Wer sich ein Haustier zulegen möchte, der sollte sich schon im Vorfeld überlegen, was mit dem Tier geschehen soll, wenn eine Urlaubsreise ansteht. Kann das Tier mitgenommen werden, oder muss eine Betreuung Zuhause veranlasst werden? Ob ein Haustier seinen Besitzer in den Urlaub begleiten sollte, hängt insbesondere davon ab, um welche Tierart es sich handelt und wohin die Reise gehen soll. Während Hunde z.B. oft problemlos mit auf Reisen genommen werden können und sich in der Nähe ihrer Bezugsperson besonders wohl fühlen, sind die meisten Katzen eher an ihr gewohntes Revier gebunden und würden durch das Mitnehmen an einen unbekannten Ort stark gestresst werden. Daher sollte ein Urlaub mit Katze nach Möglichkeit vermieden werden und wenn, dann nur bei einem längeren Aufenthalt an einem vertrauten Ort (z.B. einer Ferienwohnung) in Betracht gezogen werden. Auch für kleinere Heimtiere wie Kaninchen, Meerschweinchen und Vögel ist es in der Regel besser, eine Urlaubsbetreuung zu Hause zu organisieren, da Reisen für diese Tiere großen Stress bedeuten.
Nimmt das Haustier an der Urlaubsreise teil, so muss die Reise sorgfältig geplant und Einiges beachtet werden. Dies kann Besitzer und Tier auch viel Aufregung und Stress ersparen.
Insbesondere müssen bei Reisen ins Ausland die jeweiligen Einreisebestimmungen des Urlaubslandes beachtet werden. Für eine Reise ins Ausland wird für Katzen, Hunde und Frettchen in jedem Fall ein individueller EU-Heimtierausweis benötigt. Des Weiteren können bestimmte Impfungen oder eine Quarantäne vorgeschrieben sein, eventuell gibt es Leinenzwang und/oder Maulkorbpflicht und für bestimmte Rassen kann es ein Einreiseverbot geben. Nähere Informationen zu den aktuellen Einreisebestimmungen erhalten Sie z.B. bei Ihrem Tierarzt oder beim örtlich zuständigen Veterinäramt.
Rechtzeitig vor der Reise muss auch das Folgende geklärt bzw. erledigt werden:
Kann oder soll das Tier nicht mit in den Urlaub genommen werden, so muss sich der Tierhalter frühzeitig um eine adäquate Betreuung und Versorgung seines Tieres kümmern.
Gibt es in der Familie oder im Freundeskreis keine geeignete Person, die das Tier vorübergehend betreuen oder in Obhut nehmen kann, so muss eine professionelle Betreuung beauftragt werden.
Kontakte zu empfehlenswerten Tierpensionen können z.B. beim Tierarzt, bei anderen Tierhaltern, in Tierheimen oder bei Tierschutzvereinen erfragt werden. Auch online finden sich viele Angebote für private Haustierbetreuung. Wichtig ist dabei, sich im Vorhinein schon gründlich über die in Frage kommenden Organisationen zu informieren und sich die Pension wenn möglich auch vor dem Urlaub einmal anzusehen. Auf folgende Fragen sollte man eine zufriedenstellende Antwort finden können:
Unabhängig davon, wo das Tier in Betreuung gegeben wird, sollte man die Urlaubsadresse und die Adresse des Haustierarztes hinterlassen. Zu beachten ist, dass das Tier bereits im Vorfeld alle notwendigen Impfungen erhalten hat. Viele Pensionen nehmen nur kastrierte Katzen und Kater auf. Hündinnen sollten während des Aufenthaltes in einer Tierpension möglichst nicht läufig sein oder werden.
Neben Tierpensionen gibt es teilweise auch Tierheime, welche Haustiere nach Rücksprache in der Urlaubszeit aufnehmen. Allerdings sind die Kapazitäten hierfür gerade in der Hauptreisezeit aufgrund der vielen ausgesetzten Tiere oft gering.
Darüber hinaus gibt es auch die Möglichkeit einer mobilen Betreuung durch Tiersitter, was vor allem für Katzen mit Freigang eine gute Alternative zu einer Pension darstellt, da sie in ihrer vertrauten Umgebung bleiben können. Bei der Buchung einer mobilen Betreuung von Hunden durch Tiersitter ist zu beachten, dass seit 2021 die neue Tierschutzhundeverordnung gilt. Diese Verordnung legt fest, dass ein erwachsener, alleine gehaltener Hund mehrmals täglich und in ausreichender Dauer Sozialkontakt zu Menschen und Auslauf im Freien erhalten soll. Dabei sollte für den Sozialkontakt eine Mindestdauer von zwei Stunden (bzw. vier Stunden für Welpen) und davon mindestens eine Stunde Spaziergang eingeplant werden. Sofern Nachbarn oder Bekannte diese Verpflichtungen nicht übernehmen, muss die Buchung einer mobilen, hundesachkundigen Tierbetreuung auch diese Leistungen umfassen. Weiterhin gibt es vielerorts organisierte Gruppen und Vereine, die eine Tierbetreuung für die Reisezeit anbieten. Auch der Deutsche Tierschutzbund unterstützt Tierhalter mit der Aktion "Nimmst du mein Tier, nehm ich Dein Tier" bei der Suche nach einer geeigneten Unterkunft.
Keine Alternative zu einer „menschlichen“ Betreuung stellen übrigens Futterautomaten dar. Technik ist grundsätzlich anfällig für Fehler, und wenn sie versagt, ist das Tier über einen längeren Zeitraum unbemerkt unversorgt. Außerdem kann so niemand helfen, wenn das Tier sich verletzt oder erkrankt, da auch dies nicht auffallen kann. Auch Aquarien und Terrarien dürfen grundsätzlich nicht unbeaufsichtigt zurückgelassen werden, auch wenn die darin gehaltenen Tiere nur selten Futter benötigen sollten. Diese Tierhaltungen hängen ganz wesentlich von einer korrekt funktionierenden Technik ab, welche entsprechend kontrolliert und gepflegt werden muss. Mindestens einmal am Tag muss das Wohlbefinden aller Haustiere überprüft werden.
Leider gibt es trotz dieser unterschiedlichen Möglichkeiten noch immer Besitzer, die ihre Tiere insbesondere in der Hauptreisezeit aussetzen oder zurücklassen. Die Tiere erleiden im Straßenverkehr schwerwiegende Verletzungen oder verenden im schlimmsten Fall sogar. Haustiere können in der freien Natur auf sich allein gestellt in der Regel nicht überleben, und in einer verschlossenen Wohnung erst recht nicht. Werden die Tiere rechtzeitig gefunden, so landen sie in den zu dieser Zeit häufig ohnehin schon überfüllten Tierheimen. Das Aussetzen von Haustieren ist keine Bagatelle – nach dem Tierschutzgesetz ist es „verboten, ein im Haus, Betrieb oder sonst in Obhut des Menschen gehaltenes Tier auszusetzen oder es zurückzulassen, um sich seiner zu entledigen oder sich der Halter- oder Betreuerpflicht zu entziehen“ (§ 3 Nr. 3 Tierschutzgesetz). Nach § 18 Absatz 1 Nr. 4 Tierschutzgesetz stellt das Aussetzen oder Zurücklassen von Tieren eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro geahndet werden. Wenn das ausgesetzte Tier hierbei zusätzlich zu Schaden kommt und es Schmerzen empfindet oder leidet, weil es z.B. verdurstet, kann sogar eine Straftat vorliegen. Der Täter wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft. Wie hoch die Strafe tatsächlich ausfällt, entscheiden die Richter im Einzelfall.
Im Sommer passiert es immer wieder, dass Tiere, auch „nur mal kurz“, im Auto zurückgelassen werden. Insbesondere Hunde sind hiervon betroffen. Aber auch für andere Tierarten sind überhitzte Autos eine tödliche Gefahr. Da sie deutlich hitzeempfindlicher sind als Menschen, kommt es schnell zu lebensbedrohlichen Situationen für die Tiere.
Das Auto kann sich bei Sonnenschein innerhalb weniger Minuten stark aufheizen. Weder ein leicht geöffnetes Fenster noch ein Parkplatz im Schatten können dabei die nötige Abhilfe schaffen. Auch bei bedecktem Himmel besteht während der warmen Jahreszeit die Gefahr einer enormen Aufheizung des Fahrzeuginneren.
Da Hunde kaum Schweißdrüsen besitzen, regulieren sie ihren Wärmehaushalt über das Hecheln. Zu Beginn ist dies eine sehr wirksame Methode, da so Verdunstungskälte erzeugt wird, jedoch verlieren die Tiere dabei größere Mengen Wasser. Somit besteht schnell die Gefahr der Austrocknung. Zusätzlich gelingt die Wärmeabgabe über das Hecheln nur über einen begrenzten Zeitraum. Je mehr sich die Lufttemperatur der normalen Körpertemperatur der Hunde annähert oder diese sogar übersteigt, desto stärker wird die Wärmeabgabe eingeschränkt bzw. irgendwann unmöglich.
Durch die starke Überhitzung des Tierkörpers entwickelt sich im Laufe der Zeit ein Hitzeschlag. Anzeichen hierfür sind anhaltendes starkes Hecheln sowie stark gerötete und heiße Ohren. Die Hunde verhalten sich in diesem Stadium unruhig bis panisch und zeigen dabei einen wirren und unsteten Blick. Schon in diesem Zustand sind sie nur noch schwer ansprechbar. Werden die Tiere nicht umgehend aus ihrer lebensbedrohlichen Lage befreit, so wird ihre Atmung immer schneller und flacher. Teilweise zeigen sie Erbrechen, setzen Durchfallkot ab und Taumeln. Die zuvor gesteigerte Bewegung geht immer mehr in Apathie über bis hin zu völliger Bewegungslosigkeit. Schon jetzt ist die Aussicht, das Leben der Hunde zu retten, gering und sinkt minütlich weiter. Ohne Behandlung kommt es zu einem Schockgeschehen, das sich in Zittern und erhöhter Krampfneigung äußert. Darauf folgen Bewusstlosigkeit, Koma und schließlich der Tod der Tiere.
Wenn Sie ein Tier alleine im Auto zurückgelassen vorfinden, dürfen Sie nicht ohne Weiteres eine Autoscheibe einschlagen, um es zu befreien. Es droht Ihnen sonst eventuell eine strafrechtliche Verfolgung sowie eine zivilrechtliche Haftung für die Eigentumsbeschädigung an dem Fahrzeug. Versuchen Sie stattdessen zunächst den Halter ausfindig zu machen, indem Sie z.B. in nahegelegenen Geschäften oder Häusern nachfragen. Wenn Sie den Halter nicht finden können oder Ihnen die Situation bereits kritisch erscheint, so sollten Sie schnellstmöglich das örtlich zuständige Veterinäramt benachrichtigen. Ist dies nicht möglich, z.B. weil Sie nicht an die richtige Telefonnummer gelangen können, so wenden Sie sich bitte an die Polizei oder die Feuerwehr. Nur wenn die akute Gefahr für das Tier offensichtlich sehr groß ist, so dass es z.B. während der Wartezeit bis Hilfe kommt zu verenden droht, dürfen Sie nach der Verständigung der Polizei selbst die Scheibe des Autos einschlagen. Hierbei sollten aber andere Passanten als Zeugen hinzugezogen und ein Seitenfenster gewählt werden, um den Schaden möglichst geringzuhalten. Wenn das Tier befreit wird und keine dem Tier vertraute Person zugegen ist, sollte dringend auf Selbstschutz geachtet werden, denn verwirrte oder verängstigte Tiere könnten beißen.
Wird das Tier noch rechtzeitig befreit, so muss es umgehend an einen kühlen und schattigen Ort gebracht werden. Weiterhin ist ihm unmittelbar Wasser anzubieten, wenn es bei Bewusstsein ist. Um die Körpertemperatur langsam zu senken, sollte das Tier entweder unter feuchte Tücher gelegt oder an den Beinen beginnend langsam zum Körper aufsteigend mit Wasser befeuchtet werden. Da es sich bei einem Hitzeschlag um einen ernst zu nehmenden Notfall handelt, muss unverzüglich ein Tierarzt zu Rate gezogen werden bzw. die Tierrettung gerufen werden.
Ein Tier bei höheren Außentemperaturen im Auto zu lassen und ihm damit Leiden zuzufügen und schlimmstenfalls sein Leben zu riskieren, ist ein ernst zu nehmender Verstoß gegen das Tierschutzrecht.
Nach § 8 Abs. 2 Nummer 3 der Tierschutz-Hundeverordnung muss eine Betreuungsperson u.a. für angemessene Lufttemperaturen sorgen, wenn ein Hund ohne Aufsicht im Auto verbleibt.
Nach § 18 Abs. 1 Nummer 1 Tierschutzgesetz (TierSchG) handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, wenn einem Wirbeltier vorsätzlich oder fahrlässig ohne vernünftigen Grund erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden. Diese Ordnungswidrigkeit wird mit einer Geldbuße bis zu 25.000 € geahndet (§ 18 Abs. 4 TierSchG). Auch die Kosten für eine durch die Polizei eingeschlagene Fahrzeugscheibe müssen vom Tierbesitzer selbst bezahlt werden. Zudem wird ein Polizei- oder Feuerwehreinsatz, um einen Hund aus dem heißen Auto zu befreien, in der Regel der verantwortlichen Person in Rechnung gestellt werden (OVG Rheinland-Pfalz, Az.: 12 A 10619/05).
Ausführlichere Informationen zu dieser Thematik finden Sie im Fachartikel
Kinder wünschen sich zu Weihnachten oft nichts sehnlicher als ein eigenes Haustier. Tiere sind jedoch keine Sachen, sondern fühlende Lebewesen mit zahlreichen Bedürfnissen. Viele Tiere bauen eine enge Bindung zu ihrem Besitzer auf.
Sie sollten generell nicht als „Überraschungsgeschenke“ verschenkt werden, insbesondere nicht zu Weihnachten. Während materielle Geschenke bei Nichtgefallen umgetauscht werden können, ist man für ein Tier ein gesamtes Tierleben lang verantwortlich.
Die Entscheidung für ein neues Familienmitglied sollte daher vorher wohlüberlegt und nicht spontan sein. Tiere bedeuten immer auch Kosten, Verpflichtungen und eine gewisse Änderung der bisherigen Lebensgewohnheiten. Nur wer die Ansprüche eines Tieres an Haltung und Pflege kennt, ausreichend Zeit hat, sich mit ihm zu beschäftigen, und über genügend Geld für Futter, notwendiges Zubehör, die tierärztliche Versorgung und ggf. notwendige Versicherungen verfügt, sollte die Anschaffung eines Tieres ernsthaft in Erwägung ziehen. Deshalb sollten zunächst einige wichtige Fragen geklärt sein, bevor ein Tier angeschafft wird.
Wichtig ist zuallererst, dass alle Familienmitglieder mit der Anschaffung dieses Tieres einverstanden sind. Diese muss vorher mit dem künftigen Halter oder im „Familienrat" abgesprochen werden. Themen wie eventuelle Allergien und die Frage einer Tierhaltung in Mietwohnungen sollten dabei ebenfalls beachtet werden.
Man sollte sich zudem generell die Frage stellen, ob Mensch und Tier überhaupt zueinander passen. Viele Tierarten, wie zum Beispiel der nachtaktive Hamster oder das Kaninchen als Fluchttier sind nicht unbedingt als Haustier für ein Kind geeignet, da sich ihre Bedürfnisse nur schwer mit den Wünschen ihres kleinen Besitzers vereinbaren lassen. Auch Tierarten, die schwieriger zu halten sind, sind für Kinder ungeeignet. Dazu zählen viele Terrarientiere, wie z.B. Frösche, Schlangen und Schildkröten. Eltern müssen sich zudem auch darüber im Klaren sein, dass im Zweifelsfall sie für die tägliche Pflege und das Wohlergehen des Tieres verantwortlich sein werden, da Kinder hiermit schnell überfordert sind.
Zu bedenken sind auch einige weitere Faktoren. Viele Tierarten sind als Jungtiere noch klein und einfach zu handhaben, können ihre Besitzer aber vor erhebliche Probleme stellen, wenn sie ausgewachsen sind. So können beispielsweise einige Reptilien wie z.B Schildkröten, welche beim Verkauf noch recht klein sind, im Laufe ihres Lebens erheblich viel größer werden und entsprechende Folgekosten für Terrarien und Co. verursachen. Gerade bei Kleintieren wird auch oft übersehen, dass die in Zoohandlungen angebotenen Käfige in der Regel viel zu klein sind für eine dauerhafte Haltung und nicht den Bedürfnissen der Tiere entsprechen. Es sind deutlich größere Gehege notwendig, die entsprechend viel Platz im Wohnraum einnehmen. Die Geschlechtsreife bringt bei einigen Tierarten dem Menschen unangenehme Gerüche oder eine gesteigerte Aggressivität mit sich. Einige Tiere können Menschen durch Lautäußerungen stören und somit auch Nachbarschaftskonflikte verursachen, z.B. laut schreiende Papageien und bellende Hunde. Viele Tiere sind von Natur aus auf Gesellschaft angewiesen und können nicht artgerecht in Einzelhaltung gehalten werden, diese führt bei solchen Tieren zu Leiden durch Vereinsamung und Verhaltensstörungen.
Zu berücksichtigen ist auch, dass einige Tiere sehr alt werden können. So erreichen Kaninchen regelmäßig ein Alter von 10 Jahren und mehr, Katzen nicht selten ein Alter von 20 Jahren, und auch Hunde werden häufig 10 - 15 Jahre alt. Einige Exoten können sogar viele Jahrzehnte alt werden, z.B. Graupapageien bis zu 70, Schildkröten bis zu 120 Jahre. Solche Tiere bedeuten also eine Bindung über eine lange Zeit – möchte man diese nicht eingehen, so sollte man von einer Anschaffung dieser Tiere absehen. Dagegen werden manche Tiere wie Mäuse, Ratten oder Hamster meist nur etwa 2 Jahre alt. Dies wiederum kann für ein Kind eine starke Belastung darstellen, wenn es schon in jungem Alter den Verlust seines Haustieres verarbeiten muss.
Wichtig ist außerdem, dass Tiere nicht nur als „Lückenbüßer“ während der aktuellen Corona-Pandemie angeschafft werden, weil man sich aufgrund des eingeschränkten Soziallebens einsam fühlt oder man mit einem Hund zum Spazierengehen einen Mangel an Bewegung durch geschlossene Sportstätten kompensieren könnte. Auch die aktuell weit verbreitete Heimarbeit wird evtl. nach der Pandemie nicht mehr so ausgeprägt möglich sein, worunter die Versorgung der Tiere, die in dieser Sondersituation angeschafft wurden, deutlich erschwert werden und leiden könnte.
Auch der „Kostenfaktor“ ist bei einem Haustier nicht unwesentlich und unbedingt mit einzukalkulieren. Neben den Anschaffungskosten sind ständig laufende Kosten für Futter, Einstreu, Zubehör, Hundesteuer, und vorbeugende tierärztliche Behandlungen wie z.B. Impfungen und Entwurmungen einzuplanen. Nicht planbare Tierarztkosten, welche bei einer akuten Erkrankung oder einem Unfall entstehen, können zudem beträchtliche Beträge erreichen. Hierbei übersteigen die Tierarztkosten sehr schnell die erstmaligen Kosten für die Anschaffung des Tieres. Dennoch muss jedes Tier notwendige tierärztliche Behandlungen bekommen, ganz egal, was es bei seiner Anschaffung gekostet hat!
Vorab überlegt werden muss auch, wer die Versorgung und Pflege des Tieres während des Urlaubs oder bei Krankheit des Tierhalters übernimmt. Sind Verwandte oder Freunde nicht bereit dazu, die Versorgung zu übernehmen, kann eine professionelle Betreuung des Tieres, z.B. in einer Tierpension, schnell ins Geld gehen.
Die einmal übernommene Verantwortung für ein Tier kann man nicht einfach aufgeben, sobald es problematisch wird. Das Aussetzen von Tieren ist eine Straftat nach dem Tierschutzgesetz, die mit bis zu 25.000 Euro Strafe geahndet wird! Heimtiere können in der freien Natur in der Regel nicht eigenständig überleben und leiden erheblich, wenn sie ausgesetzt werden. Häufig landen unüberlegt angeschaffte und in der Folge ungewollte Haustiere auch in den Tierheimen, welche aufgrund des hohen Zulaufs immer wieder an die Grenzen ihrer Aufnahmekapazitäten stoßen.
All diese Faktoren wollen gut überlegt sein. Angehende Tierhalter sollten sich also gut informieren, z.B. im Internet, mit entsprechender Fachliteratur oder den von der tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz herausgegebenen Merkblättern (einsehbar unter https://www.tierschutz-tvt.de/alle-merkblaetter-und-stellungnahmen/). Auch ein Besuch im Tierheim, ist sinnvoll wo die Mitarbeiter gerne bei einer Entscheidung unterstützen.
Auch auf die Herkunft seines neuen Mitbewohners sollte man achten und Internetangebote besonders kritisch hinterfragen. Denn häufig steckt der illegale Welpenhandel dahinter, der oft viel zu junge Welpen aus dem Ausland importiert, deren Mütter unter tierschutzwidrigen Bedingungen gehalten werden und nur der massenweisen Welpenproduktion dienen.
Aufgrund der steigenden Nachfrage durch die Corona Pandemie werden immer mehr Welpen „produziert“ und über dubiose Kanäle und teils zu horrenden Preisen verkauft. Hellhörig sollte man auf jeden Fall werden, wenn ein „Züchter“ Welpen verschiedener Rassen anzubieten hat und sich nicht bereit zeigt, die Welpen vor dem Kauf bei sich zu Hause vorzuzeigen. Auch sollte man sich nach Möglichkeit immer die Mutter der Welpen zeigen lassen und den Umgang der Tiere miteinander beobachten. Denn Welpen, die ohne mütterliche Bindung oder Kontakt zu Geschwistern aufwachsen, zeigen oft fehlendes Sozialverhalten und können verhaltensauffällig werden.
Auch der Gesundheitsstatus sollte hinterfragt und nach Impfung und Entwurmung gefragt werden. Vor allem bei Tieren aus dem Ausland sind schwere Krankheiten, wie beispielsweise Parvovirose, nicht selten. Diese Krankheiten verursachen erhebliches Leiden, können Kontakttiere gefährden und im schlimmsten Fall tödlich für das betroffene Tier enden.
Am besten und sichersten fragt man beim Wunsch nach einem Tier zunächst im Tierheim oder bei einem Züchter an und lässt sich auch nicht abschrecken, wenn Informationen zur zukünftigen Haltung erfragt werden. Denn auch das zeichnet eine gute Tiervermittlung aus: Die Sorge dafür, dass das zu vermittelnde Tier in ein gutes Zuhause kommt.
Auch wenn dann eine gut informierte und durchdachte Entscheidung für ein Tier gefallen ist und man bei einem Tierheim oder Züchter das Wunschtier gefunden hat, sind die Weihnachtsfeiertage mit dem dazugehörigen Stress und Trubel und der Jahreswechsel mit Silvesterknallerei nicht dafür geeignet, ein Tier in aller Ruhe an das neue Zuhause zu gewöhnen.
Ein Umgebungswechsel bedeutet für ein Tier immer Stress, brennende Kerzen und trockene Tannenbäume stellen zudem für Tiere in einer ungewohnten Umgebung eine zusätzliche Gefahrenquelle dar. Stattdessen kann man an Weihnachten z.B. einen Gutschein für einen Besuch im Tierheim oder einen Ratgeber zur Haltung und Pflege der gewünschten Tierart verschenken und das Tier selbst erst nach den Feiertagen holen, wenn wieder Ruhe eingekehrt ist.
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