Umsetzung der Trinkwassereinzugsgebieteverordnung in NRW

Am 12. Januar 2021 ist die Richtlinie (EU) 2020/2184 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2020 über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (EU-Trinkwasserrichtlinie) in Kraft getreten. Der mit dieser Richtlinie eingeführte risikobasierte Ansatz umfasst die gesamte Versorgungskette von der Wassergewinnung im Einzugsgebiet über die Aufbereitung und Speicherung bis zur Verteilung des Trinkwassers. Dabei wird der Fokus im Sinne eines „water safety plans“ von der Endproduktkontrolle des Trinkwassers zu einer stärkeren Kontrolle der Prozesse bei der Trinkwassergewinnung, -aufbereitung und -verteilung verschoben.

Die Vorgaben der europäischen Trinkwasserrichtlinie werden durch die Vornahme von Änderungen in verschiedenen Rechtsverordnungen umgesetzt. So trat am 12. Dezember 2023 die neue Verordnung über Einzugsgebiete von Entnahmestellen für die Trinkwassergewinnung (Trinkwassereinzugsgebieteverordnung, TrinkwEGV) in Kraft. Ziel dieser Verordnung ist es, den Schutz des Rohwassers, des Grundwassers und des Oberflächenwassers in den Trinkwassereinzugsgebieten zu erhöhen und somit eine Verringerung des Umfangs der Aufbereitung von Trinkwasser zu bewirken.

Wie in Abbildung 1 dargestellt, muss der Betreiber einer Wassergewinnung zunächst das Trinkwassereinzugsgebiet bestimmen und beschreiben. Mögliche Risiken für die Trinkwasserressourcen durch Verunreinigungen und folglich für die menschliche Gesundheit müssen identifiziert (Gefährdungsanalyse) und bewertet (Risikoabschätzung) werden. Darauf aufbauend sollen zielgerichtete Untersuchungsprogramme eingerichtet werden.

Bis zum 12. November 2025 muss der zuständigen Behörde dazu eine Dokumentation vorgelegt werden. Die zuständige Behörde prüft das Untersuchungsprogramm und passt es bei Bedarf an. Darauf aufbauend legt sie Risikomanagementmaßnahmen fest, die geeignet sind, erkannte Risiken zu reduzieren.

Auf dieser Internetseite werden aktuelle Informationen und relevante Dokumente zum Vollzug der TrinkwEGV in Nordrhein-Westfalen zusammenfassend dargestellt. Die hier dargestellten Informationen werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf aktualisiert und fortgeschrieben.

Vollzugs- und Arbeitshilfen

Im Folgenden werden aktuelle Informationen, Dokumente und weiterführende Links aufgeführt, die als Vollzugs- und Arbeitshilfen zur Umsetzung der TrinkwEGV in Nordrhein-Westfalen dienen können.

Erlass des MUNV zum Vollzug der TrinkwEGV vom 21. Juni 2024

nach TrinkwEGV in Nordrhein-Westfalen

Hinweise und Links zu verfügbaren Daten in Nordrhein-Westfalen für die Bestimmung und Beschreibung der Trinkwassereinzugsgebiete sowie für die Gefährdungsanalyse und Risikoabschätzung (Stand: Juni 2024)

Derzeit werden Arbeitshilfen zur Durchführung des risikobasierten Ansatzes nach TrinkwEGV in einer LAWA-adHoc-AG erstellt und abgestimmt. Abgestimmte Arbeitshilfen werden hier – angepasst für den Vollzug in NRW – veröffentlicht.

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