Die für Ihren Betrieb ermittelte und Ihnen von der zuständigen Behörde mitgeteilte betriebliche halbjährliche Therapiehäufigkeit gibt an, an wie vielen Tagen im abgelaufenen Halbjahr ein Tier im Durchschnitt in Ihrem Bestand mit Antibiotika behandelt wurde. Sie erlaubt den Vergleich des Antibiotikaeinsatzes in Ihrem Betrieb mit dem Antibiotikaeinsatz anderer Betriebe für diesen Zeitraum - unabhängig von der Zahl der gehaltenen Tiere. Sie wird für jede Nutzungsart getrennt ermittelt. Als Vergleichswerte werden bundesweit die Kennzahlen 1 und 2 ermittelt.
Die bundesweit errechneten Kennzahlen 1 und 2 werden aus den Therapiehäufigkeiten (TH) aller Betriebe für das jeweilige Kalenderjahr berechnet. Sie werden bis zum 15. Februar des Folgejahres für das jeweilige vorangegangene Kalenderjahr auf der Homepage des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, in der zentralen Datenbank des HI-Tier Bereichs TAM und in der Fachpresse veröffentlicht.
Die Kennzahlen 1 und 2 werden getrennt für jede Nutzungsart berechnet.
Die Kennzahl 1 ist der Median, d. h. genau der Wert, der in der Mitte der nach Größe sortierten Therapiehäufigkeit steht.
Die Kennzahl 2 ist das 3. Quartil, d. h. werden die Werte wieder nach Größe sortiert, so liegen 75% der Werte unter diesem Wert, aber 25 % oberhalb des Wertes.
Jeder Tierhalter ist verpflichtet (gem. § 57 TAMG), die für seinen Betrieb ermittelte betriebliche halbjährliche Therapiehäufigkeit mit den bundesweiten Kennzahlen 1 und 2 zu vergleichen und das Ergebnis in seinen Betriebsunterlagen zu dokumentieren. Dies geschieht beispielsweise auf dem Mitteilungsschreiben zur betrieblichen Therapiehäufigkeit je Nutzungsart, welches Ihnen ggf. durch Ihre zuständige Kreisordnungsbehörde für das erste Halbjahr bis zum 01.08. des betreffenden Jahres bzw. für das zweite Halbjahr bis zum 01.02. des Folgejahres zugesandt wird. Die dort abgedruckte Tabelle bietet in der Spalte „Bewertung durch den Tierhalter am….“ die Möglichkeit der individuellen Bewertung.
Hierzu nachstehend ein Beispiel:
Muster | Ergänzung durch den Tierhalter | |||
Mitteilungspflichtige Nutzungsart | Betriebl. Therapiehäufigkeit (TH) | Kennzahl 1 | Kennzahl 2 | Bewertung durch den Tierhalter am …………………. |
Mastputen | 6 | 4 | 8 | Prüfung notwendig |
Masthühner | 10 | 4 | 8 | Maßnahmenplan notwendig |
Der Maßnahmenplan ist auf Basis einer tierärztlichen Beratung zu erstellen und sollte folgende Punkte enthalten (vgl. Antibiotika-Arzneimittel-Verwendungsverordnung):
Sie stellen Plausibilitätsprüfungen der Datenbank dar und weisen auf widersprüchliche Eingaben hin. In diesem Fall sind alle Eingaben noch einmal genau zu prüfen und ggf. zu korrigieren.
Für die Ermittlung einer korrekten betrieblichen Therapiehäufigkeit ist es wichtig, dass Sie die Plausibilitätsmeldungen so schnell wie möglich korrigieren. Fehler, die nicht korrigiert werden, spiegeln sich in einer fehlerhaften Therapiehäufigkeit wieder.
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