Legionellen sind Bakterien, die ubiquitär in der aquatischen Umwelt vorkommen. Sie liegen dort üblicherweise nur in geringen, hygienisch nicht relevanten Konzentrationen vor. Auch im Grundwasser und Trinkwasser sowie im Abwasser können Legionellen nachgewiesen werden.
In der Umwelt leben Legionellen normalerweise als intrazelluläre Parasiten in Einzellern, insbesondere Amöben. Sie nutzen diese Wirtszellen zu ihrer Vermehrung. Unter bestimmten Umständen können Legionellen jedoch auch Menschen infizieren. Insbesondere Menschen mit einem geschwächten Immunsystem tragen ein höheres Erkrankungsrisiko.
Natürliche Vorkommen von Legionellen in der aquatischen Umwelt haben normalerweise keine direkte Übertragung von Legionellen auf den Menschen zur Folge (mögliche Ausnahme: natürliche Thermalquellen mit Aerosolbildung). Zu Erkrankungen des Menschen durch Legionellen (Legionellosen) kommt es hauptsächlich durch Inhalation legionellenhaltiger Aerosole aus wasserführenden technischen Systemen, wie Verdunstungskühlanlagen, Springbrunnen, Duschen, Whirlpools. In solchen technischen Anlagen werden Legionellen, meist in geringen Konzentrationen, mit dem Wasser eingetragen und können sich dort bei nicht hygienegerechtem Betrieb stark vermehren. Legionellosen gelten somit grundsätzlich als vollständig verhütbar, vorausgesetzt der hygienegerechte Bau und Betrieb vorgenannter technischer Systeme ist sichergestellt.
Im Zusammenhang mit dem Legionellose-Ausbruch in Warstein 2013 rückte die Rolle von warmen Abwässern für die Vermehrung und Ausbreitung von Legionellen in den Fokus. Bei der Untersuchung und Aufarbeitung des damaligen Krankheitsgeschehens wurden hohe Legionellen-Konzentrationen auch im Abwasser einer Abwasservorbehandlungsanlage einer Brauerei festgestellt, welche für die Vermehrung von Legionellen ideale Bedingungen bot. Begünstig wird die Vermehrung von Legionellen durch Temperaturen im Bereich von etwa 20-55°C, Nährstoffe oder bestimmte Protozoen, wie Amöben, sowie Verfügbarkeit von elementarem Sauerstoff.
Im Nachgang wurden durch das LANUV Abwasser-Messprogramme durchgeführt, um Abwässer bzw. Abwasserbehandlungsanlagen mit einem Risiko einer starken Legionellen-Vermehrung zu identifizieren. Die Untersuchung auf Legionellen in den Umweltproben – vorwiegend Abwasser- und Oberflächenwasser-Proben – erfolgte im Bereich „Umweltmikrobiologie“ im LANUV. Es zeigte sich, dass vorwiegend warme Industrie-Abwässer – zum Beispiel aus der Herstellung von Nahrungsmitteln und Getränken (wie aus Brauereien, Betrieben der Fleischwirtschaft oder der Zuckerherstellung), aber auch aus anderen Branchen (wie der chemischen Industrie oder der Herstellung von Papier und Pappe) – hohe Legionellen-Konzentrationen enthielten. Entsprechend wurden in Abwässern aus kommunalen Kläranlagen vorwiegend dann hohe Legionellen-Konzentrationen festgestellt, wenn in die Kläranlagen Abwässer solcher industriellen Indirekteinleiter eingeleitet wurden.
Hohe Legionellen-Konzentrationen in Abwässern können ein Risiko darstellen, wenn es zu einem Aerosolaustrag aus dem Abwasser kommt (vornehmlich im Bereich der Abwasserbehandlungsanlage) oder wenn aus dem Gewässer – unterhalb der Einleitung Legionellen-haltiger Abwässer – Wasser für Zwecke mit Aerosolbildung (wie für Verdunstungskühlanlagen oder zur Beregnung) entnommen wird.
In warmen (Industrie-)Abwässern können hohe Legionellen-Konzentrationen vorkommen. Mit diesen können sie über Einleitungen in Gewässer gelangen, aus welchen ggf. auch Rohwasser für Zwecke mit Aerosolbildung entnommen wird. Über diesen Pfad können Legionellen verbreitet werden. Um diesen Austrags- und Verbreitungspfad zu unterbrechen, wurden Maßnahmen ergriffen. Empfehlungen der Expertenkommission Legionellen sowie Ergebnisse aus Messprogrammen des LANUV haben in Nordrhein-Westfalen zur Einführung einer Selbstüberwachung auf Legionellen im Abwasser für Betreiber bestimmter Abwasserbehandlungsanlagen geführt. Eine Bundesrats-Initiative Nordrhein-Westfalens hat zur Erarbeitung einer Bundesrechtsverordnung – der Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider - 42. BImSchV – geführt. Die Maßnahmen dienen dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung.
Basierend auf den Empfehlungen der vom damaligen Umweltministerium Nordrhein-Westfalen zur Aufarbeitung des Legionellose-Ausbruchs in Warstein eingesetzten „Expertenkommission Legionellen“ sowie Ergebnissen aus Abwasser-Untersuchungen des LANUV wurde in Nordrhein-Westfalen im September 2016 durch Erlass des Umweltministeriums eine Eigenüberwachung auf Legionellen im Abwasser für Betreiber bestimmter Abwasserbehandlungsanlagen eingeführt.
Als relevante Abwässer für eine starke Vermehrung von Legionellen werden vorwiegend industrielle Abwässer, die regelmäßig Temperaturen von ≥ 23 °C aufweisen und in denen bestimmte Substrate für eine Begünstigung des Legionellenwachstums vorliegen, benannt.
Laut Erlass soll die für die Überwachung zuständige Behörde für die in Frage kommenden direkteinleitenden Betriebe und kommunalen Kläranlagen im Rahmen der Eigenüberwachung im ersten Jahr eine quartalsweise Probenahme und Analyse auf Legionellen veranlassen. Ist die Überwachung unauffällig, soll die Behörde die Überwachung auf eine einmalige Probennahme und Analytik im Jahr in der warmen Jahreszeit reduzieren.
Akkreditierte Prüflaboratorien für den Nachweis von Legionellen in Nutzwasser (nach 42. BImSchV) bzw. in Abwasser (nach Erlass „Selbstüberwachung Legionellen“ des Umweltministeriums NRW vom 06.09.2016) können über die Datenbank akkreditierter Stellen der deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) recherchiert werden. Informationen hierzu bietet das nachfolgende Dokument.
Erläuterungen Untersuchungsstellen Legionellen
Weitere Informationen zur Akkreditierung nach 42. BImSchV finden sich unter Notifizierung von Untersuchungsstellen
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