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Bodenschutz- und Altlastenförderung

Zur Unterstützung der Kommunen bei der Altlastenbearbeitung hat das Land NRW seit 1983 die „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für die Gefahrenermittlung und Sanierung von Altlasten sowie für weitere Maßnahmen des Bodenschutzes“ aufgelegt. Der Zuwendungszweck ist mehrfach erweitert worden. Förderfähig sind im Bereich Altlasten aktuell Maßnahmen zur Altlastenerfassung, der Gefahrenermittlung und -abwehr und Altlastenuntersuchungen im Zusammenhang mit kommunalen Planungen. Ab 2010 wurden auch Untersuchungen zur Ermittlung und Bewertung von schädlichen Bodenveränderungen, zur Erfassung von Brachflächen- und Entsiegelungspotenzialen, zur Ermittlung und Bewertung von Bodenfunktionen sowie Untersuchungen und Einrichtungen zur Etablierung des Bodenschutzes bzw. Verbesserung des Bodenbewusstseins in die Förderung mit einbezogen.

Die Zuwendungen werden grundsätzlich als Anteilfinanzierung gewährt, wobei die Höhe der Zuwendung 80 % der förderfähigen Kosten beträgt. Der Zuwendungsbetrag muss dabei jedoch mindestens 12.800 Euro betragen.

Bewilligungsbehörden für die Fördermittel sind die Dezernate 52 der zuständigen Bezirksregierungen:

 

Im Einzelnen sind folgende Maßnahmen förderfähig:

I. Untersuchung und Sanierung von Altlasten

  • Erfassung von Altlasten

    Die Erfassung ist der erste, grundlegende Arbeitsschritt zur Feststellung, ob und an welcher Stelle ggf. Altlasten vorliegen. Förderfähig sind die systematische, flächendeckende Erhebung und Erstbewertung altlastverdächtiger Flächen, Altlasten, schädlicher Bodenveränderungen und Verdachtsflächen.

    Arbeitshilfen des LANUV sowie weitere Quellen zur Erfassung von Altlasten finden Sie hier.

    Die Durchführung der Maßnahmen erfolgt in Abstimmung mit dem LANUV.

  • Gefährdungsabschätzung

    Gefährdungsabschätzungen sind Untersuchungen und Beurteilungen, die notwendig sind, um die Gefahrenlage bei einer einzelnen altlastverdächtigen Fläche abschließend zu klären.

    Arbeitshilfen des LANUV sowie weitere Quellen zur Gefährdungsabschätzung finden Sie hier.

  • Sanierungsuntersuchungen

    Hat die abschließende Gefahrenbeurteilung im Rahmen der Gefährdungsabschätzung ergeben, dass Sanierungsmaßnahmen notwendig sind, erfolgt die Sanierung. Sanierungsuntersuchungen dienen dabei der Ermittlung eines technisch geeigneten, rechtlich zulässigen und verhältnismäßigen Maßnahmenkonzeptes zur Gefahrenabwehr.

    Arbeitshilfen des LANUV sowie weitere Quellen zur Sanierungsuntersuchung finden Sie hier.

  • Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen

    Maßnahmen zur Abwehr und Beherrschung von gefährlichen Umweltauswirkungen aus Altlasten können eingeteilt werden in Sanierungsmaßnahmen (Dekontaminations- und Sicherungsmaßnahmen) und sonstige Maßnahmen (z.B. Schutz- und Beschränkungsmaßnahmen).

    Arbeitshilfen des LANUV sowie weitere Quellen zur Sanierung finden Sie hier.

  • Überwachungsmaßnahmen

    Bei der Überwachung von Altlasten und Altlast-Verdachtsflächen handelt es sich um die erforderlichen Kontrollen der im Einzelfall relevanten Wirkungspfade, um Änderungen der Gefahrenlage feststellen oder Änderungen bzgl. Art und Ausmaß eines Schadens beurteilen zu können. Nachsorgemaßnahmen dienen der Überwachung der dauerhaften Wirksamkeit der Sicherungsmaßnahmen. Die Errichtung und der Umbau der hierfür notwendigen Überwachungseinrichtungen einschließlich der erforderlichen Planungsleistungen sind förderfähig.

    Arbeitshilfen des LANUV sowie weitere Quellen zur Überwachung / Nachsorge finden Sie hier.

II. Sonstige Maßnahmen des Bodenschutzes

  • Bodenbelastungskarten

    Zur Ermittlung bzw. Erfassung von Verdachtsflächen auf schädliche Bodenveränderungen können nach § 5 Abs. 2 LBodSchG NRW Bodenbelastungskarten (BBK) erstellt werden. In den BBK wird die Belastung von Oberböden mit Schwermetallen und organischen Schadstoffen flächenhaft dargestellt. Sie werden in der Regel für das Gebiet einer Stadt oder eines Kreises erarbeitet.

    Für die Bearbeitungsbereiche der BBK in den Außen- und Siedlungsbereichen sowie Überschwemmungsgebieten stehen folgende Arbeitshilfen des LANUV zur Verfügung:

    • Leitfaden zur Erstellung digitaler Bodenbelastungskarten - Teil I: Außenbereiche (LUA-Merkblatt Nr. 24)
    • Leitfaden zur Erstellung digitaler Bodenbelastungskarten - Teil II: Siedlungsbereiche (LANUV-Arbeitsblatt 1)
    • Leitfaden zur Erstellung digitaler Bodenbelastungskarten, Teil III: Erfassung von und Umgang mit überschwemmungsbedingten Belastungsbereichen (LANUV Arbeitsblatt 17)

    Aufgrund aktueller gesetzlicher Regelungen, neuer fachlicher Erkenntnisse sowie der Weiterentwicklung von Softwaretools ergebt sich für die BBK-Leitfäden zur Erstellung von Bodenbelastungskarten Aktualisierungs- und Ergänzungsbedarf, der in diesem Addendum beschrieben ist.

    Die Durchführung der Maßnahmen erfolgt in Abstimmung mit dem LANUV.

  • Erfassung von Brachflächen

    Die Wiedernutzung von Brachflächen, die oft in Verbindung mit der Sanierung von Altlasten steht, ist in Nordrhein-Westfalen ein wichtiger Baustein für die nachhaltige Verringerung des Flächenverbrauchs. Für eine effektive kommunale Planung müssen zunächst die Brachflächenpotenziale einer Kommune ermittelt und anschließend so aufbereitet werden, dass für alle Beteiligten die erforderlichen Angaben zur Lage und Art der Flächen verfügbar gemacht werden.

    Die für die Erfassung von Brachflächen notwendigen Datengrundlagen und Arbeitsschritte sowie Identifizierungsmerkmale solcher Flächen werden in nachfolgendem Leitfaden des LANUV beschrieben:

    • Leitfaden zur Erfassung von Brachflächen in Nordrhein-Westfalen (Arbeitsblatt 26)

    Die Durchführung der Maßnahmen erfolgt in Abstimmung mit dem LANUV.

  • Erfassung von Entsiegelungspotenzialen

    Entsiegelungspotenziale können insbesondere als Kompensationsflächen im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung nach dem BauGB im Außenbereich dienen. Darüber hinaus können mit Entsiegelungspotenzialen Flächen identifiziert werden, die für den lokalen Klimaschutz (Bodenkühlleistung) eine hohe Bedeutung haben können. Bisher liegen nur in wenigen Kommunen systematisch erhobene Informationen zu Flächen mit Entsiegelungspotenzialen vor.

    Das methodische Vorgehen wird in der folgenden Arbeitshilfe des LANUV beschrieben:

    • Erfassung von Entsiegelungspotenzialen in Nordrhein-Westfalen (Arbeitsblatt 34)

    Die Durchführung der Maßnahmen erfolgt in Abstimmung mit dem LANUV.

  • Bodenfunktionskarten

    Ein wichtiges Ziel des vorsorgenden Bodenschutzes ist es, die Belange des Bodens stärker in den Abwägungsprozessen von Planungs- und Zulassungsverfahren zu berücksichtigen. Dazu sind Kenntnisse über die Verbreitung und Eigenschaften der Böden, die Ausprägung von Bodenfunktionen sowie die Bodenempfindlichkeiten im betroffenen Planungsgebiet im geeigneten Maßstab nötig. Großmaßstäbige Bodenfunktionskarten stellen diese Informationen bereit.

    Die für die Erstellung von Bodenfunktionskarten erforderlichen Datengrundlagen sowie die wesentlichen Bewertungsgrundlagen und -methoden werden in folgender Arbeitshilfe des LANUV beschrieben:

    • Methodendokumentation zur großmaßstäbigen Bodenfunktionsbewertung in Nordrhein-Westfalen (LANUV-Arbeitsblatt 42)

    Die Durchführung der Maßnahmen erfolgt in Abstimmung mit dem LANUV und dem Geologischen Dienst.

  • Untersuchungen zum Erhalt und zur Verbesserung der Klimaschutzfunktion von Böden

    Boden trägt wesentlich zur Temperaturausbildung der unteren Atmosphäre bei. Besonders in städtischen Räumen spielt die Kühlleistung des Bodens als Temperaturpuffer in der heißen Jahreszeit eine zunehmend wichtige Rolle. Neben dem Versiegelungsgrad eines Gebietes ist die Wasserspeicherkapazität der nicht versiegelten Bodenfläche ein wesentlicher Faktor für das Stadtklima.

    Die Nutzung der potentiellen Kühlleistung von Böden in stadtklimatische Konzepte und die gezielte Verbesserung des Bodenwasserspeichers in der Stadt werden in folgender Arbeitshilfe des LANUV beschrieben:

    • Kühlleistung von Böden - Leitfaden zur Einbindung in stadtklimatische Konzepte in NRW (LANUV-Arbeitsblatt 29)

    Die Durchführung der Maßnahmen erfolgt in Abstimmung mit dem LANUV und dem Geologischen Dienst.

  • Aktivitäten zur Verbesserung des Bodenbewusstseins

    Böden sind außerordentlich nützlich. Böden filtern das Regenwasser, schützen vor Hochwasser, sind Klimaanlage und Standort für den Anbau von Nahrungsmitteln und Futterpflanzen. Nicht nur in der breiten Bevölkerung, sondern auch bei den meisten Entscheidungsträgern fehlt es oft an Bodenbewusstsein. Zur Förderung des Bodenbewusstseins in den Kommunen kann daher zum Beispiel die Erstellung von Broschüren oder die Anlage von Bodenerlebnispfaden gefördert werden.

    Die Durchführung der Maßnahmen erfolgt in Abstimmung mit dem LANUV und dem Geologischen Dienst.

  • Erosionsgefährdete Gebiete

    Die Erosionsgefährdung der Böden hängt von mehreren Faktoren ab. In Regionen, in denen verbreitet erosionsempfindliche schluff- oder feinsandreiche Böden in Hanglagen auftreten und mit regelmäßig wiederkehrenden erosionswirksamen Niederschlägen, z.B. bei Starkniederschlägen, gerechnet werden muss, ist von einer hohen potenziellen Erosionsgefährdung auszugehen. Zur Erfassung von Erosionsschwerpunkten kann die Erstellung großmaßstäbiger Bodenerosionskarten gefördert werden.

    Die Durchführung der Maßnahmen erfolgt in Abstimmung mit dem Geologischen Dienst.