In diesem Bereich gewährt das Land Zuwendungen für praxisnahe und anwendungsorientierte Forschungs- und Entwicklungsprojekte zur Abwasserbeseitigung sowie für Projekte des Wissenstransfers.
Ziel der Förderung ist die Weiterentwicklung des Standes der Technik der Abwasserbeseitigung in Nordrhein-Westfalen. Dazu gehören:
Die Forschungs- und Entwicklungsprojekte sollen praxisnah und anwendungsorientiert ausgestaltet sein und den Wissenstransfer berücksichtigen.
Als Zuwendungsempfänger kommen Forschungseinrichtungen in Frage. Dies sind Einrichtungen wie Hochschulen und Forschungsinstitute unabhängig von ihrer Rechtsform (öffentlich oder privatrechtlich) oder ihrer Finanzierungsweise, deren Hauptaufgabe in Grundlagenforschung, industrieller Forschung oder experimenteller Entwicklung besteht und die ihre Ergebnisse durch Lehre, Veröffentlichung oder Technologietransfer verbreiten. Von der Förderung umfasst sind ausschließlich Einrichtungen, die eine nichtwirtschaftliche Tätigkeit ausüben. Dies wird in der Regel als gegeben angesehen, wenn eins der folgenden Kriterien vorliegt:
Soweit dieselbe Einrichtung sowohl wirtschaftliche als auch nichtwirtschaftliche Tätigkeiten ausübt, ist die staatliche Finanzierung der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit förderunschädlich, wenn die beiden Tätigkeitsformen und ihre Kosten und Finanzierungen eindeutig voneinander getrennt werden können.
Die Zuwendungsberechtigten können sich Unternehmen (z. B. Ingenieurbüros, Gewerbe- und Industriebetriebe) als Kooperationspartner bedienen. Hiermit sind Unternehmen oder Einrichtungen gemeint, deren Vorhaben der Stärkung von Forschung, Innovation und Technologie dienen.
Projektskizzen können an zuna-foerderung(at)lanuv.nrw.de gerichtet werden. Ihre Ansprechpartner bleiben Ihnen ebenfalls erhalten und stehen für Rückfragen zur Verfügung.
Die Abwicklung der ResA-Projekte erfolgt weiterhin über das Postfach fueabwasser(at)lanuv.nrw.de. Verwenden Sie bitte für die ResA-Projekte ausschließlich diese E-Mail-Adresse.
Die Durchführung für den Förderbereich 6 obliegt dem LANUV.
Alle einzureichenden Unterlagen sind an eine der nachfolgenden Adressen zu senden:
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
FB 17 - ResA/ZunA
40208 Düsseldorf
Inhalt der Projektskizze:
a) Antragstellerin oder Antragsteller,
b) Projektbezeichnung
c) Durchführungszeitraum
d) Finanzbedarf (Gesamtsumme der beantragten Mittel) und
e) Kurzbeschreibung des Vorhabens mit Problemstellung und Zielsetzung, sowie vorgesehen Arbeiten.
Für jede Skizze ist eine pdf-Datei an das angegebene Funktionspostfach zuna-foerderung(at)lanuv.nrw.de zu senden.
Aufgrund der vorliegenden Skizze entscheidet das LANUV, ob das vorgeschlagene Projekt für eine Förderung in Frage kommt. Diese Entscheidung wird dem Antragsteller zeitnah mitgeteilt.
Ist die Entscheidung positiv, bittet das LANUV den Projektnehmer um die Vorlage einer ausführlichen Projektbeschreibung und eines detaillierten Kostenplans.
Das LANUV prüft die Projektbeschreibung und den Kostenplan. Das Ergebnis dieser Prüfung unterbreitet das LANUV in einer schriftlichen Stellungnahme dem Förderbeirat.
Der Förderbeirat tagt bis zu 4-mal im Jahr nach Bedarf und entscheidet über die Förderwürdigkeit der eingereichten Projektvorschläge.
Nach positiver Entscheidung des Förderbeirates fordert das LANUV zur Einreichung der formalen und fachlichen Antragsunterlagen in doppelter Ausführung (original unterschrieben) auf, prüft die Förderfähigkeit und erteilt nach positiver Prüfung die formale Bewilligung.
Der gesamte Antrag muss dem LANUV in doppelter Ausführung (Original + Farbkopie) sowie elektronisch übermittelt werden.
Die Bewilligungsbehörde ist das LANUV.
Die fachliche Begleitung sowie die finanzielle Abwicklung aller Forschungsprojekte obliegt dem LANUV. Hierbei ist es die Aufgabe des Antragstellers, sich rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten mit dem LANUV (s. Kontakt) in Verbindung zu setzen. Im Zuge der fachlichen Begleitung ist das LANUV in Kick-off Meetings und Projekttreffen zu involvieren.
Alle Zwischenberichte, Endberichte und Kurzberichte sind fristgerecht dem LANUV vorzulegen.
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuwendungen besteht nicht. Die Bewilligungsstelle entscheidet aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Überblick über die erforderlichen Unterlagen
Um den Infobrief zu abonnieren senden Sie uns bitte eine Mail an:
fueabwasser@lanuv.nrw.de mit Betreff "LANUV-Infobrief abonnieren".
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