Am 24. August 2023 ist das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (TierHaltKennzG) in Kraft getreten. Es soll für Transparenz und Klarheit in Bezug auf die Haltungsform von Tieren sorgen und Verbraucherinnen und Verbrauchern eine bewusste Kaufentscheidung ermöglichen. Dabei beziehen sich die staatlichen Regelungen zur verpflichtenden Kennzeichnung zunächst auf frisches Schweinefleisch, das von in Deutschland gehaltenen, geschlachteten und verarbeiteten Mastschweinen stammt. Ab dem 01. August 2025 ist die Kennzeichnung von frischem Schweinefleisch mit eine der Haltungsformen „Stall“, „Stall+Platz“, „Frischluftstall“, „Auslauf/Weide“ oder „Bio“ Pflicht.
Vorbereitend hierzu sind nun alle Tierhalterinnen und Tierhalter von Mastschweinen im Alter von 10 Wochen bis zur Schlachtung aufgefordert, Ihre Haltungseinrichtung der zuständigen Behörde mitzuteilen und erhalten daraufhin eine Kennnummer, die die Haltungsform belegt.
In Nordrhein-Westfalen ist das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) die zuständige Behörde zur Erteilung der Kennnummer. Beantragen können Sie eine Kennnummer über unser Online-Portal, dass Sie unter folgendem Link finden:
Tiergesundheit, allgemeiner Tierschutz
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