Mit der Änderung der Störfall-Verordnung im Jahr 2000 wurde die Einführung und Aufrechterhaltung von Sicherheitsmanagementsystemen (SMS) für Betriebsbereiche im Jahr 2000 erstmalig Pflicht.
Der Hintergrund für die Aufnahme von Sicherheitsmanagementsystemen als Pflicht für Betriebsbereiche liegt darin, dass Untersuchungen von Betriebsstörungen oder Störfällen ergeben haben, dass häufig organisatorische, managementspezifische und menschliche Fehler einen großen Anteil hieran haben.
Das Untersuchungsvorhaben „Auswirkungen von Sicherheitsmanagementsystemen“ beinhaltet eine Bestandsaufnahme zu Veränderungen in den Betriebsbereichen in NRW, die durch die Einführung von Sicherheitsmanagementsystemen im Jahr 2000 und deren Aufrechterhaltung stattgefunden haben.
Durchgeführt wurde das Untersuchungsvorhaben vom Öko-Institut e.V., Darmstadt.
Als Fazit des Untersuchungsvorhabens kann festgehalten werden, dass Sicherheitsmanagementsysteme deutlich zur Verbesserung der Anlagensicherheit beigetragen haben.
Auch ein positiver Einfluss von Sicherheitsmanagementsystemen auf die Sicherheitskultur in Betriebsbereichen wurde deutlich.
Für weitergehende Informationen stehen folgende Beiträge als Download zur Verfügung:
Übersichtsinformationen zum Untersuchungsvorhaben zur Auswirkung von SMS in Betriebsbereichen
Abschlussbericht des Untersuchungsvorhabens „Auswirkungen von SMS
Report “Effects of Safety Mangement Systems in Seveso-Establishments”
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