Aufbauend auf eine Ausbildung in den umwelttechnischen Berufen besteht die Möglichkeit der Fortbildung zum geprüften Meister / zur geprüften Meisterin mit den anerkannten Abschlüssen:
In Nordrhein-Westfalen werden Lehrgänge für die Vorbereitung auf die Prüfung Geprüfter Abwassermeister/Geprüfte Abwassermeisterin von der DWA durchgeführt, entsprechende Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Prüfung Geprüfter Meister/Geprüfte Meisterin für Kreislauf- und Abfallwirtschaft und Städtereinigung bieten das BEW und das Umweltkontor an. Das LANUV führt jährlich je eine Prüfung zum Abwassermeister/zur Abwassermeisterin und zum Meister/zur Meisterin in der Kreislauf- und Abfallwirtschaft und Städtereinigung durch.
Die Prüfungen gliedern sich in die Prüfungsteile
1. Grundlegende Qualifikationen
Die Prüfungszeit für den Teil Grundlegende Qualifikationen beträgt höchstens acht Stunden.
2. Handlungsspezifische Qualifikationen
Die Prüfungsdauer der schriftlichen Situationsaufgaben beträgt je Aufgabe ca. drei bis vier Stunden. Das situationsbezogene Fachgespräch dauert 45 Minuten bis max. eine Stunde.
Bei der Prüfung der Handlungsspezifischen Qualifikationen werden drei - die Handlungsbereiche integrierende - Situationsaufgaben gestellt. Zwei der Situationsaufgaben sind schriftlich zu lösen, eine Situationsaufgabe ist Gegenstand eines situationsbezogenen Fachgespräches.
Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung ist der Nachweis über eine einschlägige Berufspraxis. Die Dauer der nachzuweisenden Berufspraxis ist abhängig vom Berufsabschluss des Prüfungsbewerbers/der Prüfungsbewerberin.
Für die Zulassung zum Prüfungsteil Grundlegende Qualifikationen gelten folgende Mindestzeiten:
1 Jahr bei einer abgeschlossenen Ausbildung im zugehörigen UT-Beruf
1 Jahr bei einer Ausbildung als Ver- und Entsorger
2 Jahre bei einer sonstigen Ausbildung
5 Jahre ohne abgeschlossene Berufsausbildung.
Wichtig! - Für die Zulassung zur Prüfung Geprüfter Abwassermeister/Geprüfte Abwassermeisterin ist es erforderlich, dass vor dem Erwerb der Berufspraxis ein Nachweis der elektrotechnischen Qualifikation erbracht wird.
Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
Die Teilnahme an der Prüfung ist nach den Vorschriften des Gebührengesetzes für das Land NRW in Verbindung mit der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW gebührenpflichtig.
Für die Erstteilnahme betragen die Gebühren 150,00 €, für Wiederholungen werden 100,00 € berechnet.
Der Gebührenbescheid wird grundsätzlich auf den einzelnen Teilnehmer/die einzelne Teilnehmerin ausgestellt.
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