Der Ablauf des Genehmigungsverfahrens unterliegt den Vorgaben des Tierschutzgesetzes und der Tierschutz-Versuchstierverordnung.
Nach Eingang eines Antrags, der den Anforderungen des § 31 TierSchVersV entspricht, erfolgt eine formale Prüfung und die Ausstellung einer Eingangsbestätigung.
Innerhalb von 40 Arbeitstagen ab dem Eingang eines vollständigen Antrags erfolgt die inhaltliche Prüfung, die Beratung in der Kommission nach §15 TierSchG und der antragstellenden Person wird gemäß § 32 Abs. 1 Satz 1 TierSchVersV die Entscheidung über den Antrag mitgeteilt.
Im vereinfachten Genehmigungsverfahren erfolgt gemäß § 36 TierSchVersV innerhalb von 15 Arbeitstagen ab dem Eingang die Prüfung und der antragstellenden Person wird innerhalb von 20 Arbeitstagen die Entscheidung über den Antrag mitgeteilt.
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