FAQ zur Afrikanischen Schweinepest (ASP)

Stand: 23.07.2024

Was ist die Afrikanische Schweinepest?
  • Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine virusbedingte Infektionskrankheit. Es handelt sich um eine sogenannte Seuche der Kategorie A. Das bedeutet, dass sie nach dem EU-Tiergesundheitsrechtsakt mit besonderen Bekämpfungsmaßnahmen einhergeht. Erreger dieser hochansteckenden und tödlichen Schweinekrankheit ist das African Swine Fever Virus (ASFV), welches ursprünglich nur in den afrikanischen Ländern verbreitet war.
Welche Tiere sind betroffen?
  • Die ASP betrifft ausschließlich Schweine (Haus- und Wildschweine). Eine Übertragung auf andere Tiere, wie zum Beispiel Jagdhunde, findet nicht statt.
Ist die ASP gefährlich für Menschen und andere Tiere?

Nein! Für das ASP-Virus sind nur Schweine empfänglich. Menschen und andere Tierarten können sich nicht infizieren.

Wo ist die ASP schon ausgebrochen?
  • NRW ist ASP-frei!

    Aktuelle Übersicht über Ausbruchszahlen und Verbreitung in anderen Zuständigkeitsbereichen finden Sie unter den nachfolgenden Links:

https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/afrikanische-schweinepest/

https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/afrikanische-schweinepest/karten-zur-afrikanischen-schweinepest

Wie wird die Erkrankung übertragen?
  • Die Erkrankung kann direkt von Tier zu Tier oder indirekt über kontaminierte Gegenstände übertragen werden. In Fleisch- und Wurstwaren ist das Virus über einen langen Zeitraum haltbar. Besonders kritisch sind dabei Reste von Lebensmitteln einzustufen, die aus ASP-Ausbruchsgebieten stammen. Unter ungünstigen Bedingungen kann ein unachtsam entsorgtes Wurstbrötchen ausreichen, um die Seuche zu verschleppen. Aber auch Futtermittel oder Transportfahrzeuge aus Gebieten, in denen die ASP vorkommt, können mit dem Virus kontaminiert sein. Besonders effizient ist die Übertragung über Blut. Kleinste Tropfen reichen für eine Infektion! Daher ist die Hygiene bei der Jagd besonders wichtig.

    In ihrem Hauptverbreitungsgebiet, den afrikanischen Ländern südlich der Sahara und einigen Mittelmeerländern kann die Erkrankung über Lederzecken übertragen werden. Dieser Übertragungsweg spielt jedoch in unseren Breiten keine Rolle.

Wie wird die Erkrankung behandelt?
  • Eine Behandlung ist nicht möglich und überdies gesetzlich verboten. Für die Prophylaxe steht anders als gegen die Klassische Schweinepest (KSP) bei der ASP kein Impfstoff zur Verfügung! Daher können ausschließlich hygienische Maßnahmen und Populationsregulation zur Bekämpfung eingesetzt werden. Den rechtlichen Rahmen der Bekämpfung gibt der Tiergesundheitsrechtsakt mit nachgelagerten Delegierten- und Durchführungsverordnungen vor, der durch die nationale Schweinepestverordnung ergänzt wird.
Wie sieht die Erkrankung bei Wildschweinen aus?
  • Bei europäischen Wildschweinen führt die Infektion zu sehr schweren, aber unspezifischen Allgemeinsymptomen wie Fieber, Schwäche, Fressunlust, Bewegungsstörungen und Atemproblemen. Durchfall und Blutungsneigung (Nasenbluten, blutiger Durchfall, Hautblutungen) können ebenfalls auftreten. Erkrankte Tiere zeigen manchmal eine verringerte Fluchtbereitschaft oder andere Auffälligkeiten wie Bewegungsunlust und Desorientiertheit. Die Erkrankung betrifft alle Altersklassen und Geschlechter gleichermaßen und führt in nahezu allen Fällen zum Tod des Tieres innerhalb weniger Tage.
Was bedeutet der Ausbruch der ASP unter Wildschweinen für NRW?
  • Mit dem Ausbruch der ASP unter Wildschweinen in Hessen und Rheinland-Pfalz steigt das Risiko für die nahegelegenen schweinehaltenden Betriebe, daher wird zu strikter Einhaltung aller Biosicherheitsmaßnahmen aufgerufen. Für die anderen Bundesländer steigt das Risiko einer Einschleppung durch illegale Verbringung und Entsorgung von kontaminiertem Material, durch kontaminiertes Schweinefleisch oder daraus hergestellte Erzeugnisse entlang des Fernstraßennetzes durch Fahrzeuge oder Personen oder durch Jagdtourismus, so dass die Bevölkerung zu vermehrter Achtsamkeit aufgerufen wird. Für den Schweinefleischmarkt ergeben sich zum einen regionale Vermarktungseinschränkungen, zum anderen ist der Export in Drittländer für ganz Deutschland mit dem ersten Fall unter Wildschweinen nur noch eingeschränkt möglich.
Was tun, wenn man ein totes Wildschwein entdeckt?
  • Bitte nichts anfassen, um eine Verbreitung zu vermeiden! Wenn Sie Kontakt mit dem Kadaver hatten, reinigen Sie alles so gründlich wie möglich. Für Sie ist das Virus nicht gefährlich.

    Melden Sie diesen Fund bitte umgehend beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) unter der Telefonnummer 0049 (0)201 / 714488 möglichst mit genauer Angabe des Fundortes (Koordinaten).

    Der Bereitschaftsdienst des LANUV kümmert sich in Abstimmung mit den Kommunen um die schnelle Sicherung und Untersuchung des Wildschweins.

Was passiert beim Auftreten der Schweinepest?
  • Die Afrikanische Schweinepest wird nach den Vorgaben des europäischen und nationalen Tiergesundheitsrechts bekämpft. Wenn Afrikanische Schweinepest bei einem verendeten Wildschwein festgestellt wird, müssen bestimmte Restriktionsgebiete um den Fundort herum eingerichtet werden. Für diese Gebiete gelten unterschiedliche Auflagen wie etwa Einschränkungen der Begehbarkeit, Jagdruhe, verstärkte Kadaversuche und Ähnliches. Beim Auftreten der Erkrankung in einem Hausschweinbestand ist die Tötung aller Tiere des Bestandes unumgänglich. Im Falle eines Ausbruchs werden alle Betroffenen über die genauen Maßnahmen umgehend informiert.
Welche präventiven Maßnahmen ergreift NRW in Bezug auf ASP?
  • Sachverständigengruppe ASP NRW
    Die Kernaufgabe der Sachverständigengruppe ASP des Landes NRW besteht in der Abstimmung von präventiven Maßnahmen gegen die Verbreitung der ASP und der Vorbereitung auf einen Ausbruch in der Wildschweinpopulation.
  • Wildtierseuchenvorsorgegesellschaft (WSVG)
    Das Land NRW hat als erstes Bundesland eine Gesellschaft zur Bekämpfung von Tierseuchen im Wildtierbestand gegründet. Diese Wildtierseuchenvorsorgegesellschaft unterstützt die betroffene Kommune bzw. den Kreis bei der Suche nach verendeten Wildschweinen, deren Bergung und Beprobung sowie Errichtung von Zäunen zur Eindämmung des Geschehens. Personal sowie Material werden vorgehalten und können im Bedarfsfall, also ASP-Ausbruch in der Wildschweinpopulation, von den zuständigen Behörden angefordert werden.
    Näheres unter: https://www.wildtier-svg.de/
  • Tierseuchenvorsorgegesellschaft (TSVG)
    Das Land NRW hat eine Gesellschaft zur Bekämpfung von Tierseuchen im Haustierbestand gegründet. Hier im Falle von ASP unterstützt diese Vorsorgegesellschaft die betroffene Kommune bzw. den Kreis bei den angeordneten Maßnahmen zur Tierseuchenbekämpfung. Personal sowie Material werden vorgehalten und können im Bedarfsfall, also ASP-Ausbruch beim Hausschwein, von den zuständigen Behörden angefordert werden.

    Näheres unter: https://www.tier-svg.de/

  • Kadaversuchhundestaffel

    NRW verfügt seit 2022 über eine stetig wachsende Anzahl an speziell ausgebildeten und geprüften Kadaversuchhunden und entsprechenden Hundeführern/ Innen. Die Teams werden im Tierseuchenfall für die Suche nach verendeten Wildschweinen eingesetzt.

    Näheres unter:

https://www.wald-und-holz.nrw.de/aktuelle-meldungen/immer-der-nase-nach

ttps://www.wald-und-holz.nrw.de/aktuelle-meldungen/asp-kadaversuchhundeeinheit-waechst

  • Landestierseuchenkontrollzentrum (LaTiKo)
    Dieses Tierseuchen-Kontrollzentrum auf Landesebene wird bei hochkontagiösen Tierseuchen durch zust. Ministerium aktiviert. Angesiedelt ist es bei der zuständigen Landesoberbehörde, dem LANUV, unter Federführung des Fachbereichs 84 (Tiergesundheit und allgemeiner Tierschutz).

    Das LaTiKo hat folgende Aufgaben:

    • Aktivierung lokaler Tierseuchen-Kontrollzentren (TiKo; untere Landesbehörden)         
    • Sicherstellung des landeseinheitlichen Vollzugs
    • Erstellung der Lageberichte
    • Fachliche Unterstützung 
    • Bündelung von Informationen
    • Die Internetseiten des LANUV bieten aktuelle Informationen rund um das Thema ASP sowie Merkblätter für Jäger, Landwirte und Wanderer und Pilzsammler. Des Weiteren sind Links zu Informationen anderer Behörden und Verbände hinterlegt. Die Internetseiten werden regelmäßig aktualisiert.
    • Die Bevölkerung ist aufgerufen, verendete oder überfahrene Wildschweine umgehend beim LANUV zu melden, damit diese auf ASP untersucht werden können.
  • jagdliche Maßnahmen/ Empfehlungen:

https://www.lanuv.nrw.de/natur/jagd/forschungsstelle-fuer-jagdkunde-und-wildschadenverhuetung/schwarzwildafrikanische-schweinepest

Wie kann die ASP früh erkannt werden?

Jeder:

  • Siehe: Was tun, wenn man ein totes Wildschwein entdeckt?

Jagdausübungsberechtigte Personen:

  • Beprobung verendeter und krank erlegter Wildschweine nach Anweisung der zuständigen Behörde

Schweinhaltende Personen:

  • Beim Auftreten von Krankheitssymptomen wie Mattigkeit, verminderter Futteraufnahme und Fieber sollte sofort ein Tierarzt konsultiert werden.

Näheres zum Früherkennungssystem und zur Ausschlussuntersuchung von u.a. ASP sowie Beihilfen der Tierseuchenkasse unter:

https://www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/tierseuchenkasse/leistungen/beihilfen/03-schweine.htm#ausschluss

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