Mikroorganismen, also mikroskopisch kleine, eigenständige lebende Zellen, können die Qualität von Wasser negativ beeinflussen, sodass das Wohl des Menschen gefährdet ist. Im Vordergrund steht hier vor allem die Übertragung von Krankheitserregern mit dem Trinkwasser, aber auch Oberflächenwasser und Kühlwasser können hygienische Risiken bergen. Aus diesem Grund ist das Wissen über die Durchführung einer sorgfältig vorbereiteten und sachgerechten Probenahme für die Bestimmung mikrobiologischer Parameter (z.B. auf fäkale Verunreinigungen und Legionellen) ein Grundbaustein für eine Analyse im Labor. Ziel ist es, eine repräsentative Probe zu erhalten, die den tatsächlichen Zustand des Wassers zum Zeitpunkt der Probenahme wiederspiegelt.
Die Mikrobiologische Probenahme findet im LANUV Anwendung für die Qualitätsbestimmung von Seen und Badegewässern, aber auch von Abwässern aus Produktionsanlagen und Kühlwässern, die der 42. Bundesimmisionsschutzverordnung (kurz 42. BimSchV) unterliegen. Eine besondere Herausforderung ist es, die Sterilität der Probenbehälter und Probenahmegeräte zum Zeitpunkt der Probenahme zu gewährleisten. Alle Bereiche, die mit dem zu beprobenden Wasserkörper in Kontakt kommen, müssen vorher desinfiziert bzw. sterilisiert werden. Dies geschieht entweder thermisch mit einem Propan/Butan-Kartuschenbrenner oder chemisch mit 70% (v/v) Ethanol oder iso-Propanol. In Kühlanlagen werden außerdem häufig Biozide eingesetzt, um die Vermehrung von gefährlichen Keimen wie Legionellen im Kühlwasser zu unterdrücken und die Infektionsgefahr für die Umwelt zu verringern. In diesen Fällen muss der Probenahmebehälter mit einem Inaktivierungsmittel versetzt werden, der die eingesetzten Biozide im Gefäß deaktiviert, damit diese das entnommene zu analysierende Probengut nicht nachträglich beeinflussen. Dabei ist zu jeder Zeit der Schutz des Probenehmenden vor Infektionen durch Bereitstellung geeigneter Schutzausrüstung wie Handschuhe und Atemschutz zu gewährleisten. Weitere Informationen zum Thema können dem LANUV-Arbeitsblatt 44 entnommen werden.
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