Die Vogelschutzwarte (VSW) wurde 1939 gegründet und 1975 in die damalige Landesanstalt für Ökologie, Landschaftsplanung und Forsten eingegliedert. Heute ist sie im LANUV-Fachbereich 24 (Artenschutz, Vogelschutzwarte, LANUV-Artenschutzzentrum) angesiedelt. Als Teil des LANUV berät die Vogelschutzwarte das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MULNV), die Bezirksregierungen und Unteren Naturschutzbehörden bei den Kreisen in fachlichen Fragen des Vogelschutzes. Die VSW ist an der Lösung von Nutzungskonflikten, etwa mit der Fischerei (z.B. Kormoran), der Landwirtschaft (z.B. Wildgänse) oder dem Flugverkehr (Kollision zwischen Flugzeugen und Vögeln) beteiligt. Sie berät Behörden zu Themen wie dem Konflikt zwischen Windenergieanlagen und Vogelartenschutz, Saatkrähen in der Stadt, Vogelanflug an Glas oder den zunehmenden Freizeitaktivitäten in der freien Landschaft.
Für landesweit gefährdete Arten oder Arten, für die Nordrhein-Westfalen besondere Verantwortung hat, erarbeitet die VSW Artenhilfsprogramme. Eine besondere Bedeutung kommt der Erstellung von Vogelschutz-Maßnahmenplänen (VMP) für die 28 EU-Vogelschutzgebiete (VSG) des Landes zu. Diese erfolgt im Auftrag des MULNV in Absprache mit den Unteren Naturschutzbehörden und in Konsultationsprozessen mit allen Akteuren vor Ort.
Eine wichtige Aufgabe besteht in der kontinuierlichen Bestandskontrolle (Monitoring) von Vogelarten in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich 25 des LANUV und der Nordrhein-Westfälischen Ornithologengesellschaft (NWO). Diese beinhaltet die landesweite Erfassung und Dokumentation der Bestandssituation und –entwicklung von ausgewählten, insbesondere gefährdeten Vogelarten. Die dabei erzielten Daten bilden z.B. die Grundlage für spezielle Artenhilfsmaßnahmen und dienen der Unterstützung landesweiter Arten- und Biotopschutzprogramme. Sie dienen auch der Erarbeitung der Roten Liste der gefährdeten Vogelarten Nordrhein-Westfalens, die gemeinsam mit der NWO alle sechs Jahre herausgegeben wird, und der Information über die planungsrelevanten Arten in den LANUV-Fachinformationssystemen.
Für die Darstellung des Erhaltungszustandes in NRW brütender Vogelarten des Anhangs I sowie hier brütender Zugvogelarten nach Artikel 4 (2) der EG-Vogelschutz-Richtlinie – u.a. im Rahmen der Berichtspflichten gegenüber der EU – werden die entsprechenden Daten für die einzelnen Arten und Schutzgebiete in enger Zusammenarbeit mit den Biologischen Stationen, der NWO und ehrenamtlich tätigen Experten erhoben und aufbereitet.
Die Fachberatung von Bürgern und Medien sowie die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Biologischen Stationen, ehrenamtlichen Vogelschützern („Vertrauensleute für Vogelschutz") und den Mitgliedern der ornithologischen Verbände ist ebenso ein wesentlicher Bestandteil der Arbeit der Vogelschutzwarte. Ein Beispiel ist die Koordination der Arbeitsgruppe Wiesenvogelschutz NRW, die von der VSW wahrgenommen wird. Bundesweit arbeitet die VSW in der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten (LAG VSW) mit.
Die Ergebnisse der Arbeit der VSW werden regelmäßig auf Fachtagungen vorgestellt und in Fachzeitschriften publiziert.
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