Für die Ermittlung des bei der Festsetzung der Verwaltungsgebühren zu berücksichtigenden Verwaltungsaufwandes werden für Amtshandlungen des LANUV die vom Ministerium des Innern Nordrhein-Westfalen empfohlenen Richtwerte zugrunde gelegt, sofern nicht eine Tarifstelle ausdrücklich eine abweichende Berechnung vorsieht.
Die Richtwerte werden vom Ministerium des Innern per Runderlass im Ministerialblatt veröffentlicht. Die jeweils geltenden Runderlasse mit den gültigen Richtwerten sind in der Sammlung des Ministerialblatts NRW
(MBl. NRW.) abrufbar.
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