Der Erhalt der biologischen Vielfalt ist zentrales Ziel des Naturschutzes. Unter biologischer Vielfalt versteht man die Vielfalt von Ökosystemen und Lebensräumen, deren Arten und ihrer genetischen Variabilität.
Der Biotopschutz nimmt davon die Ökosysteme und Lebensräume (Biotope) in den Fokus. Für ihre Erfassung (Kartierung), ihre Pflege und Entwicklung werden standardisierte Methoden erarbeitet und angewandt. Um Interessenkonflikte zwischen Naturschutz und anderen Nutzungen (z. B. Land- und Forstwirtschaft, Sport und Freizeit u.s.w.) zu lösen bzw. zu minimieren werden gemeinsam mit den Betroffenen naturverträgliche Nutzungskonzepte erarbeitet.
Zentrales Instrument zur Förderung der Lebensräume und Arten der traditionellen bäuerlichen Kulturlandschaft ist der Vertragsnaturschutz. Beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) ist die "Koordinierende Stelle Vertragsnaturschutz" angesiedelt.
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