Grundwasserstand

Um die klimatisch bedingten Einflüsse auf das Grundwasser und die vielfältigen menschlichen Eingriffe in den Grundwasserhaushalt erkennen und beurteilen zu können, wird das Schwankungsverhalten der Grundwasserstände durch regelmäßige Messungen an einer Vielzahl von Messstellen in NRW (vgl. Bild) beobachtet.

Die Höhe des Grundwasserstandes über dem Meeresspiegel wird als ein Maß für die jährlichen Volumenänderungen am Ort der Messung herangezogen.

Die Kenntnis des höchsten gemessenen Grundwasserstandes bzw. die Projektion der Daten vorhandener Messstellen auf einen vorgegebenen Ort ist für die Planung und Durchführung von Baumaßnahmen von großem Interesse (Fundamente von Häusern und Bauwerken, Standortwahl von Deponien, Verkehrsflächenbau). Hierzu kann das LANUV Daten als Entscheidungshilfe zur Verfügung stellen („Auskünfte zu Grundwasserständen“ s.u.).

In Nordrhein-Westfalen reicht die regelmäßige Grundwasserbeobachtung z.T. über mehr als 50 Jahre zurück.

Der Grundwasserstand wird am häufigsten in Beobachtungsrohren gemessen, die bei der Erschließung von Grundwasservorkommen oder aber in Erfüllung von Auflagen im Rahmen der Erteilung wasserrechtlicher Erlaubnisse gebaut worden sind.

Eigentümer und Betreiber dieser vielzähligen Grundwassermessstellen sind vor allem Wasserwerke, Firmen und Verbände. Das Land NRW hat darüber hinaus ein eigenes Messstellennetz eingerichtet, in dem ca. 2.300 Messstellen regelmäßig gemessen werden.

Die Ergebnisse der laufenden Grundwasserstandsmessungen an rd. 34.000 Messstellen im Land NRW werden in der zentralen Grundwasserdatenbank abgelegt. Im Zusammenhang mit den vorhandenen Aufzeichnungen können diese nach verschiedenen Fragestellungen ausgewertet werden.

Die Auswertung der Grundwasserstandsänderungen dient darüber hinaus im Rahmen der Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie zur Bewertung des mengenmäßigen Zustands der Grundwasserkörper.

Auskünfte zu Grundwasserständen

Eine Aufgabe des LANUV (nach § 89, Absatz 1 des Landeswassergesetzes NRW) ist die Erteilung von Auskünften zu Grundwasserständen in NRW. Die Daten beruhen auf landeseigenen Messungen und auf von anderen Messstellenbetreibern dem LANUV zur Verfügung gestellten Messwerten.

Auskünfte können auch bei anderen Betreibern von Grundwassermessnetzen eingeholt werden. In NRW sind dies einige Wasserverbände sowie Kommunen, Kreise und Kreisfreie Städte.

Nutzungsbedingungen

Gebühren

Die Gebühr für eine einfache Grundwasserauskunft zu einer Adresse, einer Koordinate oder einem Flurstück beträgt 70 Euro (siehe auch Datennutzung / Gebühren).

Online-Auskünfte

Auskünfte zu den Messdaten der Messstationen aus der zentralen Grundwasserdatenbank des Landes können für viele Regionen in NRW im Internet von Ihnen selbst mithilfe der online-Grundwasserdaten aus der Landesgrundwasserdatenbank NRW eingeholt werden.

E-Mail-Anfragen

Sofern die Ergebnisse der Online-Grundwasserdaten für den von Ihnen beabsichtigten Zweck nicht genügen, können Sie eine gebührenpflichtige Anfrage (s.o.) per E-Mail mit den unten beschriebenen Angaben an das untenstehende E-Mail-Postfach im LANUV richten.

Für die Bearbeitung Ihrer Anfrage werden in jedem Fall folgende Angaben benötigt:

  1. Der Anlass Ihrer Anfrage, z.B. der Bau eines Gebäudes, die Wertermittlung eines Gebäudes, der Bau einer Versickerung, eines Hausbrunnens, Verwendung von Recyclingbaustoffen etc.,
  2. die hierzu von Ihnen gewünschten Angaben zum Grundwasserstand, z.B. höchster gemessener Grundwasserstand,
  3. die Adresse des Grundstücks (Ort, Straße, Hausnummer), für das Sie die Grundwasserstanddaten benötigen.

    In Neubaugebieten und außerhalb von Siedlungsbereichen gibt es oft noch keine Adresse. Zur Orientierung ist in diesen Fällen erforderlich:

    • die Angabe der Ortskoordinaten mit East- und North-Wert im Koordinatensystem ETRS 89/ UTM32.
      Diese sind erhältlich über das zuständige Katasteramt oder können unter https://www.tim-online.nrw.de/tim-online2/ selbst herausgesucht werden.
    • alternativ oder zusätzlich ein aussagekräftiger und gut lesbarer Lageplan, der als Datei der Anfrage beigefügt ist.
  4. Wichtig ist die Angabe einer Telefonnummer, unter der tagsüber ein Ansprechpartner gut erreichbar ist.
  5. Die Adresse für den Gebührenbescheid. Sollten Sie im Auftrag eines Dritten anfragen, benötigen wir die formlose schriftliche Zustimmung des Dritten zur Übernahme der Gebühren.

An wen kann ich mich wenden?

Bitte senden Sie die Grundwasserstandanfrage an:

Grundwasserstand(at)lanuv.nrw.de

Sie erhalten nach Absenden der Anfrage eine automatische Rückantwort, in der Sie gebeten werden, die Übernahme der Gebühr von 70 Euro an ein weiteres Postfach (GWAuskunftBestaetigt(at)lanuv.nrw.de) zu bestätigen. Bitte geben Sie uns in Ihrer Antwort Ihre zustellfähige Adresse für den Gebührenbescheid bekannt. Erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen keine Bestätigungsmail, wird Ihr Antrag gelöscht.

Sie können uns auch auf dem Postweg erreichen:

Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Fachbereich 52
40208 Düsseldorf

 

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