Tierische Nebenprodukte sind alle Produkte tierischen Ursprungs, die nicht für den Verzehr geeignet sind. Dazu gehören Schlachtabfälle, aber auch verendete Tiere.
Beide können Träger von Infektionserregern sein, und so zur Verbreitung von Krankheiten beitragen. Sie müssen sicher verwertet oder entsorgt werden, ohne Gefährdung von Mensch, Tier oder Umwelt. Tierische Nebenprodukte werden in drei Gefahrenklassen in Kategorie I (am gefährlichsten), II oder III eingestuft.
Für die Beseitigung von Materialien der Kategorie I und teilweise auch der Kategorie II sind in NRW die Kreise und kreisfreien Städte zuständig. Da diese über keine Tierkörperbeseitigungsanlagen verfügen, übertragen sie die Aufgabe an private Entsorgungsunternehmen, die sie durch ein vorgeschriebenes Ausschreibungsverfahren ermitteln. So wird eine sichere Entsorgung in NRW gewährleistet.
Aus der anliegenden Entsorgungsgebietskarte für Nordrhein-Westfalen können Sie entnehmen, wo die tierischen Nebenprodukte (Kategorien I und II) aus Ihrem Kreis oder Ihrer kreisfreien Stadt verarbeitet werden.
Der überwiegende Teil dieses Materials wird in den Tierkörperbeseitigungsanlagen einer vorgeschriebener Drucksterilisationsbehandlung (Druck, Zeit und Temperaturen sind definiert) unterzogen und dann zu Fleisch- und Knochenmehl verarbeitet. Das Fleisch- und Knochenmehl wird anschließend in zugelassenen Verbrennungsanlagen vernichtet.
Wer tierische Nebenprodukte verarbeitet, behandelt, transportiert, lagert oder in einer anderen Weise handhabt, bedarf dazu einer veterinärrechtlichen Zulassung oder Registrierung.
Der Transport von tierischen Nebenprodukten ist von vorgegebenen Dokumenten zu begleiten, aus denen Absender, Transporteur, Empfänger, Zulassungsnummern sowie Menge und Art des Transportgutes hervorgehen. Diese Dokumente sind zu archivieren. So wird eine Rückverfolgbarkeit des Verbleibes von gefährlichen Stoffen sichergestellt.
In der nationalen Zulassungsliste, die beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft in Bonn geführt wird, kann jeder Interessierte ersehen, ob ein Betrieb über eine Zulassung oder Registrierung verfügt.
Die tierischen Nebenprodukte werden nach dem Grad der von ihnen ausgehenden Gefahr für die Gesundheit von Mensch und Tier in drei Risikokategorien eingeteilt, die demzufolge unterschiedlich zu verarbeiten bzw. zu entsorgen sind.
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