Natürliche und künstliche elektromagnetische Felder sind in unserer Umwelt allgegenwärtig.
Sie treten als Begleitprodukt elektrischer Vorgänge seit jeher in der Natur auf.
Im Rahmen des technischen Fortschritts hat der Mensch das Spektrum dieser Felder jedoch ständig erweitert. Künstliche Felder treten insbesondere im Umfeld der elektrischen Energieübertragung und -nutzung auf und werden vielfältig z.B. für funkbasierte Kommunikationsdienste genutzt. Für die Vielfalt der in der Umwelt einwirkenden elektromagnetischen Felder wird häufig der Begriff "Elektrosmog" verwendet.
Elektromagnetische Felder zählen - anders als z.B. die energiereiche Röntgenstrahlung - zur "nichtionisierenden Strahlung". Akute Gesundheitsbeeinträchtigungen durch Wärmewirkungen können nur bei sehr starken Feldern auftreten, wie sie im Alltag normalerweise nicht vorkommen. Zum Schutz und zur Vorsorge gegen derartige Gefährdungen bestehen in Deutschland gesetzliche Immissions-Grenzwerte, die von entsprechenden Anlagen (z.B. Hochspannungsleitungen oder Sendeanlagen) eingehalten werden müssen.
Auch Licht, welches wir mit unserer Augen sinnlich wahrnehmen können, ist elektromagnetischer Natur und wird von daher im gleichen Zusammenhang behandelt.
Künstliche Lichtquellen werden in unserer Gesellschaft heute in großem Umfang eingesetzt. Sie ermöglichen dem Menschen auch nachts ein sicheres und angenehmes Leben. Zu beachten ist jedoch, dass das von den vielfältigen Lichtquellen ausgehende Licht auch zur Umweltbelastung durch "Lichtverschmutzung" führt, die die natürliche Himmelssichtbarkeit erheblich herabsetzt.
Zum Schutz des Menschen vor belästigenden Lichtimmissionen in seinem Privatbereich bestehen Immissionsrichtwerte, die von gewerblichen Anlagen wie z.B. Lichtwerbeanlagen oder Flutlichtleuchten eingehalten werden müssen. Darüber hinaus sind Hinweise zum Schutz der Tierwelt vor Lichtimmissionen zu beachten.
Die Überwachung der Immissionen betreffender Anlagen erfolgt in Nordrhein-Westfalen durch die Umweltbehörden.
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