Artenschutzprogramm

Nach § 38 des Bundesnaturschutzgesetzes sollen in allen Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland für naturschutzrelevante Arten, meistens gefährdete Arten, Schutzprogramme erstellt werden. Das in NRW erarbeitete Artenschutzprogramm ist aus folgenden drei Teilen aufgebaut:

  • Artenhilfs-Maßnahmen und -Programme für einzelne ausgewählte Pflanzen- und Tierarten
    (z.B. Laubfrosch, Hamster, Biber, Lachs)
  • Hilfs-Maßnahmen und -Programme für ganze Artengruppen ( z.B. Armleuchteralgen, Totholz- Käfer, Wiesenvögel etc.)
  • Information der Öffentlichkeit (Broschüren, Bücher, Internet, Veranstaltungen)

Artenhilfsprogramme

Bei Artenhilfsprogrammen geht es um die Entwicklung ganzer Maßnahmenpakete. Solche Programme umfassen praktische Maßnahmen im Gelände (z. B. Anlage von Laubfrosch-Laichgewässern), vertragliche Komponenten (z. B. Bewirtschaftungsverträge mit Landwirten) und die wissenschaftliche Betreuung.

Zur Zeit werden in NRW größere Artenhilfsmaßnahmen bis hin zu landesweiten und länderübergreifenden Programmen mit entsprechenden Fördermitteln etc. für etliche Arten durchgeführt. Biber, Feldhamster, Steinkauz, Laubfrosch, Gemeine Flussmuschel, Steinkrebs, Schwarzblauer Ameisenbläuling sind darunter bekanntere bzw. z.Z. aktuelle Beispiele.

Für eine Vielzahl weiterer Tier- und Pflanzenarten werden punktuell im Lande einzelne Sicherungsmaßnahmen durchgeführt. Beispiele sind Schutz- und Sicherungsmaßnahmen für Fledermäuse, so z. B. Sicherung von Wochenstuben des Großen Mausohres und Schutz und Sicherung der Überwinterungsstollen überwinternder Fledermausarten. Hier sind in hohem Maße vom ehrenamtlichen Naturschutz (z. B. der NABU-Landesfachausschuss Fledermausschutz) über wissenschaftliche Vereine bis hin zu einzelnen engagierten Personen die Bürger Nordrhein-Westfalens beteiligt.

Hilfs-Maßnahmen und -Programme für ganze Artengruppen

Analoges gilt für ganze Artengruppen - z. B. für die Wat- und Wiesenvögel (ursprünglich "Feuchtwiesenschutzprogramm", heute Bestandteil des Kulturlandschaftsprogramms), die Wanderfische mit ihrer "Leitart", dem Lachs oder für die Armleuchteralgen (Programm in Vorbereitung).

Information der Öffentlichkeit

Allgemein verständliche Publikationen werden über einzelnen Arten und Artengruppen erstellt.

Beispiele:

  • Schmetterlingshandbuch NRW
  • Atlas der Farn- und Blütenpflanzen NRW (z.Z. im Druck)
  • Präsentation von Artenhilfsprogrammen im Internet (Laubfrosch, Feldhamster)

Mehr zum Thema

Umweltindikatoren

Rote Liste

FFH-Arten

Geschützte Arten

Artenhilfs-Programme

Wanderfischprogramm

Weiterführende Inhalte

Teilen Sie diese Seite auf