Untersuchungen von Wasser können aus unterschiedlichen Gründen vorgenommen werden. Anlässe sind z.B. die Prüfung der Gewässergüte, die Kontrolle und Einhaltung gesetzlicher Vorgaben oder die Bewertung der Qualität von Trink- und Brauchwasser. Der Rahmen für ein solches Untersuchungsprogramm wird von einem Auftraggeber (z.B. dem Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr) festgelegt und an die entsprechende operative Stelle erteilt. Die Untersuchung dient demnach einem strategischen Ziel, welches aus gesetzlichen bzw. genehmigungsrechtlichen Vorgaben abgeleitet wird. Beispiele wären unter anderem die Sicherstellung von einwandfreiem Trinkwasser (Trinkwasserverordnung) und der Schutz der aquatischen Biosphäre (Wasserrahmenrichtlinie).
Nach der Festlegung des Untersuchungsprogramms beginnt die Planung der Probenahme, welche nicht nur die anzufahrenden Probenahmeorte, zu untersuchenden Parameter, Häufigkeit, Dauer und Art der Probenahme beinhaltet, sondern auch die Bereitstellung von ausreichend Material und qualifiziertem Personal berücksichtigen muss. Die Anzahl der entnommenen Wasserproben belief sich im Jahre 2023 auf insgesamt über 27.000, unterteilt auf die Matrices Abwasser, Oberflächenwasser und Grundwasser, aber auch zur Qualitätssicherung und im Zuge von Sondermessprogrammen.
Das Ziel der Probenahme von Wasser ist der Erhalt eines repräsentativen Teilvolumens einer Grundgesamtheit (z.B. aus einem Gewässer oder Abwasserstrom) und dieses unverändert ins Labor zu transportieren. Zur Gewährleistung der Repräsentativität müssen die Proben nach festgelegten Techniken entnommen und vor Abfüllung ausreichend homogenisiert werden. Wasserproben können sich allerdings auch durch physikalische, chemische oder biologische Vorgänge zwischen Probenahme und Analytik verändern und müssen daher zusätzlich durch den Einsatz von Chemikalien konserviert und gekühlt werden. Je nach Matrix gelten für die Probenahme dabei unterschiedliche technische, rechtliche und normative Anforderungen, die zwingend einzuhalten sind. Die Proben müssen zudem vor Gericht Bestand haben und frei von wirtschaftlichen und persönlichen Interessen sein, weswegen die Probenahme von Wasser Gegenstand eines Qualitätsmanagementsystems ist und akkreditiert nach DIN EN ISO 17025. So können nach der Analyse gesicherte Aussagen über die Gewässergüte getroffen werden.
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