Die Probenahme von Mikroplastik in verschiedenen Umweltmedien wie Wasser, Boden und Luft gewinnt zunehmend an Bedeutung, da Mikroplastik ein wachsendes Umweltproblem darstellt.
Mikroplastik stellt besondere Herausforderungen an die Probenahme, da es sich nicht um einen einzelnen Stoff handelt, sondern um eine Stoffgruppe mit unterschiedlichen Eigenschaften. Mikroplastik ist weder im Wasser, noch im Boden oder der Luft löslich, sondern wird nur durch die Bewegung mitgetragen und durch Einflüsse wie z.B. Reibungseffekte zerkleinert. Insbesondere im Wasser stellt Mikroplastik eine Gefahr dar, da sowohl Menschen als auch Tiere und Pflanzen unmittelbar durch diese Partikel beeinflusst werden können.
Im Wasserbereich hat sich daher die Probenahme mittels Filterkaskaden bewährt. Diese Methode ermöglicht es, Partikel unterschiedlicher Größenklassen effizient zu trennen und zu analysieren. Eine Filterkaskade besteht aus einer Reihe von Filtern mit abnehmender Porengröße, die nacheinander angeordnet sind. Dieser Aufbau ermöglicht es, Partikel nach ihrer Größe zu trennen, indem das zu untersuchende Medium durch die Filter geleitet wird. Größere Partikel bleiben auf den Filtern mit größerer Porengröße zurück, während kleinere Partikel weiter zu den Filtern mit kleineren Porengrößen gelangen.
Ablauf der Mikroplastik-Probenahme im Wasser
Durch die präzise Trennung und die anschließende detaillierte Analyse der Partikel können wichtige Informationen über die Verteilung und Zusammensetzung in der Umwelt gewonnen werden. Dies trägt wesentlich zum Verständnis und zur Bekämpfung der Umweltbelastung durch Mikroplastik bei.
Die Stoffgruppe der per- und polyfluorierte Chemikalien (PFAS) gewinnt zunehmend an Bedeutung. Sie umfasst aktuell mehr als 10.000 verschiedene Stoffe und wurden lange aufgrund ihrer wasser-, fett- und schmutzabweisenden Eigenschaften in einer Vielzahl von Produkten verarbeitet und eingesetzt. Aufgrund ihrer Langlebigkeit reichern sich diese Stoffe im Erdreich und anderen Medien an und schädigen somit sowohl die Umwelt, als auch unmittelbar die Gesundheit all jener Lebewesen, die diesen Stoffen ausgesetzt sind.
Die Feststoffexperten des LANUV beproben daher seit Jahren schon betroffene Flächen, um weitere Analysen und Beurteilungen dieser Stoffgruppe zu ermöglichen und eine effektive Gefährdungsbeurteilung und Schadenseingrenzung zu ermöglichen.
Im landwirtschaftlichen Bereich wird dabei hinsichtlich der Probenahme auf die bewährten Geräte und Techniken des Boden- und Altlastensegmentes zurückgegriffen. Bei der Probenahme aus anderen Quellen (z.B. Löschschaum) werden, entsprechend der Materialart oder Lagerungsweise, Equipment und Methoden der Abfallprobenahme für eine repräsentative Probenahme genutzt.
Die Probenahme von Heizöl und Schiffsdiesel findet auf Grundlage der 10. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) statt, um nach klar definierten Bedingungen eine gleichbleibende Qualität und Umweltverträglichkeit wahren zu können. Diese Verordnung regelt insbesondere die Anforderungen an die Beschaffenheit und Lagerung von Brennstoffen, um Emissionen zu minimieren und Umweltschäden zu verhindern.
Daher müssen diese Brennstoffe regelmäßig überprüft werden, um sicherzustellen, dass sie den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Die Probenahme erfolgt dabei sowohl direkt aus Bypässen an Leitungen, aus Tankfahrzeugen (TKWs) als auch aus unter- oder oberirdischen Lagerbehältern sowie aus Schiffstanks. Die entnommenen Proben werden dann in geeigneten, versiegelten und beschrifteten Behältern zur Analyse in ein Labor geschickt. Dabei werden je Probenahmestelle eine Analysen-, Schieds- und Rückstellprobe entnommen, um bei Überschreitungen der definierten Grenzwerte eine unabhängige Analyse durch Dritte vornehmen zu können. Diese Proben werden hinsichtlich der Parameter wie Schwefelgehalt, Brennwert, Dichte und Wassergehalt überprüft. Der Hintergrund dieser strengen Vorgaben ist die Reduktion von Schadstoffen wie Schwefeldioxid und Feinstaub, die bei der Verbrennung von Heizölen freigesetzt werden können. Dies trägt maßgeblich zum Schutz der Umwelt und zur Einhaltung von Emissionsgrenzwerten bei. Die 10. BImSchV ist somit ein wichtiger Bestandteil der deutschen Umweltgesetzgebung zur Sicherstellung der Luftqualität.
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