Am 01. Dezember 2021 tritt die Änderung des deutschen Tierschutzgesetzes (TierSchG) vom 18. Juni 2021 in Kraft sowie die Änderung der Verordnung zum Schutz von zu Versuchszwecken oder zu anderen wissenschaftlichen Zwecken verwendeten Tieren (Tierschutz-Versuchstierverordnung - TierSchVersV) vom 11. August 2021.
Damit wird die Richtlinie 2010/63/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere vom 22. September 2010, die für EU-weit gleiche Rahmenbedingungen für Industrie und Forschung zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere sorgen soll, weitergehend in nationales Recht umgesetzt.
Ein Schwerpunkt ist die konsequente Umsetzung und Weiterentwicklung des sogenannten „3R-Prinzips“ (Replacement, Reduction, Refinement) zur Vermeidung, Verminderung und Verbesserung der Verwendung von Tieren zu wissenschaftlichen Zwecken.
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