Nordrhein-Westfalen weist mit dem Rheinischen Revier die größte Braunkohlenlagerstätte Europas auf. Hier wird seit dem 18. Jahrhundert Braunkohle abgebaut. Dies wird sich mit dem im Jahr 2020 von der Bundesregierung beschlossenen „Gesetz zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung und zur Änderung weiterer Gesetze (Kohleausstiegsgesetz)“ ändern. Mit der im Jahr 2023 beschlossenen „Leitentscheidung Braunkohle“ der Landesregierung NRW wird das Ende der Braunkohleverstromung und des Abbaus der Braunkohle auf das Jahr 2030 vorgezogen.
Mit dem Abbau der Braunkohle im Tagebau wird auch die Umwelt in Anspruch genommen. Besonders die Folgen für das Grundwasser sind erheblich und bedürfen einer eingehenden Beobachtung und Kontrolle. Darüber hinaus hat auch die Kohleverstromung negative Auswirkungen auf die Umwelt (Treibhausgas-Emission).
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW führt eigene Untersuchungen durch, berät beteiligte Behörden und Einrichtungen und bezieht fachlich Stellung im Rahmen der Zulassungs- und Erlaubnisverfahren.
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