Regionalstelle Tierarzneimittel

Wissenschaftliche Untersuchungen haben gezeigt, dass die Resistenzen von Bakterien gegen Antibiotika vermehrt zugenommen haben.

Zu dieser Entwicklung trägt auch der Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung bei, denn jeder Einsatz von Antibiotika kann zur Ausbreitung resistenter Bakterien führen. Ein sorgfältiger und verantwortungsvoller Umgang mit diesen bei schweren Infektionen lebensrettenden Substanzen ist daher in der Human- und Tiermedizin zwingend erforderlich.

Bestimmte Tierhaltungen sind seit der Einführung des Antibiotikaminimierungskonzepts gesetzlich verpflichtet, Daten zur Tierhaltung und dem Antibiotikaeinsatz halbjährlich an die zuständige Behörde zu übermitteln. Seit dem 01.01.2023 ist die Verpflichtung zur Übermittlung der Daten zum Antibiotikaeinsatz auf die Tierärzteschaft übergegangen. Hierzu wurde eine gemeinsame Datenbank, die HI-Tier-TAM Datenbank, eingerichtet, in der die Daten eigenständig bzw. durch Dritte erfasst werden können.

 Antibiotikaminimierungskonzept (erweitert)Verbrauchsmengenerfassung (neu)
Rechtliche GrundlagenTAMG und AntibAMVV (national)Vorgaben der VO (EU) 2019/6, national umgesetzt im TAMG
Wer meldet?Tierhaltende und Tierärztinnen und TierärzteTierärztinnen und Tierärzte
Was wird gemeldet?

Tierärztinnen und Tierärzte: Antibiotikaanwendung

Tierhaltende: Nutzungsart, Anfangsbestand, Bestandsveränderungen sowie Nullmeldung

Tierärztinnen und Tierärzte: Antibiotikaanwendung

Welche Tierarten?Bestimmte Nutzungsarten der Tierarten Rinder, Schweine, Hühner und Puten (nicht mehr nur Masttiere), siehe auch Frage 1Meldung jeder Anwendung, Abgabe oder Verschreibung antibiotisch wirksamer Arzneimittel bei Rindern, Schweinen, Hühnern und Puten.
MitteilungspflichtBerufs- oder gewerbsmäßige Tierhaltungen, die bestimmte Bestandsuntergrenzen überschreiten.Unabhängig von der Anzahl der behandelten Tiere und der Anzahl der im Bestand gehaltenen Tiere, d.h. auch Hobbytierhaltungen.
Wie wird gemeldet?Eingabe in die HI-Tier-Datenbank, Auswahlmenü Tierarzneimittel / Antibiotika (TAM)Eingabe in die HI-Tier-Datenbank, Auswahlmenü Tierarzneimittel / Antibiotika (TAM)
Datenerhebung fürErmittlung der betrieblichen Therapiehäufigkeit im Rahmen des erweiterten Antibiotikaminimierungs-konzeptsEU-einheitliche Erfassung und Meldung der verwendeten antimikrobiell wirksamen Arzneimittel bei Tieren an die Europäische Arzneimittelagentur, EMA Art. 57 (2) VO (EU) 2019/6
Ziele

Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben 2017 einen Aktionsplan zur Bekämpfung der Resistenz gegen antimikrobielle Mittel aufgesetzt, zu dem unter anderem die EU-Leitlinien für die umsichtige Verwendung antimikrobieller Mittel in der Tiermedizin gehören. Weitere Maßnahmen wurden im Rahmen des European Green Deal mit der From-Farm-to-Fork- bzw. Vom Hof auf den Tisch - Strategie beschlossen. Hier wurde festgelegt, dass in der Nutztierhaltung zwischen 2020 und 2030 eine Reduktion des europäischen Gesamtumsatzes von antimikrobiellen Mitteln um 50 % erfolgen soll. Um diese gemeinsame Herausforderung zu meistern, trägt jeder Mitgliedstaat seinen Anteil bei.

Eines der Hauptziele der Europäischen Tierarzneimittelverordnung (Verordnung (EU) 2019/6) ist die Verstärkung der Maßnahmen der EU im Kampf gegen antimikrobielle Resistenzen (AMR).

Die Tätigkeit der Tierarzneimittel-Regionalstelle bei der AFC Public Services GmbH endete zum 30.06.2023.

Hinweise und Informationsquellen werden Ihnen auf dieser Webseite zur Verfügung gestellt und fortlaufend aktualisiert. Wenden Sie sich bei fachlichen Fragen bitte an die für Sie zuständige Kreisordnungsbehörde (Veterinäramt).

In der HI-Tier-TAM Datenbank (TAM = Tierarzneimittel) fließen die mitgeteilten Daten über den Einsatz von Antibiotika zusammen und können für die Berechnung der Therapiehäufigkeiten und Kennzahlen herangezogen werden.

Weiterhin erfolgt die Weitergabe der geforderten Daten an die Europäische Arzneimittelagentur EMA im Rahmen der Erhebung von Daten in den Mitgliedsstaaten zur Verwendung antimikrobieller Arzneimittel (Verbrauchsmengen) bei Tieren.

Zur Nutzung der Datenbank ist die Anmeldung mit der Registriernummer für den Betrieb nach Viehverkehrsverordnung (VVVO) und PIN erforderlich.

Neue Betriebe müssen sich zunächst bei der Tierseuchenkasse NRW registrieren lassen.

Information Tierhaltende

Information Tierärztinnen und Tierärzte

 

Möglichkeiten zur Mitteilung

Zum 01.01.2023 ist das neue Tierarzneimittelgesetz in Kraft getreten. Dies hat auch Auswirkungen auf die Tierarzneimittel-Regionalstelle in Nordrhein-Westfalen.

Die Abgabe von schriftlichen Tierhaltermitteilungen an die Tierarzneimittel-Regionalstelle ist seit dem Meldehalbjahr I / 2023 nicht mehr möglich!

Mitteilungen ab dem 01.01.2023 können nur noch elektronisch in die HI-Tier-Datenbank vorgenommen werden.

Hierfür können in der Tierarzneimittel-Datenbank auch Dritte benannt werden:

  1. Direkte Eintragung des benannten Dritten in HI-Tier-TAM Datenbank unter dem Menüpunkt „Eingabe Tierhalter/Tierarzt-Erklärung“
  2. Anzeige der Beauftragung eines Dritten über das u. g. Formular und Übermittlung (Post oder E-Mail) an
    Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
    40208 Düsseldorf
    fachbereich87(at)lanuv.nrw.de

Formular Anzeige eines Dritten für Tierhaltende

Formular Anzeige eines Dritten für Tierärztinnen und Tierärzte

HINWEIS: Ab dem Meldehalbjahr I / 2023 (Meldezeitraum bis 14.07.2023) entfällt die Tierhalter-Versicherung gegenüber der Behörde in schriftlicher und elektronischer Form!

Die Verpflichtung der Mitteilung zur Nullmeldung liegt weiterhin bei den tierhaltenden Betrieben, kann jedoch an einen Dritten delegiert werden.

Therapiehäufigkeit und Kennzahlen
Jeder Tierhaltungsbetrieb ist verpflichtet, die für seinen Betrieb ermittelte betriebliche halbjährliche Therapiehäufigkeit mit den bundesweiten Kennzahlen 1 und 2 zu vergleichen und das Ergebnis zu dokumentieren.

Gesetzliche Grundlagen

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