Funktion und Verfahren der Tierversuchskommission

Gemäß § 15 TierSchG ist für jedes genehmigungspflichtige Tierversuchsvorhaben eine Beratung der Behörde durch die Tierversuchskommission vorgeschrieben. Auch in vereinfachten Genehmigungsverfahren kann die Tierversuchskommission zur Beratung hinzugezogen werden.

Die Kommission setzt sich in der Regel aus sechs Mitgliedern (zzgl. Stellvertreter und Stellvertreterinnen) zusammen, die gemäß § 42 TierSchVersV mehrheitlich die zur Beurteilung von Tierversuchen erforderlichen Fachkenntnisse der Veterinärmedizin, Medizin oder einer naturwissenschaftlichen Fachrichtung haben. Mindestens ein Drittel der Mitglieder wird auf Grund von Vorschlägen der Tierschutzorganisationen berufen.

Dieses gesetzlich vorgeschriebene Verhältnis lässt auch eine paritätische Besetzung zu. Sofern genügend geeignete Mitglieder zur Verfügung stehen, können auch Berufsgruppenangehörige aus dem Bereich Ethik, Philosophie, Theologie oder Rechtswissenschaften berufen werden.

In Nordrhein-Westfalen sind derzeit neun Tierversuchskommissionen berufen, die an verschiedenen Standorten (Düsseldorf, Bochum, Aachen, Köln, Münster, Bonn, Essen) oder im Rahmen eines Online-Meetings tagen. Die Kommissionsmitglieder werden für die Dauer von mindestens drei Jahren berufen. In den Sitzungen votieren sie im Sinne einer Genehmigungs- oder einer Ablehnungsempfehlung. Das LANUV entscheidet unter Berücksichtigung der Voten über die Erteilung einer Genehmigung. Jede Kommission berät in der Regel zehnmal pro Jahr über jeweils bis zu 10 Anträge.

Die Kommissionsmitglieder arbeiten ehrenamtlich; es erfolgt eine Entschädigung nach §§ 81, 85 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG).

 

Bei Interesse senden Sie bitte ein kurzes Anschreiben mit Ihren Kontaktinformationen unter Beifügung Ihres Lebenslaufes und Zeugnissen, aus dem sich Ihre wissenschaftliche, experimentelle Tätigkeit erkennen lässt, an:

Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Fachbereich 81 - Tierversuchsangelegenheiten
40208 Düsseldorf

oder per E-Mail an:
Fachbereich81(at)lanuv.nrw.de

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