Am 12.02.2024 wurde Geflügelpest vom Subtyp H5N1 im Zoologischen Garten Köln bei zwei Wildputen einer Teichanlage festgestellt. Der Eintrag des Virus erfolgte wahrscheinlich über Wildvögel. Der Zoo wurde am gleichen Tag für Besucher und betriebsfremde Personen gesperrt, um effektiv umfangreiche Seuchenbekämpfungsmaßnahmen und den Schutz der übrigen, vom Zoo gehaltenen Vögel umzusetzen. Letztere wurden unter verstärkten Biosicherheitsmaßnahmen aufgestallt und werden laufend klinisch untersucht. Die Dauer der Seuchenbekämpfungsmaßnahmen ist abhängig von den laufenden Beprobungen. Eine Sperrzone wurde nicht eingerichtet. Derzeit gibt es in NRW keine Aufstallungsgebote.
Die Geflügelpest, im Volksmund auch Vogelgrippe genannt, gehört zu den anzeigepflichtigen Tierseuchen. Sie wird durch aviäre Influenzaviren (AI-Viren) übertragen, die nach verschiedenen Merkmalen unterschieden werden.
Es gibt stark krankmachende (high pathogenic, HP) und weniger krankmachende (low pathogenic, LP) Grippeviren. Nur die hochpathogenen führen zur klassischen Geflügelpest, also HPAI.
Die Oberflächen der Viren haben verschiedene Eigenschaften, sie können bestimmte Eiweiße bilden wie Hämagglutinin (H), das Blutkörperchen verklebt, oder Neuraminidase (N), welches Zellwände von Wirtszellen schädigt. Da diese Eigenschaften variieren, werden sie in Zahlen unterteilt (H1–16, N1–9), so entstehen die Namen von Virus-Untertypen, zum Beispiel H5N1 oder H5N8.
In der Natur gibt es bei Wassergeflügel vor allem niedrig pathogene Varianten, an denen die Tiere nicht sterben, das ist ein natürliches Reservoir. Allerdings können sich die Viren spontan verändern (mutieren) und zu hochpathogenen Formen werden, welche sich schnell weiterverbreiten und so zu einer Tierseuche werden. Besonders gefährdet ist daher das Wirtschaftsgeflügel. Die Übertragung erfolgt durch direkten oder indirekten Kontakt wie etwa über Ausscheidungen.
Andere Tiere als Vögel sind in der Regel nicht betroffen. In Asien gab es in 2003 durch Virusmutationen erstmals Infektionen mit dem Erregertyp H5N1 bei Menschen, welche intensiven Kontakt zu erkranktem Nutzgeflügel hatten. Weltweit sind seitdem rund 850 Menschen an diesem besonderen Untertyp der Vogelgrippe erkrankt. An dem Untertyp H5N8 haben sich bislang nur einige Mitarbeiter einer Geflügelfarm in Rußland infiziert. Diese zeigten jedoch nur leichte Grippesymptome.
Ähnlich dem Seuchengeschehen 2016/2017 kamen die ersten Fälle von HPAI (besonders H5N8) im Oktober 2020 in Russland und Kasachstan bei Wildgeflügel und gehaltenem Geflügel auf. Es wird vermutet, dass Zugvögel das Virus nach Europa eintragen.
Ausbrüche bei Wildvögeln und Hausgeflügel gibt es seit Ende Oktober in den Niederlanden, in Großbritannien, und seit Mitte November auch in Frankreich.
In Deutschland sind vor allem die Küstenregionen an Nord- und Ostsee mit über 6000 verschiedenen verendet aufgefundenen Wildvögeln betroffen (seit dem 30.10.2020). Besonders viele positive Funde werden bei Nonnengänsen, Pfeifenten und Greifvögeln festgestellt. Es wird vor allem H5N8, aber auch H5N5 und H5N1 Virus gefunden.
Menschen und andere Tiere sind nach Einschätzung des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) derzeit nicht von der Geflügelpest bedroht.
Mittlerweile wurde in allen Landkreisen Schleswig-Holsteins die Aufstallung angeordnet. Auch mehrere Regionen in Mecklenburg-Vorpommern und in Niedersachsen sind von der Stallpflicht betroffen.
Wildvogel-Geflügelpest in NRW 2020/2021
Seit Beginn des Seuchenzuges 2020 / 2021 sind folgende Fälle von Geflügelpest unter Wildvögeln nachgewiesen worden:
13.11.2020: Wildgans in Emmerich (Kreis Kleve)
13.11.2020: Wildgans in Emmerich (Kreis Kleve)
18.12.2020: Wildgans in Sonsbeck (Kreis Wesel)
18.12.2020: Drossel in Hamminkeln (Kreis Wesel)
13.01.2021: Greifvogel in Xanten (Kreis Wesel)
17.02.2021: Wildgans in Kreis Kleve
03.03.2021: Wildgans Stadt Münster
15.03.2021: Vier Wildgänse in Sendenhorst (Kreis Warendorf)
15.03.2021: Wildgans Stadt Bielefeld
16.03.2021: Graureiher in Enger (Kreis Herford)
17.03.2021: Wildgans in Petershagen (Kreis Minden-Lübbecke)
27.03.2021: Sperber in Bad Salzuflen (Kreis Lippe)
27.03.2021: Höckergans in Preußisch Oldendorf (Kreis Minden Lübbecke)
29.03.2021: Eule in Steinhagen (Kreis Gütersloh)
08.04.2021: Mehrere Wildgänse und Schwäne sowie ein Graureiher in Preußisch Oldendorf (Kreis Minden Lübbecke)
08.04.2021: Graureiher in Petershagen (Kreis Minden-Lübbecke)
09.04.2021: Mehrere Wildgänse in Finnentrop (Kreis Olpe)
20.04.2021: Schwan in Petershagen (Kreis Minden Lübbecke)
20.04.2021: Wildgans in Porta Westfalica (Kreis Minden Lübbecke)
03.05.2021: Greifvogel in Billerbeck (Kreis Coesfeld)
06.05.2021: 2 Schwäne im Kreis Wesel
Geflügelpest unter Hausgeflügel in NRW
Folgende Fälle unter Hausgeflügel wurden in NRW amtlich bestätigt:
01.03.2021: Entenhaltung in Versmold (Kreis Gütersloh)
02.03.2021: Gemischte Geflügelhaltung in Lichtenau (Kreis Paderborn)
02.03.2021: Putenhaltung in Preußisch Oldendorf (Kreis Minden-Lübbecke)
20.03.2021: Putenhaltung in Eslohe (Hochsauerlandkreis)
20.03.2021: Hühnerhaltung in Beelen (Kreis Warendorf)
20.03.2021: Hühnerhaltung in Delbrück (Kreis Paderborn)
23.03.2021: Putenhaltung in Münster
24.03.2021: Hühnerhaltung in Menden (Märkischer Kreis)
02.04.2021: Masthähnchenhaltung in Delbrück (Kreis Paderborn)
03.04.2021: Gemischte Geflügelhaltung in Menden (Märkischer Kreis)
10.04.2021: Junghennenhaltung in Delbrück (Kreis Paderborn)
13.04.2021: Laufvogelhaltung in Delbrück (Kreis Paderborn)
14.04.2021: Gemischte Geflügelhaltung in Drensteinfurt (Kreis Warendorf)
25.06.2021: Hobbyhaltung im Kreis Osnabrück / Niedersachsen, durch den Sperrbezirk ist der Kreis Steinfurt / NRW mitbetroffen.
Alle Tiere der betroffenen Betriebe sind aus Tierschutz- und Vorsorge-Gründen umgehend unter behördlicher Aufsicht getötet worden.
Gemäß der Geflügelpest-Verordnung wurden Sperrbezirke und Beobachtungsgebiete um die jeweiligen Betriebe angelegt. In diesen Bereichen gelten vorübergehend weitere Maßnahmen wie Verbringungsverbote und bestimmte Hygieneregeln für alle geflügelhaltenden Betriebe.
Seuchenzug 2021/2022
Der 2. Seuchenzug in diesem Jahr erreichte offiziell am 18. November 2021 Nordrhein-Westfalen in einem Mastputenbetrieb mit etwa 7000 Tieren in Paderborn-Delbrück. Weitere vom Friedrich-Loeffler-Institut bestätigte Ausbrüche der Virus-Variante H5N1 folgten, wie der folgenden Aufstellung zu entnehmen ist.
18.11.2021: Mastputenbetrieb in Delbrück (Kreis Paderborn)
18.11.2021: Junghennenaufzucht in Delbrück (Kreis Paderborn)
20.11.2021: Mastputenbetrieb in Lippstadt (Kreis Soest)
25.11.2021: Enten- und Junghennenaufzucht in Delbrück (Kreis Paderborn)
30.11.2021: Enten- und Junghennenaufzucht in Delbrück (Kreis Paderborn)
30.11.2021: Gänse-, Enten- und Hühnerbetrieb in Delbrück (Kreis Paderborn)
30.11.2021: Enten- und Hühnerbetrieb in Delbrück (Kreis Paderborn)
02.12.2021: Enten- und Jungehennenaufzucht in Delbrück (Kreis Paderborn)
15.12.2021: Gemischter Gelügelbetrieb in Hamminkeln (Kreis Wesel)
27.01.2022: Hobbyhaltung in Dortmund
01.02.2022: Hühnerhaltung in Wipperfürth (Oberbergischer Kreis)
Alle Betriebe wurden vorsorglich gesperrt und alle erforderlichen Tierseuchenbekämpfungsmaßnahmen veranlasst. Es wurden in allen betroffenen Kreisen Aufstallpflichten verhängt, welche aufgrund der zeitlichen Versetztheit des Seuchengeschenes unterschiedlich lange andauern.
Seuchenzug 2022/2023
Der erste Ausbruch der Hochpathogenen Aviären Influenza (HPAI) bei gehaltenen Vögeln wurde am 03.10.2022 in Bottrop festgestellt.
Seitdem kam es im Herbst/Winter 2022 zu 25 weiteren Ausbrüchen bei Hausgeflügel in Kreisen und kreisfreien Städten in NRW. Die dazu eingerichteten Sperrzonen in NRW wurden mittlerweile alle aufgehoben.
Am 19.01.2022 wurde ein Ausbruch in einem Tierpark im Rhein-Erft-Kreis festgestellt. Aufgrund eines Ausnahmetatbestandes konnte nach einer Risikobewertung durch das Veterinäramt von der Einrichtung einer Sperrzone abgesehen werden.
Am 18.02.2023 wurde ein weiterer Ausbruch in einem Junghennenaufzuchtsbetrieb im Kreis Paderborn amtlich festgestellt. Die Sperrzonen konnten mittlerweile aufgehoben werden.
Derzeit gibt es in Nordrhein-Westfalen keine Aufstallungspflicht/-gebiete für Geflügel.
Winter 2023:
Nachdem es in NRW über den Sommer und Herbst des Jahres 2023 zu keinen weiteren Ausbrüchen der Geflügelpest gekommen war, wurden im Dezember 2023 zwei Ausbrüche, beide im Kreis Gütersloh, festgestellt:
Sperrzonen waren eingerichtet worden; außerhalb von Sperrzonen gab es in NRW keine Aufstallungspflicht.
Einzelne tote Spatzen oder Amseln sind nichts Unnormales. Sie können zum Beispiel an Altersschwäche gestorben sein oder an Parasiten. Von Singvögeln geht nach bisherigem Kenntnisstand kein besonderes Risiko der Übertragung der Vogelgrippe aus.
Verendete Vögel sollten in der Natur belassen werden oder können, wenn sie auf einem Privatgrundstück gefunden werden, im Hausmüll (in der Restmülltonne) entsorgt werden.
Wenn man viele tote Vögel an einem Ort oder einzelne oder mehrere tote größere Vögel wie Gänse, Schwäne, Enten oder Greifvögel findet, sollte man diese nicht anfassen, sondern das Veterinäramt/die Kreisverwaltung oder das örtliche Ordnungsamt informieren. Diese können dann die Untersuchung auf AI einleiten. Ob ein verendeter Vogel am Vogelgrippe-Virus gestorben ist, kann nur im Labor geklärt werden.
Liste aller Veterinärämter vom Bundesverband der beamteten Tierärzte e.V. (BbT)
Hausgeflügel darf keinen Kontakt zu Wildvögeln haben!
Allgemeine Hygieneregeln und besonders Biosicherheitsmaßnahmen müssen beachtet werden:
Die Erzeugnisse in Aufstallungsgebieten können weiterhin als Produkte aus Freilandhaltung bzw. Ökolandbau vermarket werden. Bei Geflügel aus Freilandhaltung ist dies auf 12 Wochen beschränkt, Eier aus Freilandhaltung können trotz Aufstallungsanordnung für maximal 16 Wochen weiterhin als Freilandeier vermarktet werden. Bei Fortdauer der Stallpflicht muss die Auslobung nach 12 (Geflügel) bzw. 16 Wochen (Eier) auf Bodenhaltung geändert werden. Im Ökolandbau gibt es keine zeitliche Beschränkung; bei Aufstallungsanordnung können diese Produkte weiter als „Öko“ vermarktet werden.
Für Betriebe außerhalb der Aufstallungsgebiete gilt die Verpflichtung zur Auslaufgewährung im Hinblick auf die Vermarktungsmöglichkeiten "Freiland" und "Öko-Landbau" unverändert. Wenn ein Betriebsleiter sich entschließt, seinen Bestand vorsorglich aufzustallen, können die Erzeugnisse nur als Bodenhaltungserzeugnisse vermarktet werden; denn in diesen Fällen liegt keine zwingende Voraussetzung einer veterinärrechtlichen Beschränkung zum Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier vor. Öko-Betriebe müssen diesen Wechsel in die (konventionelle) Bodenhaltung vorher ihrer Öko-Kontrollstelle anzeigen. Legehennenbetriebe, die ihre Haltungsform vorsorglich und freiwillig ändern wollen, müssen dies dem LANUV im Hinblick auf die Verwendung der Printnummer nach dem Legehennenbetriebsregistergesetz anzeigen.
Zum 2. Seuchenzug 2021/2022:
15.01.2022: Gefügelpest: Freiwillige Selbstverpflichtung der Branche bietet Schutz
03.12.2021: Umweltministerium warnt vor Gefahr durch fliegende Händler
17.11.2021: Geflügelpest: amtlicher Verdachtsfall in Geflügelhaltung im Kreis Paderborn
Zum ersten Seuchenzug 2020/2021:
18.05.2021: Landwirtschaftsministerium hebt Aufstallungspflicht für Hausgeflügel auf
05.03.2021: Amtliche Bestätigung der Verdachtsfälle
02.03.2021: Erste Verdachtsfälle bei Hausgeflügel
19.11.2020: Nachweis der Geflügelpest bei einer Wildgans im Kreis Kleve
Vom MUNV: Der Geflügelpest erfolgreich vorbeugen. Informationen für Halterinnen und Halter
Vom LANUV: Geflügelpest / Vogelgrippe: Merkblatt für Hobby- und Kleingeflügelhalter
Aktuelle Karten und Infos des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI)
Maßnahmen für Tierhalter des Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
Liste aller Veterinärämter vom Bundesverband der beamteten Tierärzte e.V. (BbT)
Informationen der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zur Privathaltung von Hühnern
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