Die Umweltabgaben umfassen
Mit dem „Gesetz zur Verlagerung der Vollzugsaufgaben Abwasserabgabe und Wasserentnahmeentgelt“, das am 01.01.2015 in Kraft getreten ist, wurde die Zuständigkeit für die Umweltabgaben dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) übertragen. Darüber hinausgehende gesetzliche Änderungen wurden nicht vorgenommen.
Fachbereichsleitung
Abwasserabgabe, Wasserentnahmeentgelt, Umwelttechnische Berufe
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