Biotopschutz

Der Erhalt der biologischen Vielfalt ist zentrales Ziel des Naturschutzes. Unter biologischer Vielfalt versteht man die Vielfalt von Ökosystemen und Lebensräumen, deren Arten und ihrer genetischen Variabilität.

Der Biotopschutz nimmt davon die Ökosysteme und Lebensräume (Biotope) in den Fokus. Für ihre Erfassung (Kartierung), ihre Pflege und Entwicklung werden standardisierte Methoden erarbeitet und angewandt. Um Interessenkonflikte zwischen Naturschutz und anderen Nutzungen (z. B. Land- und Forstwirtschaft, Sport und Freizeit u.s.w.) zu lösen bzw. zu minimieren werden gemeinsam mit den Betroffenen naturverträgliche Nutzungskonzepte erarbeitet.

  • Alle schutzwürdigen Biotope in NRW werden in einem ca. zehnjährigen Turnus erfasst und im Biotopkataster aktualisiert; dies schließt die Schutzgebiete von europäischer Bedeutung NATURA 2000, d. h. FFH- und Vogelschutzgebiete, ein.
  • Zur wissenschaftlichen Betreuung der FFH-Gebiete bzw. Naturschutzgebiete stellt das LANUV eine landesweit anwendbare Methodik zur Erstellung von Maßnahmenkonzepten zur Verfügung. In diesen Maßnahmenkonzepten werden u. a. gebietsspezifische Schutzziele sowie daraus abgeleitete Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen festgelegt. Die Maßnahmenkonzepte der einzelnen FFH-Gebiete sind im Fachinformationssystem Natura 2000-Gebiete veröffentlicht
  • In Biotopschutzkonzepten werden allgemeine Grundsätze für Schutz, Pflege, Entwicklung und Vernetzung der verschiedenen Lebensräume entwickelt und fortgeschrieben. So wurden z. B. ein Fachinformationssystem zur Entwicklung von artenreichem Grünland durch die Methodik der Mahdgutübertragung und ein Fachinformationssystem incl. Praxis-Leitfaden für artenreiche Weg- und Feldraine veröffentlicht.
  • Für die Erfüllung der Aufgaben im Rahmen der FFH-Berichtspflicht werden die Bewertungsstandards für die Lebensraumtypen erarbeitet. Alle 6 Jahre wird ein Bericht zum Zustand der FFH-Lebensraumtypen und Arten in NRW erarbeitet.
  • Darüber hinaus werden Modellplanungen von landesweiter Bedeutung betrieben, z. B. zur nachhaltigen Nutzung, zum Biotopverbund, zur Biotopentwicklung oder für Großschutzgebiete.

Zentrales Instrument zur Förderung der Lebensräume und Arten der traditionellen bäuerlichen Kulturlandschaft ist der Vertragsnaturschutz. Beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) ist die "Koordinierende Stelle Vertragsnaturschutz" angesiedelt.

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