Die Afrikanische Schweinepest ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Erreger dieser meist tödlichen Schweinekrankheit ist das „African Swine Fever Virus“ (ASFV), welches ursprünglich in den afrikanischen Ländern heimisch ist. Dort wird es vor allem über Lederzecken von wildlebenden Warzen-Schweinen auf Hausschweine übertragen.
Eine Ansteckung ist hierzulande möglich über Kontakt mit Blut von infizierten Schweinen, aber auch über andere Körperflüssigkeiten, infizierte Gegenstände oder über Lebensmittel aus infizierten Schweinen. Vermutlich durch Reisende oder Warenverkehr gelangte das Virus 2007 nach Georgien und verbreitete sich über den Kaukasus in mehrere Länder.
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Aktuelles (Stand 08.07.2024): ASP-Ausbruch in einem hessischen Hausschweinebestand
Nach Angaben des hessischen Landwirtschaftsministeriums ist am 08.07.2024 erstmalig der Erreger der afrikanischen Schweinepest in einem Hausschweinebestand nachgewiesen worden. Der betroffene Betrieb mit neun Schweinen liegt bei Biebesheim am Rhein im Landkreis Groß-Gerau und somit direkt in der Restriktionszone, die aufgrund der ASP-Ausbrüche bei Wildschweinen eingerichtet wurde. Rund um den betroffenen Betrieb wurden weitere, speziell Hausschweinebestände betreffende Restriktionszonen eingerichtet.
Weitere Informationen:
https://landwirtschaft.hessen.de
Aktuelles (Stand 15.06.2024): Afrikanische Schweinepest in Hessen und Rheinland-Pfalz im Wildschweinebestand
Erstmalig wurde am 15. Juni 2024 in Hessen ein Wildschwein positiv auf ASP getestet. Es handelte sich um ein krank erlegtes, weibliches Tier (Bache) im Landkreis Groß-Gerau (GG).
Nach der Feststellung der Tierseuche wurden seitens der hessischen Behörden in enger Zusammenarbeit mit dem Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) sofortige Maßnahmen zur Eindämmung des Geschehens und zum Schutz der Hausschweinbestände getroffen. Um den Fundort des infizierten Tieres wurde eine Restriktionszone von ca. 15 Kilometern Radius eingerichtet, die auch Rheinland-Pfalz linksrheinisch umfasst. Hierbei arbeiten die hessischen und rheinland-pfälzischen Behörden gemeinsam mit den Bundesbehörden eng zusammen. Um das Ausmaß des Seuchengeschehens vollständig zu ermitteln, werden in den betroffenen Gebieten Suchen nach kranken oder verendeten Wildschweinen durchgeführt. Diese erfolgen zum Teil per Drohne oder speziell ausgebildeten Kadaver-Suchhunden. Beprobung, Bergung und Entsorgung der Kadaver wird von den betroffenen Veterinärämtern organisiert. Die Restriktionszone betraf direkt nach dem ersten Fund die hessischen Landkreise Groß-Gerau, Offenbach-Land und Darmstadt-Dieburg sowie der Main-Taunus-Kreis und die Städte Frankfurt am Main und Wiesbaden. In Rheinland-Pfalz waren anfänglich die Regionen Mainz und Mainz-Bingenheim betroffen. Aufgrund weiterer Funde wurde die Gebietskulisse angepasst. Die aktuellen Fundzahlen sowie die Gebietskulisse sind hier zu finden:
https://landwirtschaft.hessen.de
In den betroffenen Gebieten wurden Allgemeinverfügungen herausgegeben, die die aktuell getroffenen Maßnahmen im Detail vorgeben wie beispielsweise Verbringungsregelungen für Hausschweine, Vorgaben für die Ernte und Mahd, Leinenpflicht für Hunde. Die Maßnahmen verfolgen derzeit das Ziel, möglicherweise infizierte Wildschweine nicht aus dem Gebiet zu vertreiben, um die Seuche nicht in bisher freie Gebiete zu tragen.
Für Haus- und Wildschweine ist diese mit hohem Fieber einhergehende Krankheit oft tödlich. Eine Impfung existiert nicht. Menschen können sich mit ASP nicht infizieren oder daran erkranken.
Aktuelles (Stand 02.07.2022)
ASP-Ausbruch unter Hausschweinen in Niedersachsen
Die Afrikanische Schweinepest "ASP" hat erstmals Niedersachsen erreicht. Der Ausbruch ist in einem landwirtschaftlichen Betrieb im südlichen Landkreis Emsland festgestellt worden. Wie das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium mitteilte, liegt seit dem 2. Juli 2022 die Bestätigung des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) vor. Der Betrieb in der Gemeinde Emsbüren hält 280 Sauen und rund 1500 Ferkel. Der komplette Bestand wurde tierschutzgerecht getötet.
Die Eintragsursache ist bisher unbekannt. Um den Betrieb wurde eine Überwachungszone in einem Radius von insgesamt 10 Kilometern eingerichtet. In diesem Bereich liegen 296 Schweinebetriebe, in denen insgesamt rund 195.000 Schweine gehalten werden. Die Sperrzone erstreckt sich auch auf Gebiete des angrenzenden Landkreises Grafschaft Bentheim. Zu den Maßnahmen in der Sperrzone zählen unter anderem Stichproben-Untersuchungen in allen Betrieben und das Verbot, Schweine zu verbringen (Durchgangsverkehr erlaubt).
Weitere Informationen sind zu finden unter: https://www.ml.niedersachsen.de/startseite/
Aktuelles (Stand 27.05.2022)
ASP-Ausbruch unter Hausschweinen in Baden-Württemberg
Der Ausbruch ist in einer Freilandhaltung mit knapp 40 Mastschweinen im Landkreis Emmendingen am 25.05.2022 amtlich bestätigt worden. Der Betrieb ist gesperrt, alle notwendigen Maßnahmen sind eingeleitet. Bislang sind keine Wildschweinfälle bekannt, der Eintrag erfolgte vermutlich durch Menschen. Die Überwachungszone liegt zusätzlich zum Kreis Emmendingen auch in den Kreisen Breisgau-Hochschwarzwald und Ortenaukreis.
Aktuelles (Stand 08.12.2021)
Die ASP breitet sich in den östlichen Bundesländern Brandenburg und Sachsen weiter aus. Am 16.11.2021 wurde in einem Mastschweinebetrieb im Landkreis Rostock in Mecklenburg-Vorpommern ASP amtlich bestätigt, einzelne Wildschweinfälle traten im Landkreis Ludwigslust-Parchim seit dem 24.11.2021 auf. Somit ist die Tierseuche im südwestlichen Mecklenburg-Vorpommern angekommen.
Aktuelles (Stand 19.07.2021)
Erstmals ist die ASP in drei Hausschweinbeständen nachgewiesen worden. Betroffen sind ein Ökobetrieb mit rund 300 Zucht- und Mastschweinen im Landkreis Spree-Neiße sowie zwei Kleinsthaltungen mit zwei bzw. vier Schweinen im Landkreis Märkisch-Oderland. Alle Bestände wurden sofort durch die zuständigen Veterinärämter gesperrt und die notwendigen Maßnahmen eingeleitet. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Aktuelles (Stand 13.07.2021)
Im Falle eines Wildschweinfunds in Nordrhein-Westfalen beachten Sie bitte dringend dieses Merkblatt:
Hinweise zum Herunterladen der Handy-App "Tierfund-Kataster" des Deutschen Jagdverbandes e.V. finden Sie hier:
Sollten Sie in einem anderen Bundesland ein totes Wildschwein finden, melden Sie sich bitte bei den dort zuständigen Landesbehörden.
Die ASP ist für den Menschen ungefährlich. Nur Wildschweine und Hausschweine können daran erkranken. Bitte helfen Sie mit, unsere Schweine und unsere Landwirtschaft zu schützen und beachten Sie die weiteren Merkblätter auf dieser Seite.
Aktuelles (Stand 13.03.2021)
Vor dem Hintergrund der weiterhin schwelenden Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Brandenburg und Sachsen ruft Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser die breite Öffentlichkeit dazu auf, im Zusammenhang mit der ASP weiterhin extrem umsichtig zu agieren.
Der erste infizierte Wildschweinkadaver wurde am 10.09.2020 nahe der polnischen Grenze in Brandenburg gefunden. Der erste Nachweis bei einem Wildschwein in Sachsen erfolgte am 31.10.2020. In 2020 gab es insgesamt 403 nachgewiesene Fälle unter Wildschweinen, in 2021 waren es bis Ende September rund 1800.
Aktuelle Zahlen erhalten Sie über das TierSeuchenInformationsSystem (TSIS): https://tsis.fli.de/Reports/Info.aspx
Das Land NRW bittet dringend, von Jagdreisen in betroffene Gebiete abzusehen:
Pressemitteilung des MUNV zu Jagdreisen und Wildfleischkonsum
Bei einem Ausbruch der ASP beim Wildschwein werden in den betroffenen Gebieten Einschränkungen für den Transport von Schweinen in freie Gebiete gelten. Die Europäische Union hat daher ein freiwilliges Programm zur Früherkennung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in schweinehaltenden Betrieben beschlossen. Teilnehmende Betriebe können damit den Status ASP erlangen und so ihre Schweine einfacher in freie Gebiete verbringen.
Zur finanziellen Entlastung der Schweinehalterinnen und Schweinehalter ist die Kontrolle der Einhaltung der Biosicherheitsvorgaben durch die Veterinärämter in den teilnehmenden Betrieben gebührenfrei.
Bitte nichts anfassen! Wenn Sie Kontakt mit dem Kadaver hatten, reinigen Sie alles so gründlich wie möglich, um eine Verbreitung zu vermeiden! Melden Sie diesen Fund bitte umgehend beimv LANUV unter der Telefonnummer 0049 (0)201 / 714488.
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz
Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
FLI und Deutscher Jagdverband zum Umgang mit Fallwild
Film der Tierärztlichen Hochschule Hannover über die Afrikanische Schweinepest
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