Die Dienstleistung der Beratung und Begutachtung technischer Anlagen und Prozesse durch die Maschinentechnischen Sachverständigen (MtSv) steht NRW-weit den zuständigen Kommunal- und Landesbehörden bei Überwachungsaufgaben und Zulassungen zur Verfügung. Der Bereich der Maschinentechnik ist hier bei jeglichen technischen Fragestellungen Ansprechpartner und unterstützt den operativen Teil der amtlichen Überwachung.
Die Unterstützung erfolgt einerseits durch reine Dokumentenkontrollen und Beurteilung von Unterlagen, andererseits aber auch durch Kontrollen vor Ort an Betriebsstätten und Anlagen, welche teilweise neuartige und komplexe Verfahren beinhalten. Hierbei ergeben sich die Prüfanforderungen aus den spezifischen Gegebenheiten in Verbindung mit der gesetzlichen Zielsetzung. Die gutachterliche Tätigkeit des LANUV leistet somit ihren Beitrag zur rechtssicheren Umsetzung der Vorschriften und stellt eine landesweit einheitliche Vorgehensweise und Beurteilung im Bereich des gesundheitlichen Verbraucherschutzes sicher.
Mit immer weiter fortschreitender Technisierung von Anlagen gewinnt die Tätigkeit der MtSv weiter an Bedeutung. Die MtSv sind in verschiedenste Fragestellungen aus den Bereichen Verfahrens- und Prozesstechnik, Elektrotechnik, Maschinenbau und Lebensmitteltechnologie involviert und erarbeiten die erforderlichen Kontrollkonzeptionen, um die mitunter spezifischen Anforderungen zu berücksichtigen.
Die 3 Tätigkeitsfelder sind:
Tierische Nebenprodukte (TNP) sind alle Erzeugnisse tierischen Ursprungs, welche nicht oder nicht mehr für den menschlichen Verzehr bestimmt sind (z.B. Nebenprodukte aus der Schlachtung, zu beseitigende Tierkörper sowie Tierexkremente). Spezifische bundes- sowie europarechtliche Normen regeln alle TNP-relevanten Belange. So ist beispielsweise normiert, welche tierischen Nebenprodukte auf welche Weise zu verarbeiten, behandeln oder zu beseitigen sind und unter welchen Voraussetzungen bestimmte tierische Nebenprodukte Verwendung in Produkten (z.B. in Futtermittel, Kosmetika, Arzneimittel, Düngemittel und technische Anwendungen) finden können.
Die dabei verwendeten Prozesse und Anlagen prüfen die MtSv des LANUV auf ihre Eignung hinsichtlich der Einhaltung gesetzlicher Anforderungen. Dabei erstreckt sich die Tätigkeit der MtSv nicht nur auf messtechnische Aufgaben, wie die Bestimmung von Temperaturen, Drücken, Erhitzungszeiten oder pH-Werten, sondern im Einzelfall auch auf die Erarbeitung von Kontrollkonzepten, die Erstellung technischer Berechnungen, die Beurteilung von Prozessabläufen unter den Aspekten der Mess- und Regelungstechnik, die Durchführung von Simulationen oder die Prüfung der Unumgehbarkeit. Bedingt durch die technischen Entwicklungen, aber auch durch produktspezifische Gegebenheiten, werden in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden fallbezogen im Rahmen von Zulassungsverfahren die notwendigen Validierungsverfahren entwickelt. Hauptaugenmerk dieser Kontrollen und Regulierungen ist die Tierseuchenbekämpfung bzw. -prävention, um damit Tierseuchen keine Gelegenheit zur deren Verbreitung zu geben.
Die große Produktvielfalt bringt auch ein breites Spektrum an Anlagentypen zur Überprüfung mit sich, zum Beispiel:
TNP können durch die oben genannten Anlagen vielfältig weiterverarbeitet und verwertet werden. So kann zum Beispiel aus verendeten Tieren Biodiesel oder aus bestimmten Nebenprodukten der Schlachtung Dosenfutter für Hunde und Katzen hergestellt werden.
Im Bereich des Tierschutzes bilden sowohl unions-, bundes- als auch landesrechtliche Regelungen die Grundlage zum Umgang mit Tieren, von der Zucht bis zur Schlachtung. Die Tätigkeiten eines MtSv erstrecken sich hier auf die Begutachtung folgender, beispielhaft genannter Anlagen:
Die Überprüfungen dienen der Kontrolle der Einhaltung bestimmter, gesetzlich vorgeschriebener Paramater, wie zum Beispiel Spannung, Stromstärke oder Gaskonzentration und –exposition, sowie einer Begutachtung der Anlagen hinsichtlich ihrer tierschutzrechtlichen Eignung.
Zur Gewährleistung des Tierschutzes werden diese Anlagen durch die MtSv des LANUV in Augenschein genommen. Dies geschieht in enger Abstimmung und Zusammenarbeit mit den zuständigen Veterinärämtern. Manchmal erfordert das Auftreten einer Tierseuche die Tötung ganzer Tierbestände. Bei diesen Schwerpunktaktionen sind maschinentechnische Sachverständige ebenfalls vor Ort um auch in diesen Ausnahmesituationen die Einhaltung tierschutzrechtlicher Vorgaben zu gewährleisten, hier können sie unterstützend im LaTiKo des LANUV mitarbeiten.
Um nicht gesundheitsschädliche Produkte herzustellen sind bei der Herstellung und Verarbeitung von Lebensmitteln die Sicherheit und Hygiene zu gewährleisten. Hierzu einschlägige gesetzliche Bestimmungen zu beachten. Bestimmte Produkte bringen spezifische Gesetzesvorgaben mit sich, welche angewandt und eingehalten werden müssen. Für milchverarbeitende Betriebe gelten bspw. andere spezifische Verordnung als für Metzgereien. Die Tätigkeiten eines MtSv erstrecken sich hier auf die Begutachtung folgender, beispielhaft genannter Anlagen:
Kontrollen der Einhaltung und Ausführung der auf die jeweiligen Produktgruppen zugeschnittenen Anforderungen an Prozessgestaltung und Anlagentechnik bilden das Aufgabenfeld des MtSv. Bei Neuzulassungen sind technische Bewertungen und Begutachtungen ebenso gefragt wie bei Routinekontrollen oder Umbauten von Bestandsanlagen. Die Produkte in der Lebensmittelindustrie werden immer spezialisierter und anspruchsvoller in der Herstellung. Hiermit gehen auch eine zunehmende Technisierung und die Einbindung immer neuer Technologien und Verfahren einher.
Der Ursprung der Tätigkeit der technischen Sachverständigen geht zurück auf eine Viehseuchenpolizeiliche Anordnung des Preußischen Ministeriums für Landwirtschaft, Domänen und Forsten (PrMfLdF) aus dem Jahre 1912.
Die Aufgaben der technischen Sachverständigen umfassten zunächst die Kontrollen der Milcherhitzungsanlagen und Kannenwaschanlagen in Molkereien zur technischen Unterstützung der Veterinäre. In den Nachkriegsjahren kam dieser Aufgabe angesichts ansteigender Tuberkulosefälle eine zusätzliche Bedeutung zu, um Erkrankungen durch unsicherere, bzw. unzureichend behandelte Milchprodukte zu vermeiden.
In den folgenden Jahren erweiterten sich der Aufgabenbereich und die Fragestellungen durch die Veterinär- und Überwachungsbehörden u. a. auf den Tierschutz, die Verarbeitung tierischer Nebenprodukte und den Seuchenschutz sowie weitere Bereiche der Lebensmittelsicherheit.
Mit der sich entwickelnden Industrialisierung änderten sich technische Verfahren und Einrichtungen, stiegen die Verarbeitungsmengen und ebenso auch die Herausforderungen und Ansprüche an die Überprüfungen der Anlagen. Hierzu zählen die Prüfungen der Einhaltung von vorgegebenen Erhitzungsverfahren, vollständige und störungsfreie Erhitzungen, die Vermeidung von Kontaminationen, Erkennen und Vermeidung von Schwachstellen, ausreichende und geeignete Steuerungs-, Mess- und Regelungstechnik, sowie ausreichende und angemessene Überwachungsmaßnahmen mit Aufzeichnungen und Dokumentationen. Die MtSv unterstützen die Veterinäre in diesen Fragestellungen.
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