Das LANUV ist für die zentrale Erfassung der registrierten Hunde im Rahmen einer Landeshundedatenbank (§ 4 Abs. 7 LHundG NRW) zuständig.
Die für den Vollzug des Landeshundegesetzes zuständigen örtlichen Ordnungsbehörden melden der Landeshundedatenbank die auf Mikrochip gespeicherten Nummern der registrierten Hunde. Die so übermittelten Nummern werden zusammen mit der Bezeichnung der zuständigen Ordnungsbehörde in einem Datensatz gespeichert ( § 5 Abs. 2 DVO LHundG NRW).
Die zuständigen Ordnungsbehörden können im Rahmen der Erfüllung ihrer Aufgaben auf diese Datenbank zugreifen. Die bereits erfassten Chipnummern sind von den zuständigen Ordnungsbehörden regelmäßig zu pflegen.
Die Meldung zur Landeshundedatenbank befreit nicht von der den Ordnungsbehörden obliegenden Berichtspflicht.
Erreichbar ist die Landeshundedatenbank ausschließlich über das Bund-Länder-Kommunen-Verbindungsnetz (NdB - VN , vormals DOI, Deutschland-Online-Infrastruktur).
Umzug der Landeshundedatenbank
Am Mittwoch, den 16. November 2022, startete ab 16:00 Uhr eine Migration der Anwendung.
Ab Montag, den 21. November 2022, erreichen Sie die Anwendung dann unter der neuen URL:
https://Landeshunde-DB-NRW.idv.krzn.doi-de.net
Ihre bisherigen Eingabe-Daten werden selbstverständlich nicht verändert. Dies gilt auch für die Zugangsdaten.
Nachfragen bezüglich der Landeshundedatenbank NRW haben, richten Sie diese bitte per Email an:
LHund-DB(at)lanuv.nrw.de
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Allgemeiner Tierschutz, Landeshundegesetz, Gifttiergesetz
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