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Förderung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten zur Abwasserbeseitigung

Mit Wirkung vom 02. November 2023 ist der Runderlass des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW zur Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für eine "Zukunftsfähige und nachhaltige Abwasserbeseitigung in Nordrhein-Westfalen" (ZunA) mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2028 in Kraft. Sie löst die bis zum 30.06.2023 gültige Richtlinie „Ressourceneffiziente Abwasserbeseitigung NRW II“ ab. Der vom LANUV betreute Förderbereich 6 „Forschungs- und Entwicklungsprojekte zur Abwasserbeseitigung“ ist nach wie vor Bestandteil der neuen Förderrichtlinie. In diesem Bereich gewährt das Land Zuwendungen für praxisnahe und anwendungsorientierte Forschungs- und Entwicklungsprojekte zur Abwasser-beseitigung sowie für Projekte des Wissenstransfers.

Das LANUV wird die Vorlagen für die Projektbeantragung vorzulegenden Antragsunterlagen zeitnah an die neue Richtlinie anpassen und zur Verfügung stellen.

Projektskizzen können an zuna-foerderung(at)lanuv.nrw.de gerichtet werden. Ihre Ansprechpartner bleiben Ihnen ebenfalls erhalten und stehen für Rückfragen zur Verfügung. 

Die Abwicklung der ResA-Projekte erfolgt weiterhin über das Postfach fueabwasser(at)lanuv.nrw.de. Verwenden Sie bitte für die ResA-Projekte ausschließlich diese E-Mail-Adresse.

Gegenstand der Förderung

Ziel der Förderung ist die Weiterentwicklung des Standes der Technik der Abwasserbeseitigung in Nordrhein-Westfalen. Dazu gehören:

  • nachhaltige Abwasserbeseitigung
  • Schutz der natürlichen Ressourcen (Wasser, Klima, Energie, Luft, Boden, Biodiversität)
  • Weiterentwicklung der Abwassertechnik
  • Erhalt der Infrastruktur
  • Qualitätssicherung im Zusammenhang mit der Abwasserbeseitigung

Die Forschungs- und Entwicklungsprojekte sollen praxisnah und anwendungsorientiert ausgestaltet sein und den Wissenstransfer berücksichtigen.

 

Zuwendungsempfänger/in

Als Zuwendungsempfänger kommen Forschungseinrichtungen in Frage. Dies sind Einrichtungen wie Hochschulen und Forschungsinstitute unabhängig von ihrer Rechtsform (öffentlich oder privatrechtlich) oder ihrer Finanzierungsweise, deren Hauptaufgabe in Grundlagenforschung, industrieller Forschung oder experimenteller Entwicklung besteht und die ihre Ergebnisse durch Lehre, Veröffentlichung oder Technologietransfer verbreiten. Von der Förderung umfasst sind ausschließlich Einrichtungen, die eine nichtwirtschaftliche Tätigkeit ausüben. Dies wird in der Regel als gegeben angesehen, wenn eins der folgenden Kriterien vorliegt:

  • die Ausbildung von mehr oder besser qualifizierten Humanressourcen (Lehre & Fortbildung)
  • die unabhängige Forschung und Entwicklung (FuE) zur Erweiterung des Wissens und des Verständnisses
  • die Verbreitung der Forschungsergebnisse (Publikation, Internet etc.)

Soweit dieselbe Einrichtung sowohl wirtschaftliche als auch nichtwirtschaftliche Tätigkeiten ausübt, ist die staatliche Finanzierung der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit förderunschädlich, wenn die beiden Tätigkeitsformen und ihre Kosten und Finanzierungen eindeutig voneinander getrennt werden können.

Die Zuwendungsberechtigten können sich Unternehmen (z. B. Ingenieurbüros, Gewerbe- und Industriebetriebe) als Kooperationspartner bedienen. Hiermit sind Unternehmen oder Einrichtungen gemeint, deren Vorhaben der Stärkung von Forschung, Innovation und Technologie dienen.

Verfahren

Die Durchführung für den Förderbereich 6 obliegt dem LANUV.

Alle einzureichenden Unterlagen sind an die nachfolgenden Adressen zu senden. Dem Empfänger wird hierzu eine Eingangsbestätigung zugesandt.

postalisch an:

Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW

FB 17 - ResA/ZunA
40208 Düsseldorf

elektronisch an:

zuna-foerderung(at)lanuv.nrw.de

 

Schritt 1: Einreichen einer Projektskizze

  • Inhalt der Projektskizze

Für jede Skizze ist eine pdf-Datei an das angegebene Funktionspostfach zuna-foerderung(at)lanuv.nrw.de_zusenden.
Aufgrund der vorliegenden Skizze entscheidet das LANUV, ob das vorgeschlagene Projekt für eine Förderung in Frage kommt. Diese Entscheidung wird dem Antragsteller zeitnah mitgeteilt. Ist die Entscheidung positiv, bittet das LANUV den Projektnehmer um die Vorlage eines Antrags mit einer Projektbeschreibung.

Schritt 2: Einreichen einer Projektbeschreibung sowie eines förmlichen
               Antrags an das LANUV

Jeder Zuwendungsempfänger muss einen separaten förmlichen Antrag stellen. Die Projektbeschreibung kann für alle Projektteilnehmer zusammen eingereicht werden. Der gesamte Antrag muss dem LANUV in doppelter Ausführung (Original + Farbkopie) sowie elektronisch übermittelt werden.

  • Antrag
  • Ausfüllhilfe
  • Differenzierter Gesamtfinanzierungsplan nach Stundensatz
  • Differenzierter Gesamtfinanzierungsplan nach TV L

Weitere Details zu den Zuwendungsvoraussetzungen, der Höhe der Zuwendung, der Bemessungsgrundlage können der Förderrichtlinie entnommen werden.

Schritt 3: Fachliche und zuwendungsrechtliche Prüfung durch das LANUV

Das LANUV prüft den Antrag fachlich sowie formal. Das Ergebnis dieser Prüfung unterbreitet das LANUV in einer schriftlichen Stellungnahme dem Förderbeirat.

Schritt 4: Stellungnahme des Förderbeirats

Der Förderbeirat tagt bis zu 4-mal jährlich nach Bedarf und gibt zu den vorgelegten Förderprojekten seine Empfehlung ab.

Schritt 5: Bewilligung durch das LANUV

Nach der Empfehlung des Beirats wird die endgültige Entscheidung dem Antragsteller mitgeteilt. Die positive Entscheidung wird dem Antragsteller in Form einer Bewilligung mitgeteilt.

Die Bewilligungsbehörde ist das LANUV.

Die fachliche Begleitung sowie die finanzielle Abwicklung aller Forschungsprojekte obliegt dem LANUV. Hierbei ist es die Aufgabe des Antragstellers, sich rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten mit dem LANUV (s. Kontakt) in Verbindung zu setzen. Im Zuge der fachlichen Begleitung ist das LANUV in Kick-off Meetings oder Projekttreffen zu involvieren.

Alle Zwischenberichte, Endberichte und Kurzberichte sind fristgerecht dem LANUV vorzulegen.
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuwendungen besteht nicht. Die Bewilligungsstelle entscheidet aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Überblick über die erforderlichen Unterlagen

  • Antrag (wird überarbeitet)
  • Ausfüllhilfe (wird überarbeitet)
  • Differenzierter Gesamtfinanzierungsplan nach Stundensatz (wird überarbeitet)
  • Differenzierter Gesamtfinanzierungsplan nach TV L (wird überarbeitet)
  • Anlage De-minimis Erklärung (nur für Unternehmen) (wird überarbeitet)
  • Formular Erklärung REFORDA (wird überarbeitet)

 

Kontakt

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Zuwendungsrechtliche Fragen

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