Klärschlamm, der bei der Abwasserreinigung in Kläranlagen anfällt, enthält neben verschiedenen Schadstoffen auch den Nährstoff Phosphor. In der Klärschlammverordnung wurde die zukünftige Pflicht zur Phosphorrückgewinnung für große kommunale Kläranlagen gesetzlich verankert.
Als Vorbereitung auf diese Pflichten kommt es auch in NRW zu umfangreichen Änderungen in der Entsorgungsinfrastruktur. Die LANUV-Publikation „Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm in Nordrhein-Westfalen – Sachstandsbericht“ stellt das Mengenaufkommen von kommunalem Klärschlamm sowie aktuelle Planungen (mit Stand Ende 2021) hinsichtlich der Erweiterung bzw. Neuplanung von Klärschlammverbrennungsanlagen, Zwischenlagern, Trocknungsanlagen und Anlagen zur Phosphorrückgewinnung dar. Darüber hinaus werden Informationen über bereits bekannt gewordene Pläne in Bezug auf gemeinsame Aktivitäten von Klärschlammerzeugern zur Mengenbündelung gegeben.
Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm in Nordrhein-Westfalen – Sachstandsbericht
Um aus Klärschlamm oder Klärschlammverbrennungsasche Phosphor zurückzugewinnen, wurden und werden zahlreiche unterschiedliche Verfahren entwickelt. Im Auftrag des Umweltministeriums und mit Beteiligung des LANUV wurde im Zeitraum Oktober 2018 bis Dezember 2020 das Vorhaben "Umsetzung der Anforderungen der Klärschlamm-Verordnung zur Phosphorrückgewinnung in Nordrhein-Westfalen" durchgeführt. Ein Projektergebnis dabei war die Darstellung und Bewertung erfolgversprechender Phosphorrückgewinnungsverfahren aus kommunalem Klärschlamm. Dabei wurden für elf Phosphorrückgewinnungsverfahren mit unterschiedlichen Technologieansätzen kompakte Steckbriefe erstellt, die auf der Internetseite des LANUV veröffentlicht wurden.
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