Das LANUV ist zuständig für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für die Einfuhr nicht infektiöser tierischer Nebenprodukte, die aus Drittländern (nicht EU-Ländern) nach NRW eingeführt werden.
Sofern Sie infektiöses Material einführen möchten, wenden Sie sich bitte an:
tierseuchenerreger(at)mlv.nrw.de
Für das Reisen mit Heimtieren beachten Sie bitte die Hinweise des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft:
Spezielle Informationen zu den Einreisebedingungen für Hunde, Katzen und Frettchen aus Drittländern finden Sie unter dem Link:
Die Regelungen für das Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen innerhalb der EU können Sie folgendem Link zu entnehmen:
Ausnahmegenehmigungen für die Einfuhr von Materialien tierischen Ursprungs werden auf Grundlage der Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung oder der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 erteilt. Unter den Genehmigungsvorbehalt fallen z.B. Proben von Lebensmitteln oder Futtermitteln, die zu Analysezwecken, als Muster für Maschinentestzwecke oder für eine Ausstellung eingeführt werden sollen. Ebenfalls genehmigungspflichtig sind Proben von sonstigem tierischen Material, wie etwa Proben für Forschungs- und Diagnosezwecke.
Eine Genehmigung ist für folgendes Material nicht erforderlich:
Alle vier Materialien müssen von einer Bescheinigung begleitet sein, die folgende Angaben enthält:
Für Material, das mit folgenden Methoden fixiert worden ist, ist keine Einfuhrgenehmigung erforderlich:
Weiterhin ist keine Einfuhrgenehmigung erforderlich für Gewebe, die in Paraffin eingebettet sind oder für hitzefixierte und gefärbte Präparate für mikroskopische Untersuchungen.
Der Eingang der Proben mittels einer tierseuchenrechtlichen Einfuhrgenehmigung ist grundsätzlich über jede Grenzkontrollstelle möglich.
Die Grenzkontrollstelle für genehmigungspflichtige Waren in NRW befindet sich am Flughafen Köln/Bonn.
02203/ 403477
02203/403485
gks.vetleb(at)stadt-koeln.de
Die Einfuhrgenehmigung ist gebührenpflichtig. Die Gebühren werden nach Arbeitsaufwand erhoben. In der Regel betragen diese ca. 180 Euro.
Bitte füllen Sie den Antrag auf Erteilung einer Einfuhrgenehmigung nach Binnenmarkt- Tierseuchenschutzverordnung oder Verordnung (EU) Nr. 142/2011 vollständig aus und senden ihn unterschrieben per Email an einfuhr-nrw(at)lanuv.nrw.de.
Hinweise zum Ausfüllen des Antrags finden Sie im Kästchen „Antrag“ auf dieser Seite.
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