Der Begriff „Geflügel“ umfasst eine große Vielzahl unterschiedlicher Tierarten. Neben den zu Produktionszwecken gehaltenen Legehennen, Masthühnern, Puten, Enten, Gänsen, Wachteln etc., werden immer mehr befiederte Freunde im Hobby genutzt. Rassegeflügelausstellungen sind sehr beliebt, der Taubensport ist - gerade in Nordrhein-Westfalen – in weiten Teilen verbreitet.
Die unterschiedlichen Leistungsanforderungen an diese Tierkategorie sorgen in den letzten Jahren für eine intensive und breite Diskussion. Angefangen vom Doping im Taubensport; das Kürzen von Schnäbeln, um Kannibalismus und Schäden an den Tieren zu vermindern; das Töten männlicher Eintagsküken, die als „Ausschussware“ neben der Produktion von Legehennen anfallen; stetige Gewichtszunahme von Puten; Fußballengesundheit etc. haben dazu geführt, dass sich die Veterinärbehörden aus Sicht des Tierschutzes sehr intensiv mit diesen Tieren beschäftigen.
Ein Großteil der Aufgaben wird durch die Amtstierärzte und Amtstierärztinnen der Kreise und kreisfreien Städte wahrgenommen. Das LANUV ist zuständig für die fachliche Aufsicht gegenüber den Veterinärüberwachungsbehörden und somit für die Überwachung der Einhaltung der Vorschriften zum Tierschutz bei der Haltung und beim Transport von Geflügel sowie bei der Schlachtung.
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